@LoGix: Nein, ich liege NICHT falsch; bin gerade vor einem Jahr von meinem Anwalt aufgeklärt worden, da ich auch Deiner Ansicht war.
Klar ist es der Versicherung egal, ob sie Dir den Restwert vom Auszahlungsbetrag abziehen oder den Restwert von einem Verwerter etc. bekommen! Aber wenn Du einen höheren RW erzielst, ist denen das nicht unbedingt egal, da sie dadurch Geld sparen (können).
Und die Sache mit dem deutlich höher erzielten RW hast Du sicher nicht mit der Versicherung besprochen, oder?!
Es gibt nämlich eine sogenannte "Schadenminderungspflicht" die hier zum Tragen kommen KANN!
"... Sollten Sie bei Ihrem Verkauf einen erhöhten Restwert erzielen, ist die gegnerische Versicherung berechtigt, dies bei der Schadenregulierung zu berücksichtigen ..."
--> was nichts anderes bedeutet, als das was ich vorne geschrieben habe ...
Wie das mit Deinem Aufwand geregelt ist, k.A. ... wollte nur auf die rechtl. Situation hinweisen ... und dort zählt auch folgende Regel: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"