Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ?

Diskutiere Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? im Patrick`s Leuchten- und Fahrwerksshop Forum im Bereich Kooperation; hab auch mal angegeben es beizubehalten aber nicht mehr für neukunden ich bezahl zwar eh immer per vorkasse (oder bar auf die kralle :D ) aber für...

Wie soll künftig mit dem Nachnahmeservice hier im Shop verfahren werden ?


  • Umfrageteilnehmer
    140
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #21
hab auch mal angegeben es beizubehalten aber nicht mehr für neukunden
ich bezahl zwar eh immer per vorkasse (oder bar auf die kralle :D ) aber für die leute die wirklich mal dringend was brauchen is nachnahme einfach das schnellste und deshalb wäre es halt gut es beizubehalten
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ?

Anzeige

  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #22
Raus mit der Nachnahme, biete es einfach nicht mehr an! In Einzelfällen kann man sicher über eine beschleunigte Abwicklung sprechen, die schwarzen Schafe hier würde ich aber auch ausnahmslos an ein Inkassobüro melden.

mfG
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #23
Für Neukunden (wie ich gerade einer geworden bin) einfach nicht anbieten.
Für Bestandskunden kannst das ja weiterhin anbieten, hier würd ich aber evtl. die 40 Euro Grenze zusätzlich mit einbauen. Schlecht für Lampenkauf, aber wenn man z.B. 2 Sätze H7 nimmt, (kenne eigentlich immer wem, der auch was brauchen könnte) ist das wieder ok. Blinkerlampen etc. per NN zu bestellen wird sicherlich selten vorkommen.

Ausnahmen kannst ja dann persönlich entscheiden, muss ja nicht offiziell sein. Im Forum kennt man dich ja, also wird man schon im Notfall auf dich zukommen. Bei Leuten außerhalb des Forums wäre ich an sich schon etwas vorsichtiger.
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #24
Nein, die Gebühr fällt dann nicht an. Aber die Kosten für den Hinversand sowie für die Retournierung.

Und zu den 40 EUR: Ja, ab 40 EUR habe ich die Kosten für den Rückversand zu erstatten wenn der Käufer von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht. Dies tut er aber meines Wissens nach nicht, wenn die Annahme verweigert wird und die Kosten für den Hinversand habe ich dann auch nicht gedeckt.


zu 1) deshalb ruhig Inkassobüro !

zu 2) M.E. ist eine Ánnahmeverweigerung mit der Ausübung des Rücktrittsrechtes gleichzusetzen, analog konkludentes Handeln.

Wünsche Dir trotzdem Deines Problems einen guten Rutsch ! + rutsch nicht so tief ! :laughing:
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #25
Bin auch für Nachname ab 40€. Bei größeren Summen (Kompletträder, etc. - >1000€) find ich die hälfte Vorkasse / hälfte Nachname Lösung für Neukunden ganz gut. So haben wirs bei meinen Rädern gemacht und das gibt mir als Neukunde wesentlich mehr Sicherheit als ne reine Vorkasse. Und Patrick kann dann auch sicher sein daß das Päckchen auch angenommen wird.

Ganz abschaffen würde ich die Nachname nicht, wäre ich Neukunde wäre das für mich der Grund nicht zu bestellen.

Ich denke als Shopbesitzer muss man einfach mit ein paar Idioten leben, ist schade lässt sich aber nicht ändern. Natürlich ärgert mich das sowas wohl öfter passiert, vor allem weil der Service den Patrick bietet wirklich fast unübertreffbar perfekt ist!
Gegen die schwarzen Schaafe würde ich aber auf jedenfall per Inkassobüro vorgehen. (sofern sich das überhaupt lohnt)
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #26
Hallo Patrick,

als ich würde es für Bestandkunden beibehlten die schon öfters was bestellt haben oder bei denen es mit der Nachnahme gefunzt hat.
Für alle neuen würde ich es erstmal ablehnen.

