Zitat:
Ja, aber wenn Du das nicht direkt machen lässt und nur die TÜV-Bescheinigung bzw. Abnahme mitführst, begehst Du nur einen Formfehler. Die Betriebserlaubnis verlierst Du dadurch nicht, da Dein PKW vom TÜV ja erfolgreich geprüft und bestätigt wurde.
Da würde ich mich im Erstfall nicht drauf verlassen. Was Du hast is ein Mustergutachten oder ein Datenblatt. Mit Deinem Auto hat das erstmal wenig zu tun. Der TÜV muss anhand des Datenblatts prüfen ob es auf Dein Auto anwendbar ist, korrekt verbaut wurde und dann die Steigerung in den Brief eintragen.
So hab ich es gemacht. Alle andere ist zu riskant. Bei einem evtl. Unfall wissen die Versicherer ja auch welche Autos man gut chippen kann. Wenn der Chip nicht eingetragen ist dann ist das eine Steilvorlage für Nichtbezahlen!