@lämmi: das hat gar nix mit betrügen zu tun! du hast ein recht darauf, dass dich die versicherung finanziell so stellt, als wäre der schaden nicht passiert. dafür gibt es zwei möglichkeiten:
1. du lässt alles so machen, wie es vorher war. heißt: neue kappe dran, vorher gelb lackieren lassen - vielleicht auch nur alte runter, abschleifen und neu lackieren. egal! dann holst du dein auto wieder ab und die rechnung wird der werkstatt direkt von der versicherung des gegners bezahlt, du hast damit nix zu tun. was du noch direkt von der versicherung kriegst, ist eine pauschale von 30 bis 50,- EUR für auslagen wie telefon und porto sowie den "nutzungsausfall" für so viele tage, wie dein auto auf grund der reparatur in der werkstatt steht.
2. du rechnest per kostenvoranschlag ab. jeder darf selbst entscheiden, ob er den schaden reparieren lässt oder ob er alles so lässt wie es ist und lässt sich die beschädigten dinge bezahlen. dafür wäre der kostenvoranschlag da, denn irgendwie muss ja festgelegt werden, wie hoch der schaden ist! die versicherung überweist dir dann die materialkosten auf dein konto. was du mit dem geld machst, geht dann keinen mehr was an! was dir verlorengeht sind arbeitslöhne (solange du sie nicht nachweisen kannst) und der nutzungsausfall. die aufwandspauschale müsste es trotzdem geben.
und: auf grünes licht von deinem rechtsschutz würde ich nicht warten. was bringt das? grünes licht brächte nur was von der versicherung des skodafahrers! wenn die sagen "wir übernehmen den schaden", dann leg los. deine rechtsschutz ist nur dafür da, das geld einzuklagen und den anwalt zu bezahlen, wenn die sache vor gericht geht. soweit wird es vielleicht gar net kommen...
@all: offenbar hab ich unserem user "wegomyway" - zumindest teilweise - unrecht getan. hatte aber auch damit zu tun, dass er sein o. g. post z. t. recht undefiniert geschrieben hat. egal, er beschwerte sich bei mir per e-mail und ich möchte mich natürlich dafür entschuldigen, dass ich ihn falsch verstanden habe! wenn ich jemanden öffentlich "belehren" kann, kann ich das schließlich auch öffentlich wieder zurücknehmen. ihr sollt aber auch wissen, worum es geht, deswegen häng ich die mails kurz an...
BESCHWERDE:
da Dein Postfach voll ist eben auf diesem Wege ... Dieselkiller : "Also da hätte ich sofort einen Blutdruck von 500 wäre dem sofort in die Einfahrt hinterher und hätte mich quer gestellt das keiner rauf und runter kommt! " .... das ist Freiheitsberaubung , wenn mich jemand
daran hindert des Weges zu gehen ( und auf diese Aussage bezog ich mich , also nix mit Blödsinn ) .... aus und fertig und genauso ist es Nötigung wenn Du z. B. hinter mir herfahren würdest ( nichteinhaltung des entsprechenden Abstandes ) und andauernd mit deiner nervösen linken Hand an diesem Hebel ziehen würdest und wenn dann noch an meiner Tür rumfuchteln würdest , auch das ist Nötigung .... da du der Rechtsanwalt in Vollendung bist und ich ( der noch nicht mal lesen kann ) und noch nicht mal weiß welches Inhaltsverzeichnis ich da überhaupt lesen soll , was soll aus mir werden ? ( ich würd sagen ich erbarme mich und gut ist ) .... die deutsche Sprache beherrsche ich im übrigen , glaube ich , ganz gut und welche Tasten meinst Du ? Die sind beide weg .... damit wir uns richtig verstehen .... nur wegen Dir ( wo würden wir hinkommen ) änder ich das nicht .... ich habe fertig , was errlauben Struuuuuuunz ....
ANTWORT:
Mein lieber "Holgii",
wenn Du Dich auf eine bestimmte Aussage beziehst, dies aber nicht eindeutig kundtust, dann sehe ich mich nicht in der Verantwortung, wenn ich Dein Statement mit den falschen Inhalten assoziiere.
