Original von babyblum
die gutachten von KW1 und KW2 sind glaube sogar identisch.
da steht nur, das ab einer bestimmten tieferlegung puffer demontiert werden sollen, bei stärkster tieferlegung sogar beide, demnach hätte man ja gar keine begrenzung mehr.
stabi und puffer sind im gutachten zwar direkt hintereinander aufgeführt, aber nicht im direkten zusammenhang! nur das bei mittlerer tieferlegung der stabi nicht dicker als XXmm sein darf. bei XXmm soll auch dann ein puffer entfernt werden. wenn man sehr tief geht, darf der stabi nicht dicker als YYmm sein. bei YYmm müssen beide puffer demontiert werden.
stabi und puffer hängen nicht direkt voneinander ab, sondern von der fahrzeughöhe, somit aber schon wieder indirekt...
so, verwirrung jetzt komplett!!