Huhu, hätte da mal eine Frage:
Sooooooooooo...
Spät aber doch... Ohne Sommerfelgen aber das is egal!
[/URL][/IMG]
[/URL][/IMG]
[/URL][/IMG]
Ich denke, dass dieser User wohl nicht mehr hier im Forum sein wird (letzte Anmeldung 2010) - deshalb würde mich interessieren, wie das bei uns so ist.
Kennt sich da jemand aus? Ich habe nämlich genau die selbe Verkleidung und alles, und möchte auch tiefer.
Der User hat folgendes geschrieben:
Für den Winter reichts!
Ja in Österreich gibts die 11 cm... Bei festen Objekten zB. Achse... Ansonsten Objekte wie diese Lippe dürfen 8 cm haben weil sie abreissen kann.
Das erste mal gings mit dem Typisieren nicht gut, diese Woche probiere ich es mit den Sommerreifen und ein bisschen mehr luft...
Im Moment hat er 9 cm Vorne! Und irgendwelche Schrauben am unterboden gehen bis ca. 10 cm runter
Aber normal geht alles gut.
Kennt sich jemand da in Österreich aus? Ist das wirklich so, dass die Verkleidung als nicht festes Teil zählt? Bitte um Auskunft, wäre super
Danke!
Lg
---------- Beitrag am 17.05.2013 um 09:51 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 15.05.2013 um 18:42 Uhr ----------
UPDATE: Hab jetzt mal beim TÜV nachgefragt, und folgende Antwort bekommen:
Bodenfreiheit in
Österreich:
Zurzeit ist die Bodenfreiheit wie folgt geregelt:
-Mindestbodenfreiheit auf feste Teile: 11,0cm mit 75kg Belastung am Fahrersitz
-Mindestbodenfreiheit auf formelastische Teile (Teile, die auf 11,0cm gedrückt werden können): 8,0cm
Es ist somit vom Material der Anbauteile abhängig, ob 11,0cm unterschritten werden dürfen.
Die Frage ist jetzt nur noch, ob bei ner Frontlippe, Seitenschweller und Heckschürze das Material als formelastisch gilt. Bei mir ist das Material aus Plastik, bei geringem Kontakt besteht schon die Möglichkeit, dass es reisst bzw zersplittert.
Keine Ahnung, ob jetzt Plastik als formelastisch gilt oder nicht... aber im Grunde gesehen ja eigentlich nicht, weil es sich nicht mehr zurückbiegen lässt
Lg