- Neuer löwe schon Nachlackiert... Beitrag #21
TiFoSI
- Beiträge
- 123
- Reaktionen
- 0
fahr ich mal sofort zum tüv oder dekra ka wo und frag mal nach was son gutachten kostet
Also, das hatte ich auch in Erwägung gezogen. Hatte mir dann aber einen Sachverständigen über die ADAC-Seite rausgesucht. Der hat mir die Lackdichtemessung für 30 € gemacht, mir dann aber erzählt, dass ein komplettes Schadengutachten auf weit über 1.000 € kommen kann.
Es macht auch sicher keinen großen Sinn mehr, ein solches Gutachten zu machen, da ja eh klar ist, was an Deinem Auto alles nachlackiert ist.
Da Du ja offenbar noch mehr beschissen wurdest als ich, würde ich Dir empfehlen, VOR dem Besuch beim ja wohl nicht wirklich Freundlichen einen Anwalt zu besuchen - ich hoffe Du hast ne Rechtsschutzversicherung. Auch da hilft der ADAC - auf dessen Seite findest Du Anwälte, die auf Verkehrssachen spezialisiert sind, andere habe dann meist nicht die nötige Ahnung und Erfahrung.
Du hast glaub ich nicht erwähnt, wo Du die Gasanlage einbauen lassen hast, aber an Deiner Stelle würd ich nicht nur die Neulieferung eines mängelfreien Neuwagens verlangen sondern auch den Aus- und Wiedereinbau der Gasanlage bzw. das nötige Geld dafür einfordern.
Wenn Du das Auto nicht umtauschen willst, wirst Du ganz sicher nicht viel mehr als 1.000 € erwarten können, es gibt da offenbar einen Regelsatz, an den sich die Gerichte wohl meist auch halten. Zwar könntest Du den 'Freundlichen' noch wegen arglistiger Täuschung anzeigen, außer dem Ärger hast Du da aber nix von, weil eine Strafe natürlich ins Staatssäckel zu zahlen ist und nicht an Dich.
kann ich den eigentlich auch ankacken da im kaufvertrag 8xairbag steht....aber der hat ja nur 6
Hier würde mich mal interessieren, woher Du eigentlich weißt, dass da nur 6 Airbags drin sind, sollten aber tatsächlich zwei fehlen, ist das genau so ein Mangel wie die Nachlackierung. Nach dem Gesetz hast Du dann Anrecht auf Nachbesserung, und im Falle dass diese fehlschlägt (weil man die vielleicht gar nicht nachträglich einbauen kann) wiederum das Recht vom Kauf zurückzutreten. Das Mindeste wär aber ja wohl auch hier, dass Dir der Aufpreis zurückerstattet wird.