75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit

Diskutiere 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Die haben ihre HP aktualisiert, schau mal, nettes Foto auf der Startseite :D Ich muß nur noch mal eines machen mit 2 Xenon-Brennern
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #61
Die haben ihre HP aktualisiert,
schau mal, nettes Foto auf der Startseite :D
Ich muß nur noch mal eines machen mit 2 Xenon-Brennern
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit

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  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #62
Krasse Startseite.... ;) :D
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #63
So ein komischer roter oben links ! :D

Die bauen soviele Sache ! unteranderem jetzt dieses H4 Kit , soviel Aufwand für die Endwiklung und die Kosten ! da können die es doch auchmal mit dem deutschen Tüb probieren , oder aber mit einen EU Tüv !! :D :D Wäre dann zumindest ne E Nummer druff :D Das erleichtert eiiges !!

greetz

Markus 8)
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #64
Original von Markus
So ein komischer roter oben links ! :D

Die bauen soviele Sache ! unteranderem jetzt dieses H4 Kit , soviel Aufwand für die Endwiklung und die Kosten ! da können die es doch auchmal mit dem deutschen Tüb probieren , oder aber mit einen EU Tüv !! :D :D Wäre dann zumindest ne E Nummer druff :D Das erleichtert eiiges !!

greetz

Markus 8)

Ich fahr doch keinen Calibra :cry:
der ist nämlich oben links ;)
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #65
575 Euros auch viel billiger schon gesehn

575 Euros ???? Bei Ebay giebts den Kid Neu mit Garantie um 250 Euros !!! Mfg Sports
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #66
hallo,
mein erstes posting hier 8)
und will gleich meinen senf dazu geben, zumal ich schon ein paar tage auf meine registrierung gewartet habe *GGG
also erst mal greetz in die runde.....

ich habe mir auch gedanken um das xenon gemacht, wollte es in meinem jetzigen noch-golf auch haben...lohnt abba net (warum wohl*G)...
hier gibbet auch ein xenon kit, das wohl perfekt paßt, nur mit der bezahlung ists wohl net so ganz einfach, habe abba bei samworld mit jemandem kontakt aufgenommen, der total begeistert ist.....

-->per mailverkehr
kostet ca. 300USD


greetz
eltipo
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #67
Xenon

Also definitiv: wenn ich Gefahr laufe, bei einer Routineüberprüfung nur wegen Xenon oder eines Chips unangenehm aufzufallen bei den Grün-Weißen, werde ich für schlappe 600 Euro niemals so etwas installieren!

Dafür reichen mir mein gesunder Menschenverstand und die normalen Birnen in meinem Löwen aus!

Komisch, aber hier hat noch niemand etwas wegen der in Kurven "mitlenkenden Scheinwerfer" geschrieben, aber das wäre nun wirklich einmal etwas sinnvolles! X(

Megaherz
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #68
Hallo Leute,

hab das Thema zwar schon mal in diesem Tread angesprochen, aber war wohl nicht eindeutig!
Hier nun ein Auszug aus der StVZO, bezgl. der Xenons. Natürlich finde ich die auch absolut GEIL, aber angesichts womöglicher Folgen eines Unfalls und der daraus resultierenden Folgen werd ich mir die net einbauen. Denkt man daran, dass man mal nen Unfall hat. ...Und der Gutachter "wandert" dann um's Auto und dann stellt der auch noch fest, dass man Xenons hat, welche (natürlich) nicht eingetragen sind, dann ist man echt am Arsc..! ...Denn laut Versicherung (oder "Gegenversicherung", oder "Gegenanwalt", auch bei NICHTVERSCHULDEN des Unfalls) hätte sich dieses Fahrzeug (OHNE Betriebserlaubnis, sprich Zulassung, und das ist es, wenn es nicht der StVZO entspricht) erst gar nicht auf dem öffentlichem Verkehrsweg befinden dürfen! Malt man sich nun noch einen evtl. Personenschaden aus (wünsche absolut NIEMANDEN, dass ihm, oder ihr sowas zustossen soll), dann zahlt man den rest seines Lebes für diese Xenons! ...von anderen Dingen ganz abgesehen!!

