Wassereinbruch Werksfehler Rechtsschutz ???

Diskutiere Wassereinbruch Werksfehler Rechtsschutz ??? im 1M - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 1; Guten Tag Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe seit einem Jahr einen Leon (Bj.2001) und bin bis auf ein Problem sehr zufrieden. Ich bin der...
  • Wassereinbruch Werksfehler Rechtsschutz ??? Beitrag #1

jay-o

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Guten Tag
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe seit einem Jahr einen Leon (Bj.2001) und bin bis auf ein Problem sehr zufrieden.
Ich bin der dritte Besitzer des Fahrzeugs und habe seit dem letzten Winter immer wieder bei starkem Regen einen Wassereinbruch auf der Fahrerseite. Ich habe mich mit diesem problem auseinader gesetzt und vor 3 Monaten die Aggregateträger in den Türen neu abgedichtet. Seitdem ist der Wagen nicht mehr Feucht geworden. Jetzt am Wochenende hatten wir wieder sehr schlechtes Wetter und sehr starken Regen, seitdem ist mein Fußraum wieder total nass. Ich habe eine Vermutung wo das Problem liegt, denke aber nicht das ich es lösen kann.

Kann ich als dritter Besitzer des Fahrzeugs noch ansprüche auf Garantie stellen ? Es ist ja ein eindeutiger Karosserieschaden für den ich nichts für kann und meine Vorbesitzer sich nicht drum gekümmert haben.

Es würde mir helfen wenn ich mich auf ein paar Grundlagen beziehen könnte (Gesetzestexte oder ähnliches). Ich frage hiermit Leute die sich mit so etwas auskennen.

ICH DANKE FÜR EURE HILFE !!!
 
  • Wassereinbruch Werksfehler Rechtsschutz ??? Beitrag #2
Prinzipiell hast du nach vier Jahren keinen Anspruch mehr auf die Werksgarantie. Hast du denn schon mal mit dem Händler deines Vertrauens geredet was der zu dem Problem meint?? Ob du den Rechtsschutz verwenden kannst wage ich zu bezweifeln denn selbst wenn du nachweisen könntest, dasss das Fahrzeug den Fehler bereits nach Auslieferung hatte reicht das noch nicht aus ...
 
  • Wassereinbruch Werksfehler Rechtsschutz ??? Beitrag #3
Das Einzige was dir bleibt, ist beim Freundlichen vorbeizufahren, und zu gucken, ob der keine Lust hat was frewillig da zu machen.

Garantie hast du keine mehr.
Was deine Rechtsschutz da machen könnte ist mir schleierhaft (bin selber z.T. aus dem Gebiet)
 
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