Gruß

André
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #27
bin auch für nachname ab 40€, da man dem verkäufer aber vertrauen kann bezahle ich immer per vorkasse ;)
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #28
So, aktuell wieder :angry:

Das beste ist der letzte Satz unten :angry:

03.01.2008
15:44 0148
Münster (DE)
Einrollung
DE • 83236 • 0184
30
140

03.01.2008
18:15 0149
Melle (DE)
Konsolidierung
DE • 83236 • 0184
148
140

04.01.2008
03:55 0016
Aschaffenburg (DE)
HUB-Durchlauf
DE • 83236 • 0184
999 93
140

07.01.2008
07:08 0184
Obing (DE)
Eingang
DE • 83236 • 0184
16
140

07.01.2008
07:50 0184
Obing (DE)
Ausrollung
DE • 83236 • 0184
48
140

07.01.2008
07:50 0184
Obing (DE) 1389
Ausrollung
DE • 83236 • 0184
48
140

07.01.2008
19:13 0184
Obing (DE)
Ausrollretoure
DE • 83236 • 0184
48 19
140

08.01.2008
05:23 0184
Obing (DE)
Eingang Differenz
DE • 83236 • 0184
184
140

08.01.2008
08:33 0184
Obing (DE)
Ausrollung
DE • 83236 • 0184
48
140

08.01.2008
08:33 0184
Obing (DE) 1396
Ausrollung
DE • 83236 • 0184
48
140

08.01.2008
16:54 0184
Obing (DE)
Ausrollretoure
DE • 83236 • 0184
48 14
140

08.01.2008
16:55 0184
Obing (DE)
Systemretoure
DE • 48163 • 0148
998 14
300

Code-Beschreibung
140 = DPD CLASSIC Nachnahme (D-COD X)
300 = Retoure (RETURN)
93 = Vorladung (VORL)
19 = nicht angetroffen, einmal benachrichtigt (NAB1)
14 = Annahme verweigert, nicht bestellt (AVN)
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #29
Dass man da verzweifelt, kann ich nur verstehen :nene:
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #30
Ich hab' täglich mit 5 Paketzustellern zu tun... muss manchmal auf Wunsch des Absenders Annahme verweigern, weil die das Paket aus diversen Gründen nicht weiterleiten wollen.

"Annahme verweigert, nicht bestellt" kommt einfach daher, da die nichts passenderes wählen können. Für ein unbeschädigtes Paket gibt es nur den Grund.

Wie gesagt, ich kann verstehen, wenn man mal noch während dem Versandweg vom Kauf zurücktreten will und sich die Sache durch Annahme Verweigerung einfach macht. Nicht aber, wenn der Besteller dann nicht die Kosten übernehmen will.
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #31
Ich habe den Kunden gefragt warum das paket nicht angenommen wurde.

Das ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die Lieferzeit Ihrer Sendung dauert für unsere Zwecke viel zu lange. ATU
liefert innerhalb 2 Tagen. Außerdem liefern Sie mit einem Versender, der zu
Zeiten kommt wo normale Menschen arbeiten und nicht zu Hause sind. Ich wurde
2 mal benachrichtigt und habe bei diesem Unternehmen die Möglichkeit das
Paket in 40 km Entfernung (einfach) selbst, zu unmöglichen Zeiten abzuholen.
Die Angelegenheit rechnet sich so wirklich nicht. Warum versenden Sie nicht
mit DHL !? Wo das Paket im nächsten zuständigen Postamt hinterlegt wird und
man es sich selbst zu normalen Öffnungszeiten in angemessener Entfernung
abholen kann !!!

Ich hoffe Ihr Unternehmen verkraftet die Paketgebühr....

MFG.



Und das ist meine Antwort darauf:


Sehr geehrter Herr ******,

die Begründung mit der Lieferzeit kann ich so nicht gelten lassen. Ihnen ist schon bewusst, dass Sie an einem Samstag um 20:39 Uhr bestellt haben ? Und vielleicht auch, dass der Montag Sylvester war und der Dienstag Neujahr ? Ich glaube kaum, das ATU an diesen Tagen eher geliefert hätte.

Sie müssen das Paket nicht im Depot abholen. Im Gegensatz zu DHL können Sie es bereits am Folgetag eine Zustellung an einer Alternativanschrift veranlassen. Oder auch bei einem Nachbarn, etc.. Eine Post mag bei Ihnen um die Ecke sein, aber auch das ist nicht in jeder Stadt der Fall.

Wie auch immer, selbst wenn alles nicht klappt kann man sich melden.

Dieser Shop hat ein Motto: Der Kunde ist König solang er sich wie einer benimmt.

Noch einen schönen Abend.



MfG
Patrick Schmidt



Er hat definitiv gelogen, denn es gab nur eine Benachrichtigung und keine Verwahrung im Depot. Die kommt erst nach der zweiten Zustellung.