Nun, meiner bleidt da lieber, auch wenns net so doll leuchtet wie mit den Xenon-Brennern, SERIE!!
...Muss halt warten bis ich meinen nächsten neuen kaufe.

Gruß,
Aceandy

PS: Viel bla bla!! Das WICHTIGE steht (NATÜRLICH) ganz unten!!
PPS: Volgendes auch nachzulesen unter:
PPPS: bzgl des Anhangs §50 Absatz 8. Hab ich noch net gefunden

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebauten Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,

0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,

1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.

(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.

(8 ) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #69
@ all:

leider sehe ich mich als vertreter der staatsmacht, der natürlich gleichzeitig euer aller freund ist ;) , wieder mal gezwungen, mich allen bedenkenträgern anzuschließen, die indiesem thread bieher gepostet haben.

die leon-scheinwerfer sind mit xenon nicht geprüft, deswegen ist eine diskussion über die rechtmäßigkeit überflüssig - diese glänzt schlichtweg durch abwesenheit... wie bereits ausgeführt, führt der einbau dieses sets zum erlöschen der betriebserlaubnis und somit zum fahren ohne versicherungsschutz. in der neuesten auto-bild (ausgabe von gestern) ist ein artikel über xenon, hier ist die firma xenon-light.de ausdrücklich bei den nicht so seriösen genannt. und ich persönlich würde mir für so viel geld auch kein so großes risiko verbauen.

sorry, wenn ich jetzt irgendjemandem den spaß vermiese, es liegt mir auch fern, den einbau dieses sets jemandem "verbieten" zu wollen oder etwas in der art. ich will nur, dass meine "löwen-kollegen" davor gewarnt sind, ein allzu großes risiko einzugehen.

und das sehe ich weniger im erwischt-werden durch die grün-weiße trachtengruppe, sondern eher im bereits angesprochenen verlust des versicherungsschutzes. und glaubt mir, die versicherungen lassen nicht mit sich spaßen, denn wie bekannt hört die freundschaft und höflichkeit auf, wenns um bares geld geht... sollte also nach einem - vielleicht sogar unverschuldeten - unfall einer bemerkt haben, dass die lampen extrem hell sind, muss der xenon-fahrer bluten, wenn die wahrheit ans "licht" kommt (wortspiel...!!!). da muss das licht nicht mal unfallursächlich gewesen sein...

gruß
michel
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #70
Sooo, jetzt versuche ich mal zu verhindern dass wieder ne ellenlange Diskussion ausbricht.
Ich find seinen Kommentar durchaus gut und vor allem angebracht !
Aber es bleibt ja jedem selbst überlassen.
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #71
richtig! danke! finds echt schön, von einem so "erfahrenen" mitglied in gewisser weise rückendeckung zu kriegen...
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #72
Ja des stimmt , ich hätte brennend gern diese Funzeln , aber nach bestimmt 2 Tägigen Gesprächen mit dem TÜV , Dekra und dem Kraftfahrtbundesamt , kam die ernüchterung in Form von , viieel zu Teuer (wegen der nötigen Prüfungen) , und der Illegalität... Also lass ich´s , da nehme ich lieber meine Osram +50 % und Gut. Auch wenn schade ist ,unsere "Cops" im Forum sollten viel öfters mal Tips geben , gerade was "Grauzonen" betrifft oder allgemeine Unwissenheit... denn lieber hier als wenn der "Cop" neben mir steht und die Hand aufmacht :D

greetz

Markus 8)
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #73
@Markus

Hat man Dir genauer gesagt, WIE HOCH die Kosten für sowas wären?!?
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #74
Xenon Nachrüstung

Hallo Ihr alle,

wie Ihr wisst habe ich ja nun seit einigen Monaten XENON nachgerüstet, allerdings nicht für den oben aufgeührten Betrag von 575,00 €, weitaus weniger, und kann Euch bestätigen, daß die Rückrüstung sehr sehr einfach ist.

