grundsätzlich gilt nach den tarifbestimmungen für die kraftfahrtversicherung (TB) der meisten versicherer, dass der versicherungsnehmer vertraglich verpflichtet ist, dem versicherer die überprüfung der fahrzeugverwendung zu ermöglichen. tut man dies nicht kann der versicherer eine konventionalstrafe verhängen! dies gilt als verstoß gegen die zuordnung der wagnisse nach objektiven gefahrenmerkmalen. es handelt sich hierbei also nur um die beitragsgestaltung.
ändere ich also etwas an der art, aufbau, leistung in PS od. kW, hubraum, anzahl der plätze, nutzlast o.ä. muss dies im fahrzeugschein bzw. brief vermerkt werden. dies muss der versicherung mitgeteilt werden um zu prüfen ob eine risikoerhöhung besteht!
---
in allen fällen die ihr bisher angesprochen habt geht es grundsätzlich nicht um die kaskoversicherungen (VK/TK), da bei fast allen mir bekannten versicherungsunternehmen in der kaskoversicherung (VK/TK) die leistungspflicht bei grober fahrlässigkeit bzw. vorsatz vertraglich ausgeschlossen ist! d.h. wenn ich ein kfz fahre dass nicht alle relevanten teile vollständig eingetragen hat wird sich mein versicherer im schadenfall immer auf eine anzeigepflichtsverletzung stützen & somit die schadenszahlung am eigenen fahrzeug verweigern! natürlich wird in der praxis kulanterweise auch trotz diverser vergehen der (klein)schaden reguliert, da der kostenfaktor des schadens nicht der aufwandshöhe des gutachtens & des damit verbundenen verwaltungsaufwandes entspricht! jedoch wird eine konventionalstrafe kaum zu vermeiden sein, da das erhöhte risiko nicht dem versicherten kfz entspricht!
---
problematisch wird es erst im falle eines haftpflichtschadens!
grundsätzlich ist meine versicherung
immer verpflichtet den begründeten schaden eines dritten zu regulieren... unabhängig etwaiger schuldverhältnisse!
jedoch kann und wird der versicherer immer seine regressrechte durchsetzen wenn eine vorsätzliche veränderung des kfz einen adäquat kausalen zusammenhang zwischen schadenshergang und schadensursache zulässt!
d.h. wenn ich mit einem gechippten löwen einen unfall mit personenschaden verursache - aber die leistungssteigerung nicht bekannt war - wird die versicherung auf jeden fall eine beteiligung durchsetzen oder sogar den gesamtschaden im innenverhältnis vom versicherungsnehmer zurückfordern!
falls eine veränderung des fahrzeuges zum erlöschen der allgem. betriebserlaubnis des kfz gem. § 1 [zulassung von kraftfahrzeugen] (i.V.m. §§ 16 ff. StVZO) führt endet auch automatisch der versicherungsschutz! das fahrzeug darf somit nicht mehr am straßenverkehr teilnehmen & muss unverzüglich entfernt werden! (vgl. z.B. § 29d StVZO)
kommt es dann zu einem personenschaden wird gem. § 7 [haftung des halters] schadensersatz gefordert! dies ist i.V.m. §§ 812 [herausgabeanspruch], 823 [schadensersatzpflicht] BGB eine der stärksten haftungsgrundlagen die das deutsche recht vorsieht! wenn also ein adäquat kausaler zusammenhang zwischen meinem nicht eingetragenen tuning & einem unfall besteht wird die versicherung selbstverständlich in vorleistung gehen aber auch nicht eine minute zögern die schadensleistungen vom schadenverursacher zurück zu fordern!
da wird einem der beste vertreter & auch die rechtsschutzversicherung sehr schnell vergessen haben!! weil den schuh zieht sich im versicherungswesen keiner an!!
weiterhin ist beim begehen einer straftat der versicherungsschutz auch grundsätzlich ausgeschlossen! da gem. § 230 StGB [fahrlässige körperverletzung] den tatbestand einer straftat darstellt wäre ich sehr vorsichtig in dieser hinsicht!
___
und jetzt möchte ich diejenigen nochmals hören die sagen, dass es nicht so wild ist mit einem kfz zu fahren, dass mir (& vielmehr dem geschädigten) das gesamte leben versaut & mich finanziell in den ruin treibt!
damit ist in keinster weise zu spaßen...
natürlich sind irrelevante an- & umbauten am fahrzeug die nicht in das verhalten der fahrzeudynamik eingreifen oft unbedenklich jedoch kann dabei trotzdem die betriebserlaubnis des kfz & somit auch der versicherungsschutz erlöschen!!
ich bitte euch daher dieses thema nicht auf die leichte schulter zu nehmen!!
allen allseits gute & natürlich unfallfreie fahrt!!
