Für euch ist das immer alles so selbstverständlich, v. a. für the bruce

aber ich verstehe nur Bahnhof. Sieht einer auf den ersten Blick, ob ich diese Felgen hier fahren darf?
https://www.felgenshop.de/mam-b2-bl...-mamb28519511230bfo/detail-80843601-80843601/
in 225 oder 235, Link zum Gutachten:
https://www.felgenshop.de/gutachten/1538286
Da steht nur ich muss die Auflagen beachten, aber von den Auflagen verstehe ich ungefähr die Hälfte nicht, da mir das Wissen fehlt. Muss ich Reifenbezogene Auflagen und Hinweise beachten + Auflagen und Hinweise? Den Leon ST finde ich gar nicht in der Liste, ich bin einfach nur verwirrt. Vielleicht kann mir jemand helfen dieses Gutachten zu verstehen, das wär mir fast lieber als dass mir jemand sagt "ja, darfst du fahren" / "nein, darfst du nicht fahren".
Ich versuche mich mal:
A01 = ich muss es vom TÜV absegnen lassen?
A12 = keine Schneeketten
A14 = Klebegewichte, auswuchten? Das mache doch nicht ich, sondern die Werkstatt
A19 = schlauchlose Reifen etc...
Car = ich darf sie auf einem Kombi = ST fahren?! Also doch für den ST
F24 = Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). --- ähm ja, noch nie davon gehört
Flh = Nur zulässig für Fließheck --- zählt ein Kombi als Fließheck? Ich geh mal davon aus, Stufenheck ist es keins
KOV = Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). --- die Felgen darf man also nicht fahren, wenn die Kotflügel verbreitert wurden?!
S03 = Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. --- Keine Ahnung was Sonderräder sind
Dann nehme ich mal 225/35R19
K1a = Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. --- Ich verstehe kein Wort
K2b = Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. --- Ich verstehe wieder kein Wort
K6j = An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen. --- Ist das standardmäßig so?
T84 = Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ). --- Da müsste ich morgen mal im Fahrzeugschein gucken welches Gewicht unter Ziff. 16 steht
T88 = Reifen (LI 88 ) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ) --- Eine Zahl vorher steht 1000 kg und jetzt steht 1120 kg? Das verwirrt mich schon wieder
Sorry, ich müll seit einer Woche das Forum mit Fragen zu, aber ich habe mich nie mit Autos beschäftigt und daher auch absolut keinen Schimmer, was ich aber gerne ändern würde.
VLG