Besch... Lackierung. Entschädigung?

Diskutiere Besch... Lackierung. Entschädigung? im 1P - Mängelliste Forum im Bereich Der Leon 2; Und wieder was dazu gelernt. Danke.
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #21
Und wieder was dazu gelernt. Danke.
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #22
Elektrophorese wird beim Lackieren angewendet. Es bedeutet, dass die Karosserie elektrisch so aufgeladen wird, dass sie die Lackpartikel anzieht. So wird eine gleichmäßige Lackdicke gewährleistet.


Meist wird jedoch die Hochrotationsglocke elektrostatisch aufgeladen und die Karosse wird geerdet......vorteil ist, das die karosse den lack sozusagen anzieht und wenig overspray, also lackverlust zu erwarten ist. das ist jedoch auch der grund warum grad bei silber der lack wolkig aussieht......die metallic teilchen legen sich nicht richtig sondern stellen sich durch die elektrostatische aufladung auf und dazu kommt es zur wolkenbildung. das die automobilkonzerne den basecoat dazu sehr dünn applizieren unterstützt den effekt der wolkenbildung noch zusätzlich........
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #23
Na das meinte ich doch ... ;)
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #24
Hab ich irgendeine Chance auf Entschädigung/Schadensersatz wenn das Auto vor dem Kauf aus irgendeinem Grund nachlackiert wurde? Hab mir die Motorhaube mal genauer angeschaut, man sieht eine kleine Klebekante.
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #26
Bei ner silbernen Farbe ist es schon normal daß der Fabton zw. Blechkarosserie und Kunststoffteilen leicht abweicht. Auch ist es normal daß Kunststoffteile eine leichte Wolkenbildung verzeichnen.

Das ist eigentlich bei allen Lacken so, nur fällt es bei Silber extrem auf.

Staub- und Dreckeinschlüsse sollten jedoch nicht sein. Das übernimt Seat ganz bestimmt!

Den Ersatzwagen übernehmen sie aber bestimmt nicht! Den müßte Dir ja dann die Werkstatt zur Verfügung stellen. Und die können auch nix dafür daß dein Lack nicht stimmt. ;)
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #27
ich hab bei meinem lunar silber schon auf der motorhaub den lack soweit gehabt , dass er von alleine abgeplatzt ist ..... keine AB gefahren, wenig hinter anderen autos her .... nur handwäsche usw.
hab es dann von seat neu lackiert bekommen. jetzt ist es ok. aber die lackierung von seat aus , ist zumindest bei dem silber, nich wirklich das gelbe vom ei .....


ciao flo
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #28
So, ich war letzte Woche beim Anwalt... Er schreibt jetzt das Autohaus an, das er mir ein NEUES, MANGELFREIES Auto bestellen soll. Ich hatte einfach keine Lust mehr mich damit rum zu ärgern... Jedesmal wenn man beim Händler angerufen hat kam immer nur die Aussage: "Ich warte auf einen Vertreter von SEAT D, das er vorbei kommt und das Auto anschaut, wann das ist kann ich aber nicht sagen."

Es ist ne Frechheit einen Kunden ein "neues" Auto zu verkaufen das an der Motorhaube aus irgendwelchen Gründen nachlackiert wurde ohne mir was davon zu sagen...
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #29
lol das kannste ja wo vergessen

erstens auf welcher Rechtsgrundlage soll das apssieren?
zweitens wie soll der händler garantieren das das Auto "Mängelfrei ist
wenn man will findet man immer was
also is mängelfrei eine Sache der unmöglichkeit

außerdem was soll der händler mit dein Vorhanden Auto machen?

das ist ein bestellfahrzeug für den kunden und du hast dafür unterschrieben

udn zur gelackten motorhaubenaträglich
sowas muss kein hersteller den kunden sagen wenn er durch ein eventuellen kleinen Transportschaden ein Teil neu gelackt bekommt

das is in der Autobranche gang und Gäbe das Fahrzeuge im Auslieferungslad ncohmal auf Vordermann gebracht werden wenn sie nen Schaden haben
dafür gibts sogar Große Centren
wo z.b auch Länderspezifische Teile eigebaut werden bzw. radios

gut das wird bei Seat entfallen mit Radio usw. aber kleine Lackschäden werden bei VW genauso wie bei Seat und mercedes beseitigt
davon weiss in der Regel nicht mal der händler was
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #30
lol das kannste ja wo vergessen

erstens auf welcher Rechtsgrundlage soll das apssieren?
zweitens wie soll der händler garantieren das das Auto "Mängelfrei ist
wenn man will findet man immer was
also is mängelfrei eine Sache der unmöglichkeit

außerdem was soll der händler mit dein Vorhanden Auto machen?

das ist ein bestellfahrzeug für den kunden und du hast dafür unterschrieben

udn zur gelackten motorhaubenaträglich
sowas muss kein hersteller den kunden sagen wenn er durch ein eventuellen kleinen Transportschaden ein Teil neu gelackt bekommt

das is in der Autobranche gang und Gäbe das Fahrzeuge im Auslieferungslad ncohmal auf Vordermann gebracht werden wenn sie nen Schaden haben
dafür gibts sogar Große Centren
wo z.b auch Länderspezifische Teile eigebaut werden bzw. radios

gut das wird bei Seat entfallen mit Radio usw. aber kleine Lackschäden werden bei VW genauso wie bei Seat und mercedes beseitigt
davon weiss in der Regel nicht mal der händler was


Was der Händler dann mit dem Auto macht is mir ehrlich gesagt sche... egal!!!!! Ich hab klar den Wisch unterschrieben, da stand aber was von "Neuwagen" drauf. Unter Neuwagen versteh ich allerdings was anderes! Ich war mit dem Auto bei nem Gutachter, dieser hat auch gesagt das die definition Neuwagen auf dieses Fahrzeug nicht zutrifft. Es ist gut möglich das ein Auto auf dem Transportweg mal irgendwas abbekommt. In meinem Fall ist es aber richtig schei.. lackiert, das hab ich sogar als nicht Fachmann gesehen. Ich hab das Auto bei ihm gekauft, die werden ja wohl auch eine Endkontrolle machen oder nicht? Und dort sind Fachmänner, die sehen dann sowas nicht oder wie? Die müssen das gesehen haben!!! Und das er dann die Frechheit besitzt das Auto "auf gut Glück" den Kunden zu übergeben, in der Hoffnung das er es nicht bemerkt, ist wohl das Fießeste was es gibt. Sowas nennt man Betrug oder Arglistige Täuschung und sowas ist strafbar. Und da fragst du mich auf welcher Rechtsgrundlage meine Entscheidung basiert????? Versetz dich mal in meine Lage, du wärst dann wohl noch froh wenn er es dir dann einfach neu lackiert und die Sache damit erledigt ist... Da kannst du ja meinen kaufen wenn du damit zufrieden bist... :nene:
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #31
Im TV gab es mal einen Bericht, wo in einem Zollhafen in Norddeutschland (k.a. wo das genau war) eine Menge Fahrzeughersteller die Fahrzeuge auslieferungsfertig machen lassen. Dort wurden neben Einbau von Schiebedächern und Sonderausstattungen auch kleinere Lackschäden beseitigt.

Aber denke Chris hat schon recht, nicht zufrieden zu sein. Beseitigt heißt ja, beseitigt! Also nicht mehr zu erkennen. Wenn jeder Laie sieht, das da was ausgebessert wurde, dann finde ich eigentlich auch, dass mangelhafte Vertragserfüllung vorliegt (oder wie man das auch immer nennen soll).
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #32
dann darf der händler 2x nachbessern bis zur wandlung ...
neues auto kannst vergessen ...
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #33
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #34
das is die rechtliche vorgehensweise ...
da kommst ned drum rum ... glaubs mir ... ich war auch mal in der branche tätig ...
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #35
@chris

Ich habe ja weiter ober schon beschrieben wie es sich mit ner Lackbeanstandung verhält.
In der Regel vergehen 2-6 Wochen eh man bescheid kriegt ob was auf Garantie gemacht werden darf.

