Danke für die Blumen !! Ich könnt ihn auch nicht mehr hergeben, irgendwie hängt man jetzt schon dran :heart:, obwohl ich selten damit fahre

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Also er steht so wie auf den Bildern da, nur am Scheibenrahmen hab ich jetzt Rost entdeckt :evil: .Suche als noch ne neue Sitzgarnitur aber das ist schwer zu finden.
Der Dachgepäckträger ist im moment ab und bleibt es wahrscheinlich auch, gefällt mir doch bissl besser.
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Nochmal was anderes.....
War heute beim TÜV und hab mich erkundigt zwecks H-zulassung weil ich wissen wollte ob das datum der Erstzulassung oder das Jahr gilt und er meinte das es bis vor kurzem noch das Jahr galt und jetzt sei es Bundesland bzw. Kreis abhängig, d.h. überall in Deutschland ist es verschieden.
Jetzt muss ich im Mai eh HU und AU machen lassen und der Jetta ist EZ September 83 , d.h. im September müsste ich wieder HU und AU machen lassen weil sie mit in der H-Zulassung dabei ist :cursing: .
Gibts denn sowas wie freie Gutachter die ne H-Zulassung machen wo das nur Jahresabhängig ist bzw. kann ich in nen anderes Bundesland fahren und dort ne H-zulassung machen lassen?
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Nächste Frage: Wie ist das eigentlich .... mein Gewindefahrwerk ist ja eingetragen, wenn ich ne H-zulassung bekomme bleibt das dann drin stehen oder wirds ausgetragen? Und wenn ich die H-Zulassung haben, kann ich es ja nicht mehr eintragen lassen weils kein Originalzustand mehr ist gell?
Wie machen das alle anderen?