[5D] Schaltung ausgeschlagen?

Diskutiere Schaltung ausgeschlagen? im 5F - Mängelliste Forum im Bereich Der Leon 3; Hallo Seat-Fahrer, ich fahr einen Seat Leon FR 1.8 mit 6-Gang-Schaltung Bjh. 2018. Hab diesen vor 2 Wochen als Reimport mit 3 Km gekauft und nun...
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #1

StefansLeon

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Hallo Seat-Fahrer,
ich fahr einen Seat Leon FR 1.8 mit 6-Gang-Schaltung Bjh. 2018. Hab diesen vor 2 Wochen als Reimport mit 3 Km gekauft und nun taucht bei 1250km(!!) folgendes Problem auf:
Beim fahren unter leichter Last (was max. 3500 Umdrehungen beim Einfahren halt so hergeben) konnte ich plötzlich nicht mehr in den 2./4./6. Gang schalten. Der Druckpunkt bei diesen Gängen fehlte komplett, die anderen Gänge gingen noch gut.. Allerdings haben auch diese leicht gehakt. Man hatte das Gefühl man schaltet "unten" ins Leere.
Nach probieren konnte man wieder in die Gänge schalten wenn man in eigentlicher Gangposition nochmal ordentlich nachdrückte. Trotzdem findet man gelengtlich nicht den 2. Gang.
Das Auto befindet sich noch in der Herstellergarantie, sollte also keine größeren Kosten bedeuten? Das Auto selbst zeigt keine Fehlermeldung an

Hat das jemand schonmal gehabt bzw. hat eine Erklärung dafür?
Die Werkstatt konnte auf den ersten Blick nichts feststellen und hat nun eine Anfrage an Seat gesendet.

Grüße
 
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #2
Zum Händler, Problem beheben lassen.
 
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #3
Die Werkstatt hat die Gänge neu eingestellt. Danach ging der 1./3./5. wieder ohne Probleme. Das Problem mit den anderen 3 ist aber nach wie vor vorhanden.
 
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #4
Dann haben sie offensichtlich falsch eingestellt, oder? :D
 
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #5
Sorry Stefan, aber was du dir da bieten lässt und was du hier für Fragen stellst, das verursacht bei mir tiefes Kopfschütteln. Mit den Worten "naiv" und "langmütig" ist es wohl nur unzureichend umschrieben, aber ich möchte dir auch nicht zu nahe treten, schon weil du mir auch leid tust.

Eigentlich liegt doch alles auf der Hand:

Das Auto befindet sich innerhalb der Garantie. Also abschleppen lassen (da die Gefahr von Folgeschäden gegeben ist) und ordentlich einstellen oder ggf. reparieren lassen (eben das was nötig ist, und das lässt sich nur in der Werkstatt beurteilen).
So würde ich mit diesem Auto keinen einzigen Meter mehr fahren. Ich verstehe deshalb auch nicht ganz, was da jetzt überhaupt die Frage ist. Und ich verstehe ebenfalls nicht, warum man ein Auto nach einem nicht erfolgreichen Reparaturversuch überhaupt entgegennimmt. Da verweigert man doch die Annahme, sofern man noch bei Verstand ist. Ebenso verstehe ich die Frage nach den Kosten nicht. Noch mal: Du hast Garantie. Warum sollte es dich etwas kosten?

Vielleicht liegt das eigentliche Problem ganz woanders, und du musst lernen, deine Interessen zu definieren und sie auch durchzusetzen. Sooooo schwer kann es doch in diesem Fall nicht sein. Jeder (oder fast jeder) weiß, dass es völlig inakzeptabel ist, wenn sich die Hälfte der Gänge nicht einlegen lässt. Und falls man damit nicht durchdringt, dann verlangt man entweder den Vorgesetzten, schreibt Seat an oder besucht ab sofort eine andere Werkstatt. Oder alles zugleich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #6
So, als erstes möchte ich natürlich auch dir für deine Antwort danken. Auch wenn sie bei mir „tiefes Kopfschütteln“ ausgelöst hat. Zumindest an Bruchteilen konnte jedoch auch daran was abgewinnen.

Wie du bestimmt weißt gilt bei einem Re-Import keine Mobilitätsgarantie, einfach Auto abstellen und voller Trotz sagen „Hier, repariere das mal.“, ist gar nicht so einfach wenn man beruflich auf sein Auto angewiesen ist.
Weshalb ich auch weitergefahren bin, schließlich hat mir die Werkstatt zugesichert das ich weiterhin fahren kann. Natürlich ist die Funktion des PKW stark eingeschränkt, jedoch anscheinend nutzbar. Ein Service-Mitarbeiter sollte dies doch besser beurteilen können als ich, Neuling in der Automobil-Kauf-Branche.

Auf deine vermutlich wohlwollende Psychoanalyse über meine Interessen darfst du jedoch das nächste gerne verzichten. Davon abgesehen das sie in keinster weise gefordert war und von deren Richtigkeit per Ferndiagnose völlig abgesehen.

Eine einfach sachliche Antwort und Erfahrungsberichte ob dieses Problem bei jemandem anderen schonmal aufgetreten ist hätten mir völlig gereicht.