Wenn dann noch ein Kollege von Seat kommt und sich das Teil anschaut, dauert es noch länger.

Ich habe Anfang Oktober ne LBA (Lackbeanstandung) geschrieben.
Mitte Dezember habe ich als Antwort erhalten, daß das Fahrzeug am 01.02.07 in unserem Haus besichtigt wird.

Dann kann sich entscheiden ob es bezahlt wird oder nicht.

Das ist der übliche Weg! Da kannst du als "kleines Licht" nichts dran ändern. (das ist keine Beleidigung sondern Tatsache)

Die Sache mit den 2 Nachbesserungsversuchen stimmt auch. Vorher kannst du keinen Antrag auf Wandlung stellen. Auf Wandlung klagen, ohne daß überhaupt ein Antrag gestellt wurde, ist sowieso zwecklos. Du kannst auch nicht auf Harz4 klagen ohne daß du vorher den Antrag auf Harz4 stellst. ;)

Mit der Wandlung wär ich sowieso vorsichtig. Für jeden gefahreren Kilometer wird Dir Geld abgezogen. Ich habe 69Cent/km in Erinnerung. Das wären bei 1000km schon 690€ Abzug.

Also laß Dich vorher genau beraten! Und zwar nicht von irgendeinem Anwalt sondern von einem Experten für solche Dinge.


MfG...
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #36
Nur weil dein auto nachlackiert ist und bleibt dein neuwagen ein neuwagen......fast jedes auto ist irgendwo nachlackiert oder nachgearbeitet entweder schon im werk oder beim händler etc, durch kleinere transportschäden etc......wenn der schaden nicht all zu hoch war brauch der händler dir nicht mal was davon sagen........eine nachlackierung ist kein mangel.....glaubs mir war damals auch beim anwalt und der meinte ich könnte es vergessen.....klar hat mein händler mir angeboten einen neuen zu bestellen und den zurück zu nehmen.....nur hatte ich da schon fast 10tkm drauf und zubehör wie die autogasanlage drinne......alllein an diesen 10tkm hätt ich so viel zuzahlen müssen das ich keinen neuen wollte.......


trotzdem wünsch ich jedem viel glück der den kampf mit den mächtigen automarken aufnimmt, auch wenn ihr da immer den kürzeren zieht......
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #37
Ich setzte mal eine "kurze" Liste meiner bisher festgestellten Mängel rein, nur das ihr euch mal ein Bild davon machen könnt wie sehr ich mich über das Auto ärgere...

•Stoßfänger vorne und hinten wolkig lackiert
•Stoßfänger hinten ist total rau wenn man mit der Hand drüber streicht
•Großer Dreckeinschluss in der hinteren rechten Tür
•Klarlackspritzer auf dem rechten Kotflügel
•Lackspritzer auf dem linken Kotflügel
•Kleiner Lackschrammer in der hinteren linken Tür
•Motorhaube wurde beschissen nachlackiert und hat auch Wolkenbildung
•Im rechten Scheinwerfer ist ein Schrammer
•Im hinteren Fenster auf der Beifahrerseite ist ein Dreckeinschluss im Glas
•Die Fußraumabdeckungen fehlen auf beiden Seiten
•Endtopf ist undicht (Schweißnaht geht nicht ganz rum)
•Scheibenwischer auf der Beifahrerseite hat beim Betätigen geknackt, wurde aber schon behoben…(war ein Montagefehler)

