- Abgasnorm EURO 6 Bedeutung ab dem 01.09.2018 (WLTP-Zyklus) Beitrag #1
Odin1978
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Da ich bisher in diesem Forum keine Interessanten Informationen zu, diesem wie ich denke nicht so unwichtigen Thema gefunden habe, habe ich mir die Mühe gemacht ein paar Infos dazu zusammen zu tragen.
Der neue WLTP-Zyklus ist seit dem 01.09.2017 gesetzlich verpflichtend.
d.h. seit dem 1 September 2017 müssen alle neu eingeführten Pkw-Modelle und Motoren von den Fahrzeugherstellern mit den Verbrauchs- und Abgasmesswerten nach WLTP gekennzeichnet sein.
Dieses betrifft uns hier also aktuell noch nicht direkt, da die Typenzulassung für die hier verwendeten Motoren und Modelle bereits davor erfolgte!
Das Problem wird erst ab dem 01.09.2018 dann auch für Neufahrzeuge akut,da ab dem 01.09.2018 dann auch alle Neufahrzeuge - also auch bereits bestehende Modelle - nach den Verbrauchs- und Abgasmesswerten des WLTP gekennzeichnet werden müssen. Quelle ist zwar SEAT Österreich, aber dieses gilt so auch für Deutschland. Wieso das SEAT Deutschland nicht auf Ihrer Internetseite haben, kann ich nicht ganz nachvollziehen!
Quellen: https://www.seat.at/service-zubehoer/umwelt-technik/wltp
https://www.adac.de/infotestrat/umwelt-und-innovation/abgas/euro6_bei_zulassung/default.aspx
Das ganze ist an sich ist auch dann nicht weiter Problematisch, sofern die Neufahrzeuge zum 01.09.2018 auch die Abgasnorm Euro 6c, oder höher erfüllen.
Ich beschäftige mich hier nun lediglich mit den Ottomotoren, bei den Dieselmotoren sind die Grenzwerte auf die ich gleich eingehen werde gleich, nur das da noch das NOx Problem dazu kommt.
Unser Problem, welches uns im Detail betreffen könnte, sofern SEAT nicht rechtzeitig gegensteuert, ist die Einstufung der aktuell verbauten Benzinmotoren in die Schadstoffklasse Euro 6b (Euro 6W).
Lediglich der Seat Ibiza mit den Schlüsselnummern: 7593/ANJ ; /ANK; /ANL und der Ateca mit /ANO und der Arona mit ANT, erfüllen Euro 6c (ZD)
Nachzulesen unter folgendem Link.
SEAT ab Seite 1026.
Quelle: https://www.kba.de/SharedDocs/Publi..._m1_schad_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=20
In diesem zweiten Link findet sich die Zuordnung der Schadstoffklassen, bzw deren Benennung.
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bek...nntmachung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3
d.h. sofern jemand ein Neufahrzeug mit Euro 6b (6W) ab dem 1 September 2018 erstmalige beim Straßenverkehrsamt anmelden möchte, so ist dieses nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr möglich.
Neufahrzeuge welche ab dem 01.09.2018 erstmalige beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden sollen, müssen nach aktueller Gesetzeslage zwingend mindestens Euro 6c (Euro 6ZD) erfüllen.
Der eigentliche Unterschied zwischen 6b und 6c liegt nur in der Partikelanzahl pro Kilometer.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm
6b -> Partikelanzahl = 6X10[SUP]12[/SUP] = 6.000.000.000.000 Partikel.
6c -> Partikelanzahl = 6X10[SUP]11[/SUP] = 600.000.000.000 Partikel.
d.h. 10 mal weniger Partikel sind in der 6c sind erlaubt, oder besser gesagt 90% weniger.
Das ist auch der Grund weswegen immer wieder von Otto Partikelfiltern im Zusammenhang mit den Benzindirekteinspritzern gesprochen wird.
Inwiefern dieses tatsächlich für die jetzigen Käufer ein Problem wird, ist schwer zu sagen.
Wichtig ist lediglich zu wissen, das das neu bestellte Fahrzeug, sofern es erst nach dem 01.09.2018 zugelassen werden sollte, zwingend EURO 6c erfüllen muss.
Ich bin mir sicher bzw. hoffe es, das SEAT spätestens zum Wechsel des Modelljahres, alle ab dann verbauten Motoren auf 6c umschlüsselt.
Entweder durch den Verbau eines Otto-Partikel-Filters oder dass die Motoren (optimiertes Motormanagement) dann die notwendigen diese Werte auch ohne einen OPF einhalten werden.
Gegen letzteres spricht nur, dass dieses eigentlich bereits hätte erfolgen können oder man braucht einfach den Vorlauf.
Mich persönlich könnte das sogar ziemlich direkt treffen, da mein Bestellter Seat Leon ST CUPRA 300 4drive, im September geliefert werden soll.