Ganz hiervon abgesehen: Auch die Handlung, auf die Du Dich nach Deiner letzten Erklärung bezogen hast, hat nicht das Geringste mit Freiheitsberaubung zu tun. Der Skodafahrer wäre in diesem Fall im Stande gewesen, überall hin zu gehen. Er hätte nur mit seinem Fahrzeug nicht die besagte Ausfahrt verlassen können. Das ist aber keine Freiheitsberaubung, da dieser Tatbestand sich ausschließlich auf den Menschen an sich, nicht aber auf sein Fahrzeug bezieht. Kein Jurist dieser Welt würde die geschilderten Handlungen im gesamten Kontext mit dem Delikt der Freiheitsberaubung in Verbindung bringen.
Womit Du ansatzweise recht hast, ist die Nötigung! Allerdings war mir wie bereits erwähnt nicht klar, dass dieser Satz der einzige Deines Postings war, der sich auf die Handlung des "Weg versperrens" durch den Leonfahrer bezog. Im Übrigen wäre auch hier nach abschließender Beurteilung keine Nötigung gegeben. Erklärung?
Eine Straftat setzt sich im Allgemeinen aus drei Teilen zusammen: Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Der Tatbestand der Nötigung wäre bei dieser Handlung erst dann formal erfüllt, wenn der Skodafahrer tatsächlich versuchen wollte, die Hofeinfahrt wieder zu verlassen. Kann sein, dass das passiert, die Nötigung wäre dann tatbestandsmäßig erfüllt! Bis hierhin liegst Du also richtig.
Dann aber wäre der Skodafahrer auf Grund des vorangegangenen Unfalls, zu dem er unzweifelhaft beigetragen hat, im Begriff, eine Unfallflucht gem. § 142 StGB zu begehen. An der Begehung dieser Straftat darf der andere Unfallbeteiligte ihn im Rahmen seines "Jedermann-Rechts", der vorläufigen Festnahme, hindern. Die ist übrigens im § 127 I StPO festgelegt und besagt, dass jeder (!), der einen anderen bei einer Straftat betrifft, berechtigt ist, diesen festzuhalten, bis ein, sagen wir mal, Amtsträger eintrifft, der sich um den Rest kümmert.
Dieser sogenannte Jedermanns-Paragraph steht dem Leonfahrer in diesem Fall als "Rechtfertigungsgrund" zur Seite und hat damit - natürlich - Auswirkungen auf die Rechtswidrigkeit, die ja wie oben begründet eine der drei Komponenten einer Straftat darstellt. Auf Grund des Rechtfertigungsgrundes ist eine Rechtswidrigkeit nicht gegeben, somit scheidet der Straftatbestand der Nötigung aus.
Was Du in Deiner eMail beschrieben hast, ist übrigens durchaus Nötigung, da muss ich Dir uneingeschränkt recht geben. Was sich mir allerdings nicht erschloss, ist der Zusammenhang der von Dir beschriebenen Handlung des "Drängelns" mit Lichthupe auf der Autobahn mit dem hier geschilderten Vorfall.
Keinesfalls bin ich der "Rechtsanwalt in Vollendung", wie Du es nennst. Ich bin tatsächlich überhaupt kein Rechtsanwalt! Aber im Rahmen meines Studiums habe ich eine ausführliche und fundierte strafrechtliche Ausbildung genießen dürfen, die, wie "böse Zungen" behaupten, die im allgemeinen Jurastudium beinhaltete in Teilen qualitativ und auch quantitativ übertreffen soll. Ist aber auch verständlich, schließlich lässt sich mit Strafrecht am wenigsten Geld verdienen...
Meine (höchst ironische) Frage nach Deiner Taste mit dem Punkt (.) bezog sich darauf, dass Du all Deine Sätze nicht mit einem Satzzeichen und anschließendem Leerzeichen, sondern mit "....." trennst. Ich fand das auffällig und konnte mich eines daraus resultierenden Schmunzelns nicht erwehren. Mittels Smileys und auch ausdrücklich habe ich aber bereits in meinem Posting darauf hingewiesen, dass diese Feststellung keinesfalls böse gemeint ist.
Sei´s drum, ich wünsche Dir ein schönes Wochenende, und wenn Du Dich beleidigt gefühlt haben solltest, tut mir das aufrichtig leid!
Mit freundlichen Grüßen