@Patriot

oder Stefan oder Jadefalcon (sag' mal, das bist doch du, oder? Hast deinen Usernamen ändern lassen, wie?

)
Klar ist die Sache mal wieder völlig überzogen...
Aber es ist (und bleibt vorerst) nunmal verboten - ohne Genehmigung KEINE Betriebserlaubnis!
Man stelle sich die nächtliche Situation auf einer Bundestraße vor, ein anderes Fahrzeug kommt einem entgegen und fühlt sich derartig geblendet, dass er nach rechts zieht, von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Baum prallt! 8o
Bei der Polizei im Nachhinein gibt dieser Fahrer seine individuelle, erhebliche Sichtbehinderung durch dein, mit Nachrüst-Xenon ausgestattetes, Fahrzeug an - die Polizei checkt die Sache ab und entlarvt dich!
Und nun? Die Versicherung zahlt hierbei mit großer Wahrscheinlichkeit keinen einzigen Cent und man muss selbst für den entstandenen Schaden an beiden Fahrzeugen aufkommen...
Okay, das ist vielleicht eine Art Extremsituation, aber sicherlich keinesfalls enorm abwegig! 8o
Und daher ist MIR die Sache persönlich viel zu heikel... :astonished: