- EU-Kennzeichen kürzen Beitrag #21
FastenYourSEATBelts
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um das problem nochmal auf den punkt zu bringen:
das amt gibt mir vor, dass ich neben den buchstaben für den kreis recklinghausen (re) noch vier weiter zahlen/ziffern nehmen muss. das ist fakt und das ist mir auch klar. mir geht´s aber vielmehr darum, dass beispielsweise das kennzeichen
RE-II11
weniger platz benötigt das beispielsweise
RE-WW88
(das fällt ja sogar hier schon auf *g*)
meine frage war daher: muss ich ein 460mm schild (standardmass) nehmen oder ist es erlaubt, das schild z.b. auf 440mm zu kürzen - vorausgesetzt, die abstände stimmen noch.
und wie sieht´s bespielsweise mit engschrift aus? weiss jemand, ob die ämter sie willkürlich ablehnen oder ob sie tatsächlich nicht ohne weiteres erlaubt ist? es gibt das etwas zu im anhang v der stvzo, aber ich bin kein jurist...
;( ;( ;(
das amt gibt mir vor, dass ich neben den buchstaben für den kreis recklinghausen (re) noch vier weiter zahlen/ziffern nehmen muss. das ist fakt und das ist mir auch klar. mir geht´s aber vielmehr darum, dass beispielsweise das kennzeichen
RE-II11
weniger platz benötigt das beispielsweise
RE-WW88
(das fällt ja sogar hier schon auf *g*)
meine frage war daher: muss ich ein 460mm schild (standardmass) nehmen oder ist es erlaubt, das schild z.b. auf 440mm zu kürzen - vorausgesetzt, die abstände stimmen noch.
und wie sieht´s bespielsweise mit engschrift aus? weiss jemand, ob die ämter sie willkürlich ablehnen oder ob sie tatsächlich nicht ohne weiteres erlaubt ist? es gibt das etwas zu im anhang v der stvzo, aber ich bin kein jurist...
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