- blow-off - LEGAL Beitrag #21
spacemutron
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ich hatte grad ein nettes telefonat mit dem gutsten... er schreibt mir das ganze nunmal im klartext... diesen werde ich dann hier "zitieren" (wort für wort als direktes c&p).
fakt ist, das ICH einen fehler gemacht habe und da etwas verpeilt habe - man kann es nciht eintragen (das würde keinen sinn machen... das habsch verpeilt...
ich bekomme ein technisches gutachten über dieses jene ventil... also ein sorry wenn das alleinige wort "eintragung" (so hab ich dau das halt verstanden) solch extreme missverständnisse ausgelöst hat!
aber wartet's ab, sobald ich die pn habe (anderes board) kommt der text kommentarlos als zitat hierherein... also noch ein klein wenig geduld, dann gibts das zu lesen für alle
ps: is nett das ihr an mich denkt, nur war ich wo cih das erste post geschrieben habe ein wenig säuerlich... immerhin weiß hier (auch überall anderst! das richtete sich gegen niemanden im speziellen!!!) immer einer besser bescheid wie alle anderen... und mein gtü-mann hat mich sowas von ausgelacht (der is kriminalgutachter und SOLLTE es wissen - denke ich mir immer), ihr könnts euch nicht vorstelln! von daher war meine schreibweise evtl. ein klitzekleinwenig aggre - dafür ein fettes SORRY
aber wäre es nciht schön wenns ne möglichkeit gibt so n BOV drinnen zu haben?! also meines is eines mit "leisem" zisch, das dennoch GUT zu hören ist (zwischen häuserwänden isses echt laut).
also lasset uns auf sein statement waten...
SO, HIER ISSES: (1:1 copy & paste):
Hi Spacemutron
Du, es geht hier nicht um eine Eintragung deines geräuschmachenden Ventils in die Fahrzeugpapiere : wie auch ?
Unter welcher Ziffer - wir haben da im FZ Schein 33, soll das denn eingetragen werden ?
Unter Fahrzeugart, Sitzplätze, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit - wie auch immer ??
Siehste, das geht schon mal nicht.
Nur Dinge, die eine der - genau genommen 32 Ziffern berühren und in ihrer ursprünglichen Aussage verändern - ziehen eine vorherige Änderungsabnahme gemäss Par. 19.3 StVZo nach sich.
Zu so einer Änderungsabnahme ist es wiederum nötig ( ausgenommen die Abnahmen nach § 21 ), diverse Urkunden über den Verwendungszweck vom Teileherstellers beizubringen - also ABE, Teilegutachten, EG - Betriebserlaubnis oder wie auch immer.
Da dieses von Dir eingebaute Teil den § 19.3 nicht berührt, ist auch éine Änderungsabnahme nicht möglich und bringt keinen Sinn, da du die Kriterien des 19.3 - also Änderung der Fahrzeugart, Änderung des Abgas und Geräuschverhaltens sowie Beeinflussungen des EG - Kontrollgerätes ( sprich deutsch : Fahrtenschreiber ) nicht berührst.
Die Forderungen der StVZ0 gem. §47 a zum Abgas und Geräuschverhalten sind auch nicht geändert - eine Geräuschmässung der vereinfachten Art im Fahrgeräusch hat das ja ergeben.
Demzufolge sind also Schreie nach Materialgutachten in diesem Zusammenhang genauso überflüssig wie der Schrei nach dem Umstand, ob denn Hefe im Brot verbacken wurde.
Dass es unterm Strich - wie ich Dir das ja erläutert habe, zu einer minimalen Leistungsabsenkung im Augenblick des Schalten des Teiles kommt, ist unrelevant und spielt bei diesen Betrachtungen zur Eintragungspflicht ja oder nein - null Rolle.
Für den Fall der Fälle ist es vielleicht von Interesse, dass Dir ein technisches Gutachten vorliegt, in welchem bestätigt wird, dass Dein FZ gemäss den Bestimmungen des § 29 StVZo ( Hauptuntersuchung ) insofern den geltenden Bestimmungen entspricht.
Sollte jemand mosern - bitte sofort nachhaken und die bescheidene Frage stellen, in wieweit Dein kleines Schnüffelstück gegen das geltende Recht der Zulassungs und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge in der bunten Republik verstösst...
Das technische Gutachten ist beileibe kein amtliches Schriftstück, aber es wird das Hirn des Beamten auf der Strasse arg in Bedrängnis bringen, zum Sachverhalt der Ordnungsmässigkeit ein passendes Gegenargument zu konstruieren.
Leg Dir mal die Beckschen Texte hinte auf deine Hutablage -drei dicke Wälzer zur ges. Geschichte Strassenverkehrsrecht einschliesslich Dienstvorschriften und Verordnungen bla bla.
Reich Sie dem Beamten freundlich hin und lass Dir ad hock aber ohne Hektik zeigen, gegen welche Regel in diesen schlauen Bücher Du denn verstossen hast.