Dann muss dieser 6c erfüllen, sonst ist keine Zulassung beim Straßenverkehrsamt möglich.
Der neue WLTP-Zyklus ist seit dem 01.09.2017 gesetzlich verpflichtend.
d.h. seit dem 1 September 2017 müssen alle neu eingeführten Pkw-Modelle und Motoren von den Fahrzeugherstellern mit den Verbrauchs- und Abgasmesswerten nach WLTP gekennzeichnet sein.
Dieses betrifft uns hier also aktuell noch nicht direkt, da die Typenzulassung für die hier verwendeten Motoren und Modelle bereits davor erfolgte!
Das Problem wird erst ab dem 01.09.2018 dann auch für Neufahrzeuge akut,da ab dem 01.09.2018 dann auch alle Neufahrzeuge - also auch bereits bestehende Modelle - nach den Verbrauchs- und Abgasmesswerten des WLTP gekennzeichnet werden müssen. Quelle ist zwar SEAT Österreich, aber dieses gilt so auch für Deutschland. Wieso das SEAT Deutschland nicht auf Ihrer Internetseite haben, kann ich nicht ganz nachvollziehen!
Quellen: https://www.seat.at/service-zubehoer/umwelt-technik/wltp
https://www.adac.de/infotestrat/umwelt-und-innovation/abgas/euro6_bei_zulassung/default.aspx
Das ganze ist an sich ist auch dann nicht weiter Problematisch, sofern die Neufahrzeuge zum 01.09.2018 auch die Abgasnorm Euro 6c, oder höher erfüllen.
Ich beschäftige mich hier nun lediglich mit den Ottomotoren, bei den Dieselmotoren sind die Grenzwerte auf die ich gleich eingehen werde gleich, nur das da noch das NOx Problem dazu kommt.
Unser Problem, welches uns im Detail betreffen könnte, sofern SEAT nicht rechtzeitig gegensteuert, ist die Einstufung der aktuell verbauten Benzinmotoren in die Schadstoffklasse Euro 6b (Euro 6W).
Lediglich der Seat Ibiza mit den Schlüsselnummern: 7593/ANJ ; /ANK; /ANL und der Ateca mit /ANO und der Arona mit ANT, erfüllen Euro 6c (ZD)
Nachzulesen unter folgendem Link.
SEAT ab Seite 1026.
Quelle: https://www.kba.de/SharedDocs/Publi..._m1_schad_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=20
In diesem zweiten Link findet sich die Zuordnung der Schadstoffklassen, bzw deren Benennung.
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bek...nntmachung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3
d.h. sofern jemand ein Neufahrzeug mit Euro 6b (6W) ab dem 1 September 2018 erstmalige beim Straßenverkehrsamt anmelden möchte, so ist dieses nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr möglich.
Neufahrzeuge welche ab dem 01.09.2018 erstmalige beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden sollen, müssen nach aktueller Gesetzeslage zwingend mindestens Euro 6c (Euro 6ZD) erfüllen.
Der eigentliche Unterschied zwischen 6b und 6c liegt nur in der Partikelanzahl pro Kilometer.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm
6b -> Partikelanzahl = 6X10[SUP]12[/SUP] = 6.000.000.000.000 Partikel.
6c -> Partikelanzahl = 6X10[SUP]11[/SUP] = 600.000.000.000 Partikel.
d.h. 10 mal weniger Partikel sind in der 6c sind erlaubt, oder besser gesagt 90% weniger.
Das ist auch der Grund weswegen immer wieder von Otto Partikelfiltern im Zusammenhang mit den Benzindirekteinspritzern gesprochen wird.
Inwiefern dieses tatsächlich für die jetzigen Käufer ein Problem wird, ist schwer zu sagen.
Wichtig ist lediglich zu wissen, das das neu bestellte Fahrzeug, sofern es erst nach dem 01.09.2018 zugelassen werden sollte, zwingend EURO 6c erfüllen muss.
Ich bin mir sicher bzw. hoffe es, das SEAT spätestens zum Wechsel des Modelljahres, alle ab dann verbauten Motoren auf 6c umschlüsselt.
Entweder durch den Verbau eines Otto-Partikel-Filters oder dass die Motoren (optimiertes Motormanagement) dann die notwendigen diese Werte auch ohne einen OPF einhalten werden.
Gegen letzteres spricht nur, dass dieses eigentlich bereits hätte erfolgen können oder man braucht einfach den Vorlauf.
Mich persönlich könnte das sogar ziemlich direkt treffen, da mein Bestellter Seat Leon ST CUPRA 300 4drive, im September geliefert werden soll.
Dann muss dieser 6c erfüllen, sonst ist keine Zulassung beim Straßenverkehrsamt möglich.
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