RE: VORSICHT: An alle Neuwagenkäufer...
Original von ich_bin`s
Zur Zulassung von Neuwagen benötigt man doch nur den Fz-Brief ?(
japp stimmt, aber wenn man kurze Schilder haben möchte musst man nun vor fahren
war schon mit einem Foto da und wollt mit einem Vergleichs- Fzg. vor fahren.
Nee, Nee so geht das nicht

nur mit dem Fzg. das zugelassen wird ;(
Informationen zum Thema 'Kleine Kennzeichen'
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem besonders 'kleinen' Kennzeichen geäußert, z. B. nach 'GG-A 1', nach einer engeren Schrift oder nach einem sogenannten 'US-Kennzeichen' (80er- oder Leichtkraftrad-kennzeichen).
Gemäß der StVZO, erläuternden Erlassen der zuständigen Ministerien und diverser Gerichtsentscheidungen dürfen zwei- und drei-stellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer, Engschrift und Leichtkraftradkennzeichen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die ein größeres Kennzeichen nicht geeignet ist, d. h. bei denen die vorgeschriebene oder vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle kein anderes Kennzeichen zulässt.
Die evtl. im Fahrzeugbrief angegebene Größe der vorhandenen Fläche reicht für die Zuteilung eines kleinen Kennzeichens nicht aus.
Es ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (in Westdeutschland nur TÜV/TÜH) zu bestätigen, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
'Unverhältnismäßig' wäre der Aufwand dann, wenn die Kosten eines Umbaus zur Anbrigung eines normalen Kennzeichens in keiner Relation zum Zeitwert des Fahrzeuges stünden. Ist an der Rückseite des Fahrzeuges Platz für eine Kennzeichenhalterung, so ist der unverhältnismäße Aufwand i. d. R. nicht gegeben. D. h. es darf dann kein kleines Kennzeichen zugeteilt werden.
mal schaun was am ende da raus kommt
Ich will kleine Kennzeichen :baby: zumindest vorne !
Ende der Woche kann Ich berichten obs geklappt hat.