AW: FreeT`s Leo - never ending story...
Ja ich weiß, §60 (2) StVZo: Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht unter 200mm über der Fahrbahn liegen.Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fzg in einem Winkelbereich von 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Da muß ich dann mal sehen, ggf zum Tüv und Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung.
Oder jemand sponsort mir ein Airride

, dann fahr i Ihn immer hoch bevor der Sheriff mit der Meslatte kommt
@bruce: ..das war auch mein Gedanke
Fake 3 ist mir irgendwie zu Audi-lastig

, Fake 5 gefällt mir immer noch am besten, wobei dieser dann noch etwas modifiziert werden würde. Hier würde der untere gecleante Bereich (da wo das Kennzeichen sitzt) etwas nach hinten versetzt, so das dieser dann vorn nicht mehr komplett glatt ist sondern 2 oder 3cm versetzt ist. Werd mal schauen ob ich das gefaket bekomm, aber das ist für mich bestimmt zu schwer.
Was haltet Ihr davon?
edit-Tante sagt:
Fake Nr.6:
hoffe Ihr erkennt was i meine mit dem nach hinten versetzen, besser bekomm i das net hin.