So, und nu ist gut. Ab sofort setze ich das Umfrageergebnis um. :rolleyes:
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #32
So, und nu ist gut. Ab sofort setze ich das Umfrageergebnis um. :rolleyes:
Besser ist das, bevor du dir weiterhin die Nerven damit kaputt machst.
Auch wenn das für mich dann bedeuten würde, dass ich bei einer Bestellung erstmal in Vorkasse treten muss, da ich noch kein Kunde bin.
Da man dich aber aus dem Forum "kennt" und von den Leuten, die bei dir bestellt haben, nur gutes über deinen Service und die Qualität, der gelieferten Waren hört, hätte ich bei deinem Shop keine Probleme mit der Vorkasse für Neukunden.
Ich hatte zwar für ab 40€ gestimmt, aber nachdem ich das gerade wieder gelesen habe, würde ich an deiner Stelle es so handhaben, das Neukunden in Vorkasse gehen müssen.

MfG
Stefan
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #33
Hat also einfach keine Lust gehabt zu warten...

Aber der Satz "Ich hoffe Ihr Unternehmen verkraftet die Paketgebühr..." ist eine Frechheit, wie gesagt... Annahme verweigern ist eine Sache... die Kosten nicht übernehmen ist aber eine Frechheit... zudem noch zu erwarten, das Du das einfach so übernimmt.

Kostet Dich Inkasso etwas? Für den letzten Satz würde ich ich eine Rechnung stellen... Versandkosten, Packstoffe und Bearbeitungsgebür. Das ganze bis Inkasso. Ist aber natürlich Deine Sache.

PS: War das auch ein Neukunde?
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #34
Danke für Dein Verständnis. Das andere Ergebnis hätte nichts genützt, denn der Kunde war über 40 EUR.

Er hatte 2x Night Breaker H7 bestellt.

Aber ATU liefert ja auch über die Feiertage schneller :rolleyes: Komisch nur, dass ATU die NB gar nicht im Onlineshop hat ne ? :rolleyes: Und komisch auch, dass das Paket nicht im Depot gelagert wurde oder ? :rolleyes: Einfach ein Lügner, ich hasse solche Menschen und es reicht jetzt. "Ich hoffe Ihr Unternehmen verkraftet die Gebühr" Hallo ? Wo sind wir eigentlich ?

Das einzige wo ich Nachnahme bei einem Neukunden noch akzeptieren werde ist bei größeren Beträgen (Felgen, Federn, Fahrwerke) mit Anzahlung. Ansonsten nur noch Vorkasse, persönlich, etc.



LG
Patrick
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #35
Satty, es ist mir leider noch nicht gelungen verbindlich in Erfahrung zu bringen, ob Annahmeverweigerung = Widerruf ist. Nach meinem Empfinden muss der Käufer schriftlich anzeigen, dass er von seinem Widerruftrecht Gebrauch macht oder ?

Holger ist leider schon ein paar Tage offline...der hätte das gewusst. Oder kann das jemand von Euch beantworten ? ?(
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #36
Ich denke kein Forenleser hat ein wirkliches Problem damit.

Kann es wirklich verstehen, vor allem wenn die Begründungen der Verweigerer dann noch so zynisch rüber kommen. Vor allem könnte ich mir vorstellen, das bei einem ehrlichen Entschuldigungsschreiben sogar bei der Kostenerstattung abgewunken würde. Nur so will man dem Menschen natürlich kein Euro schenken.

PS: Bestelle gleich die angesprochenen Leuchtmittel (per Vorkasse :) ) aber die sind ja sowieso nicht vorm WE auf Lager.

PPS: Um die Zeit kann ich das auch nicht mehr raus finden. Aber morgen kann ich mal fragen, wenn vorher keiner eine Antwort hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #37
der zu
Zeiten kommt wo normale Menschen arbeiten und nicht zu Hause sind. IWo das Paket im nächsten zuständigen Postamt hinterlegt wird und
man es sich selbst zu normalen Öffnungszeiten in angemessener Entfernung
abholen kann !!!

Ich hoffe Ihr Unternehmen verkraftet die Paketgebühr....


wann arbeiten denn normale menschen? :rolleyes:

wenn ich was bei der post abholen muss, ist bei meinem "postamt" immer eine schlange bis auf die straße, von 5 schaltern sind max. 2 besetzt und die öffnungszeiten kommen "normal" arbeitenden menschen auch nicht gerade entgegen.