:angry:
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #38
Also ich muss auch nochmal mein Fett dazugeben: Erstens mag es ja sein, dass Neuwagen, die schon auf dem Weg zum Kunden beschädigt werden, repariert werden, ohne dass Händler oder Käufer was davon mitgeteilt bekommen. Zweitens mag es sein, dass Händler in Fällen, bei denen der Kunde merkt, dass was nicht stimmt, versuchen werden, ihn möglichst billig (per Nachbesserung, oder geringfügige Geld- oder Sachleistung) abzuspeisen.
Das heißt aber noch lange nicht, dass dabei das Recht auf der Seite der Hersteller bzw. Händler ist. Der Kunde hat uneingeschränkt das Recht auf mängelfreie Lieferung. Ist das gekaufte Produkt (etwa durch schlecht ausgeführte Nachlackierung) also mangelhaft, so kann er auf mangelfreie Ersatzlieferung bestehen. (Das ist rechtlich übrigens was anderes als Wandlung).
Wusste der Händler von dem Schaden und sagt dies dem Kunden nicht, handelt er arglistig.
Ich jedenfalls habe meinen ersten Leon zurückgegeben und Ersatzlieferung gefordert und bekommen.
Chris_FR_TFSI sollte also gute Chancen haben. Die Schäden an seinem Auto scheinen noch weit umfangreicher zu sein als die an meinem waren.
Seltsam finde ich die Einstellung der Leute hier, die meinen, dass man damit zufrieden sein muss, was einem da so angedreht wird. Wenn man sich z. B. ein Hemd kauft, bei dem man zuhause feststellt, dass ein Riss drin ist, wird man sich doch auch nicht drauf einlassen, sich den von der Kassiererin irgendwie wieder zunähen zu lassen, sondern ein anderes Hemd verlangen.
Warum sollte das bei einem Auto für über 20.000 € anders sein?
 
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  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #39
ehm mängelfreie lieferung muss aber auch bei der lieferung dann gefordert werden

er hätte in sein Fall kategorisch die übernahme des Fahrzeuges verweigern müssen

zur Täuschung

selbst wenn es der händler gewusst hat
müsst ihr ihn das erstmal nachweisen das er es gewusst hat

wenn sich da keiner verplappert is das unmöglich

und zum Thema Hemd

du verwechselt da ein bisschen was in den Wert und der Größe

kannst auch nicht sagen zu ein gekauften Haus och nöö da is ne Scheibe kaputt will ich nicht

hier muss mal immer die Summen sehen und die Größe

das Kaputte Hemd kann ein Kaufhaus eher verkraften falls es keine Gutschrift gibt
nen Auto is da schon was ganz anderes

er hat schon den Fehler gemacht das er das Auto genommen hat
somit besteht die Chance auf ein neues Auto nur nach den oben genannten möglichkeiten mit der nachbesserung

hätte er das Auto so wie es da steht abgelehnt würde das auch schon wieder anders aussehen
 
  • Besch... Lackierung. Entschädigung? Beitrag #40
@CSchnuffi5: Sorry, aber was Du da schreibst ist Quatsch. Weder wird von Dir als Kunde ernsthaft zu verlangen sein, dass Du bei der Übergabe sofort alle Mängel feststellst, noch gibt es rechtlich einen Unterschied, ob Du ein Hemd oder ein Auto kaufst.
Es geht am Ende eben um die Mängelfreiheit. So berechtigt ja eine Nachlackierung nicht grundsätzlich zum "Umtausch", sondern nur wenn Sie so wie bei mir oder Chris_FR_TFSI MANGELHAFT ausgeführt ist.
Und was das Feststellen der Täuschung angeht, ist es natürlich so, dass die bewiesen werden muss. Das ginge im Falle eines Rechtsstreits aber ggf. durch Einsichtnahme in die Bücher des Händlers bzw. seiner Werkstatt. Ganz unmöglich ist es also nicht.
Allerdings würd ich mich auch nur im Notfall um sowas streiten, ich hätte ja schließlich nichts davon, wenn der Händler zu einem Bußgeld verknackt wird.
Und um es nochmal klar zu sagen: Ob er Dich wissentlich getäuscht hat oder nicht hat mit dem Recht auf mängelfreie Lieferung nichts zu tun.
 
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