Soweit mal dazu, mein Freund
fakt ist, das ICH einen fehler gemacht habe und da etwas verpeilt habe - man kann es nciht eintragen (das würde keinen sinn machen... das habsch verpeilt...
ich bekomme ein technisches gutachten über dieses jene ventil... also ein sorry wenn das alleinige wort "eintragung" (so hab ich dau das halt verstanden) solch extreme missverständnisse ausgelöst hat!
aber wartet's ab, sobald ich die pn habe (anderes board) kommt der text kommentarlos als zitat hierherein... also noch ein klein wenig geduld, dann gibts das zu lesen für alle
ps: is nett das ihr an mich denkt, nur war ich wo cih das erste post geschrieben habe ein wenig säuerlich... immerhin weiß hier (auch überall anderst! das richtete sich gegen niemanden im speziellen!!!) immer einer besser bescheid wie alle anderen... und mein gtü-mann hat mich sowas von ausgelacht (der is kriminalgutachter und SOLLTE es wissen - denke ich mir immer), ihr könnts euch nicht vorstelln! von daher war meine schreibweise evtl. ein klitzekleinwenig aggre - dafür ein fettes SORRY
aber wäre es nciht schön wenns ne möglichkeit gibt so n BOV drinnen zu haben?! also meines is eines mit "leisem" zisch, das dennoch GUT zu hören ist (zwischen häuserwänden isses echt laut).
also lasset uns auf sein statement waten...
SO, HIER ISSES: (1:1 copy & paste):
Hi Spacemutron
Du, es geht hier nicht um eine Eintragung deines geräuschmachenden Ventils in die Fahrzeugpapiere : wie auch ?
Unter welcher Ziffer - wir haben da im FZ Schein 33, soll das denn eingetragen werden ?
Unter Fahrzeugart, Sitzplätze, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit - wie auch immer ??
Siehste, das geht schon mal nicht.
Nur Dinge, die eine der - genau genommen 32 Ziffern berühren und in ihrer ursprünglichen Aussage verändern - ziehen eine vorherige Änderungsabnahme gemäss Par. 19.3 StVZo nach sich.
Zu so einer Änderungsabnahme ist es wiederum nötig ( ausgenommen die Abnahmen nach § 21 ), diverse Urkunden über den Verwendungszweck vom Teileherstellers beizubringen - also ABE, Teilegutachten, EG - Betriebserlaubnis oder wie auch immer.
Da dieses von Dir eingebaute Teil den § 19.3 nicht berührt, ist auch éine Änderungsabnahme nicht möglich und bringt keinen Sinn, da du die Kriterien des 19.3 - also Änderung der Fahrzeugart, Änderung des Abgas und Geräuschverhaltens sowie Beeinflussungen des EG - Kontrollgerätes ( sprich deutsch : Fahrtenschreiber ) nicht berührst.
Die Forderungen der StVZ0 gem. §47 a zum Abgas und Geräuschverhalten sind auch nicht geändert - eine Geräuschmässung der vereinfachten Art im Fahrgeräusch hat das ja ergeben.
Demzufolge sind also Schreie nach Materialgutachten in diesem Zusammenhang genauso überflüssig wie der Schrei nach dem Umstand, ob denn Hefe im Brot verbacken wurde.
Dass es unterm Strich - wie ich Dir das ja erläutert habe, zu einer minimalen Leistungsabsenkung im Augenblick des Schalten des Teiles kommt, ist unrelevant und spielt bei diesen Betrachtungen zur Eintragungspflicht ja oder nein - null Rolle.
Für den Fall der Fälle ist es vielleicht von Interesse, dass Dir ein technisches Gutachten vorliegt, in welchem bestätigt wird, dass Dein FZ gemäss den Bestimmungen des § 29 StVZo ( Hauptuntersuchung ) insofern den geltenden Bestimmungen entspricht.
Sollte jemand mosern - bitte sofort nachhaken und die bescheidene Frage stellen, in wieweit Dein kleines Schnüffelstück gegen das geltende Recht der Zulassungs und Betriebsvorschriften für Fahrzeuge in der bunten Republik verstösst...
Das technische Gutachten ist beileibe kein amtliches Schriftstück, aber es wird das Hirn des Beamten auf der Strasse arg in Bedrängnis bringen, zum Sachverhalt der Ordnungsmässigkeit ein passendes Gegenargument zu konstruieren.
Leg Dir mal die Beckschen Texte hinte auf deine Hutablage -drei dicke Wälzer zur ges. Geschichte Strassenverkehrsrecht einschliesslich Dienstvorschriften und Verordnungen bla bla.
Reich Sie dem Beamten freundlich hin und lass Dir ad hock aber ohne Hektik zeigen, gegen welche Regel in diesen schlauen Bücher Du denn verstossen hast.
Soweit mal dazu, mein Freund