Die Öffnungszeiten der Filiale 40223 Düsseldorf, Aachener Str. 62


Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag
07:00-13:00 07:00-13:00 07:00-15:00 07:00-13:00 07:00-18:30 08:00-14:00
15:00-18:30 15:00-18:30 15:00-18:30

ich habe am 27.12 (23.14uhr) meine 2 packungen lampen bestellt. schmpa hat mich dann noch darauf hingewiesen, dass er einen (anmerkung von mir bestimmt wohlverdienten urlaub einlegen würde). meine bestellung kam am 8.01.2008 (die nachbarin hat sie um 11.30h in empfang genommen) abzüglich der feiertage und des wochenendes wäre m.e. kein anderer shop derart schnell gewesen. :wave:
es gibt leider immer irgendwelche schwarzen schafe und leute die bestellen, was sie dann doch nicht brauchen oder haben wollen. schade das die mehrheit darunter leiden muss, aber du schmpa kannst ja wirklich nichts dafür und ich kann dich verstehen.


@ schmpa als ich mal vom roseversand eine annahme verweigert habe (wegen doppellieferung) musste ich einen annahmeverweigerungsschein unterschreiben.
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #38
Interessant ist folgendes:

Widerrufsrecht gilt nicht, da kein schriftlicher Widerruf erfolgt ist.
Rückgaberecht tritt in Kraft, nachdem die Ware angenommen wurde, was bei einer Annahmeverweigerung nicht der Fall ist.

Könnte also sein, das eine Annahmeverweigerung tatsächlich den Käuferschutz außer Kraft setzt. Bin aber da auch kein Experte ;)

Google:
Das AG Niebüll hat mit Urteil vom 18.5.2005 (8 C 42/05) den Kunden eines Online-Händlers auf Zahlung der Versandkosten verurteilt, weil dieser eine Nachnahmesendung nicht angenommen hatte. Der Händler hatte in seinen AGB geregelt, dass der Kunde bei Annahmverweigerung die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen muss. Das Gericht sah die AGB-Klausel als wirksame Anspruchsgrundlage an. (Muss dann wohl in der AGB geregelt sein)

Weiter...

Da der Verbraucher sein Widerrufsrecht auch konkludent „durch Rücksendung der Sache“ ausüben kann (§ 355 Abs. 1 BGB), macht es praktisch keinen Unterschied, ob er die Annahme der Ware direkt verweigert und diese so seitens des Versandunternehmens an den Händler retourniert wird oder der Kunde die Ware erst annimmt und dann aktiv zurück schickt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Ware nach derzeit überwiegender Meinung unfrei bzw. per Nachnahme zurück gesendet werden kann, wenn der Kunde die Rücksendekosten nicht tragen muss.

Eine andere Frage ist aber, ob der Kunde die durch Annahmeverweigerung oder unfreie Rücksendung entstehenden Mehrkosten (Strafporto) tragen muss, weil diese unnötig entstanden sind. Das Gericht bejaht dies für den Fall, dass durch Verweigerung einer Nachnahmesendung Versandkosten entstanden sind. Allerdings wird in der Begründung nicht weiter auf das verbraucherschützende Widerrufsrecht eingegangen, sondern nur auf eine AGB-Klausel des Händlers Bezug genommen, nach der die Erstattung der Versandkosten für den Fall der Annahmeverweigerung vorgesehen ist. Es ist also fraglich, ob das Gericht diese Thematik überhaupt gesehen hat.
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #39
Das hätte ich auch noch schreiben können, genau. Ich musste auch immer eher Feierabend machen wenn ich mal was bei der Post abholen wollte und in einer Großstadt wie Essen bekommste da nichtmal nen Parkplatz. Ach was solls...

Satty, wäre nett wenn Du das in Erfahrung bringen könntest. Sonst frag ich mal bei meinem Anwalt nach.

Und ganz ehrlich, ich habe bislang JEDEM diese Kosten erlassen oder die Hälfte übernommen, wenn er die Lieferung dann per Vorkasse bezahlt und trotzdem genommen hat. Aber sowas wie der Experte hier ? :rolleyes: :nene:
 
  • Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ? Beitrag #40
muss aber auch sagen das mir bei nachnahme die DHL lieber ist

normale pakete können ja bei den nachbarn abgegeben werden aber bei ner Nachnahme geht das ebend schlecht
sp hat man wenigstens die chance sein Paket bei der nächsten postabzuholen

wäre dafür das es bei Nachnahme zumindestens als option die DHL angeboten wird

das vereinfacht für vielle das Nachnahmethema da man auch nicht drauf angewiesen ist das der DPD bote eventuell mal zur passenden Zeit kommt

den viele können es nicht an nachbarn oder auf Arbeit liefern lassen
und diese sind da extrem benachteiligt da DPD ja auch net Samstags ausliefert
 
Thema:

Wie soll ich mit Nachnahmebestellungen künftig verfahren ?

Oben