Da diese Antwort jedoch völlig vom eigentlichen Thread-Thema abweicht beende ich diese Diskussion hiermit und erwarte auch keine Rückantwort.
 
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #7
Nö, dir ist nicht mit Erfahrungsberichten geholfen, sondern mit klaren Worten. Man muss keine besonderen Erfahrungen gesammelt haben, um zu wissen, dass dein Auto so nicht risikofrei fahrbar ist. Und dann kann der Rat, sich nicht abwimmeln zu lassen, schon mal nicht ganz verkehrt sein. Und Mobilität? Was kostet ein Werkstattersatzwagen? 40 € am Tag? Was kostet wohl ein Getriebe? Ist es etwa deinen Mobilitätsansprüchen dienlich, wenn du mit einem Getriebedefekt in der Pampa liegen bleibst? Denk das doch mal zu Ende. Immerhin hast du eine Herstellergarantie. Nutze sie.
 
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #8
Wie du bestimmt weißt gilt bei einem Re-Import keine Mobilitätsgarantie, einfach Auto abstellen und voller Trotz sagen „Hier, repariere das mal.“, ist gar nicht so einfach wenn man beruflich auf sein Auto angewiesen ist.
Wenn du das Auto bei einem deutschen Händler gekauft hast, ist das ein Fall für die Sachmängelhaftung (in der Regel 12 Monate bei gebrauchten Fahrzeugen, grundsätzlich 24 Monate bei Neufahrzeugen). Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein. Du hast das Auto aber erst vor zwei Wochen gekauft. Daher wird zu deinen Gunsten angenommen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Den Gegenbeweis müsste der Händler erbringen, was unmöglich sein dürfte.

Jetzt hast du a) einen Anspruch auf Nacherfüllung auf Kosten des Händlers gemäß § 439 BGB und b) Anspruch auf Schadensersatz, falls dir in Folge des Mangels Kosten entstehen (§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB). Du bist auf eine Mobilität angewiesen. Der Händler sollte daher versuchen Schäden von dir fern zu halten, indem er dir eine kostenlose Ersatzmobilität zur Verfügung stellt. Andernfalls müsstest du für den Reparaturzeitraum einen Mietwagen nehmen, und dem Händler die Rechnung präsentieren.

Wichtig ist, dass du zwischen verschiedenen bestehenden Ansprüchen unterscheidest: Gewährleistung, Herstellergarantie und Mobilitätsgarantie. Obige Ansprüche kannst du nur über die Gewährleistung geltend machen. Im Rahmen der Herstellergarantie bekommst du dein Auto zwar im Allgemeinen auch repariert, hast aber weniger Rechte als bei der Gewährleistung. Die Mobilitätsgarantie gilt nur für den Fall, dass dein Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, würde in diesem Fall also ohnehin nicht weiterhelfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Schaltung ausgeschlagen? Beitrag #9
Wie du bestimmt weißt gilt bei einem Re-Import keine Mobilitätsgarantie, einfach Auto abstellen und voller Trotz sagen „Hier, repariere das mal.“, ist gar nicht so einfach wenn man beruflich auf sein Auto angewiesen ist.
Wenn du das Auto bei einem deutschen Händler gekauft hast, ist das ein Fall für die Sachmängelhaftung (in der Regel 12 Monate bei gebrauchten Fahrzeugen, grundsätzlich 24 Monate bei Neufahrzeugen). Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein. Du hast das Auto aber erst vor zwei Wochen gekauft. Daher wird zu deinen Gunsten angenommen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. Den Gegenbeweis müsste der Händler erbringen, was unmöglich sein dürfte.

Jetzt hast du a) einen Anspruch auf Nacherfüllung auf Kosten des Händlers gemäß § 439 BGB und b) Anspruch auf Schadensersatz, falls dir in Folge des Mangels Kosten entstehen (§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB). Du bist auf eine Mobilität angewiesen. Der Händler sollte daher versuchen Schäden von dir fern zu halten, indem er dir eine kostenlose Ersatzmobilität zur Verfügung stellt. Andernfalls müsstest du für den Reparaturzeitraum einen Mietwagen nehmen, und dem Händler die Rechnung präsentieren.

Wichtig ist, dass du zwischen verschiedenen bestehenden Ansprüchen unterscheidest: Gewährleistung, Herstellergarantie und Mobilitätsgarantie. Obige Ansprüche kannst du nur über die Gewährleistung geltend machen. Im Rahmen der Herstellergarantie bekommst du dein Auto zwar im Allgemeinen auch repariert, hast aber weniger Rechte als bei der Gewährleistung. Die Mobilitätsgarantie gilt nur für den Fall, dass dein Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, würde in diesem Fall also ohnehin nicht weiterhelfen.

- Ich danke dir DSG-Pilot, ich wusste nicht über das Recht der verschiedenen Ansprüche bescheid. Du hast mir damit wirklich weitergeholfen!
Ich habe zwischenzetlich die Werkstatt gewechselt. Das Auto wird derzeit auf Gewährleistung repariert, der dortige Service-Mitarbeiter war leicht schockiert über die Vorgehensweise in der ersten Werkstatt. Ich wusste mir in der Sitation allerdings nicht zu helfen weil ich das Auto einfach brauchte.
Danke für das Feedback!
 
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