An einer TÜV Eintragung bin ich dran, habe bei meinem Boliden mittlerweile sogar eine Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet und eventuell eine Möglichkeit alles abnehmen zu lassen.

Falls es da was neues gibt sage ich BESCHEID!!!!

:D Bye Marco (XI11)
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #75
Aus finanziellen Gründen muß ich leider meinen Xenon-Umrüstsatz wieder verkaufen ;(

Schade, daß man als Azubi soo wenig Geld hat, da geht fast alles für den Unterhalt des Autos drauf :(

Na ja, hab ja zum Glück in 12 Wochen ausgelernt :)

Zu finden ist der Satz im ebay
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #76
Original von bones
Aus finanziellen Gründen muß ich leider meinen Xenon-Umrüstsatz wieder verkaufen ;(
Tut mir leid für dich. Sind es wirklich 'nur' finanzielle Gründe?

Aber was hat das denn mit diesen 2.Wahl Brennern auf sich? Waren die original schon so?
Davon war ja bisher weder hier noch auf der Xenon-Lights-Homepage etwas zu lesen.

Was ist denn eigerntlich mit den Bildern die noch machen wolltest?
Schade, daß man als Azubi soo wenig Geld hat, da geht fast alles für den Unterhalt des Autos drauf :(
Naja, dafür schlägst Du bei eBay aber auch ziemlich häufig zu :))
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #77
Original von Alpha
Original von bones
Aus finanziellen Gründen muß ich leider meinen Xenon-Umrüstsatz wieder verkaufen ;(
Tut mir leid für dich. Sind es wirklich 'nur' finanzielle Gründe?

Aber was hat das denn mit diesen 2.Wahl Brennern auf sich? Waren die original schon so?
Davon war ja bisher weder hier noch auf der Xenon-Lights-Homepage etwas zu lesen.

Was ist denn eigerntlich mit den Bildern die noch machen wolltest?
Schade, daß man als Azubi soo wenig Geld hat, da geht fast alles für den Unterhalt des Autos drauf :(
Naja, dafür schlägst Du bei eBay aber auch ziemlich häufig zu :))

Ich kaufe bei Ebay ja auch kaum für mich selbst, hab viele Bekannte,für die ich da Sachen schieße.
Die 2.Wahl-Birnen waren schon so, dafür hab ich einen kleinen Preisnachlaß bekommen, beeinträchtigen die Funktion ja auch in keiner Weise, deshalb war davon hier nix zu lesen.
Außderdem hab ich momentan keine Zeit mich um TÜV-Eintragung etc. zu kümmern, da ich an der Abschlußprüfung bin und bald umziehen werde.
Und ewig ohne TÜV wollte ich auch nicht rumfahren.
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #78
Du hast also tatsächlich noch die Hoffnung dass man das eingetragen kriegen würde? Ich bin da immer noch skeptisch.

Wie sieht das denn mit weiteren Umbauten für den Einbau aus? IMHO muss man doch bei Xenon dafür sorgen, dass das Fahrlicht auch bei Fernlicht weiter leuchtet, da es ja immer ein paar Sekunden zum zünden braucht und man sonst bei Ausschalten des Fernlichts eine Zeit ohne Licht fahren würde.
Wie ist das beim Leon gelöst?
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #79
Wie das beim Leon gelöst ist ? Der Leon lässt beim Einschalten des Fernlichts immer das Abblendlicht mitlaufen. Wäre mir neu wenn er das nicht machen würde ! ;)
 
  • 75 Euro Rabatt bei Xenon-Light.de für Xenon-Umrüstkit Beitrag #80
Genau so ist es :D

Fährst Du nie nachts, Alpha!?
 
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