Ja, und dann noch das leidige Thema "Scheibenlack" oder "Fluten" oder wie das auch sonst immer noch heißen mag. Dazu u.a. ein Auszug des KBA:
(...) Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. (...)
Noch Fragen? Und das gilt für alle Fahrzeugscheiben!!!! Egal, was in anderen Foren oder sonst wo steht. Auch hier:
Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 50,- Euro und drei Punkten, Mängelmeldung und spätestens dann ab mit dem teueren Lack!
So. Jetzt mag jeder für sich selbst entscheiden, ob er den teueren und vor allem aufwendigen Ein-, Aus- und oder Umbau vornehmen lassen möchte. Mein Rat:
Finger weg davon, auch wenn es schön aussieht.