Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen

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  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #21
Original von mahnman
die wollen sich wirklich wegen allen drücken-->>hauptsache man bezahlt jeden Monat fleißig :baller:

Eine Versicherung verdient an den Prämien, nicht an den regulierten Schäden 8)


Ohne gültige ABE des Wagens kann die Versicherung Dich in Regress nehmen, weil Du ja den Vertrag nicht erfüllt hast.

Sorry, aber wer seine Umbauten nicht eintragen lässt, ist es auch selbst Schuld, wenn er dann (finanziell) haften muss.
 
  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #22
Bei einer Leistungsteigerung die nicht eingetragen ist, spielt nur dann eine Rolle wenn der Unfall aufgrund der Geschwindigkeit passiert ist. Bei Auffahrunfällenund desgergleichen interessiert es die Versicherung nicht.

Bei mir haben Sie das Chippen auch ausbezahlt obwohl es nicht eingetragen war.

Gruzz Thilo
 
  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #23
Original von Devilseye
Leute, ich kann nur sagen besorgt euch erstmal nen vernünftigen Versicherungsvertreter, ihr werdet euch wundern was alles so geht
wenn es der richtige Mann anleiert, im Falle eines Schadens mit Problemen. Von daher hab ich überhaupt keinelei Angst vor irgendwas, vorallem da ein Anwalt gaaaanz schnell so einen Schwachsinn siehe obiges Beispiel wiederlegt (man hätte schneller ausweichen können wenn die Distanzscheiben eingetragen gewesen wären blabablabla....), so nen rotz hab ich schon lange nicht gehört.
Wir reden hier nicht von defekten Bremsen, abgefahrenen Reifen oder sicherheitsrelevanten Teilen. Desweiteren gehe ich davon aus das die nicht eingetragenen Teile richtig verbaut wurden sowie Traglasten usw. erfüllen.

so lange es ein blechschaden ist und es keine verletzte gibt, kann der versicherungsvertreter sicher einiges regeln,d agab ich dir recht, aber wenn du personen schaden hast, sitzt du vorm gericht mit fahrlssiger körperverletzung da hat dein vertreter absolut nix mehr zu melden, da schaut sichd as die rechtsabteilung der versicherung an und was die sagt ist entscheident, die gibt dann auch ein gutachten in auftrag.
der vertreter darf da im grunde nur ja und amen sagen und das ist der springende punkt an der sache! hier geht es um größere schäden, nen parkrempler oder so da redet ja keiner, aber bei körperverletzung kann es da ganz schnell anders aussehen und das MUSS mal deutlich gesagt werden.
sicher gibt es versicherungen und fälle, wo trotzdem gezahlt wird, aber mir ist das risiko zu gering wenn es schief geht und spätestens dann fangen hier alle wieder an mit heulen... :rolleyes:.

mfg schnuf
 
  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #24
grundsätzlich gilt nach den tarifbestimmungen für die kraftfahrtversicherung (TB) der meisten versicherer, dass der versicherungsnehmer vertraglich verpflichtet ist, dem versicherer die überprüfung der fahrzeugverwendung zu ermöglichen. tut man dies nicht kann der versicherer eine konventionalstrafe verhängen! dies gilt als verstoß gegen die zuordnung der wagnisse nach objektiven gefahrenmerkmalen. es handelt sich hierbei also nur um die beitragsgestaltung.

ändere ich also etwas an der art, aufbau, leistung in PS od. kW, hubraum, anzahl der plätze, nutzlast o.ä. muss dies im fahrzeugschein bzw. brief vermerkt werden. dies muss der versicherung mitgeteilt werden um zu prüfen ob eine risikoerhöhung besteht!

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in allen fällen die ihr bisher angesprochen habt geht es grundsätzlich nicht um die kaskoversicherungen (VK/TK), da bei fast allen mir bekannten versicherungsunternehmen in der kaskoversicherung (VK/TK) die leistungspflicht bei grober fahrlässigkeit bzw. vorsatz vertraglich ausgeschlossen ist! d.h. wenn ich ein kfz fahre dass nicht alle relevanten teile vollständig eingetragen hat wird sich mein versicherer im schadenfall immer auf eine anzeigepflichtsverletzung stützen & somit die schadenszahlung am eigenen fahrzeug verweigern! natürlich wird in der praxis kulanterweise auch trotz diverser vergehen der (klein)schaden reguliert, da der kostenfaktor des schadens nicht der aufwandshöhe des gutachtens & des damit verbundenen verwaltungsaufwandes entspricht! jedoch wird eine konventionalstrafe kaum zu vermeiden sein, da das erhöhte risiko nicht dem versicherten kfz entspricht!

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problematisch wird es erst im falle eines haftpflichtschadens!
grundsätzlich ist meine versicherung immer verpflichtet den begründeten schaden eines dritten zu regulieren... unabhängig etwaiger schuldverhältnisse!
jedoch kann und wird der versicherer immer seine regressrechte durchsetzen wenn eine vorsätzliche veränderung des kfz einen adäquat kausalen zusammenhang zwischen schadenshergang und schadensursache zulässt!
d.h. wenn ich mit einem gechippten löwen einen unfall mit personenschaden verursache - aber die leistungssteigerung nicht bekannt war - wird die versicherung auf jeden fall eine beteiligung durchsetzen oder sogar den gesamtschaden im innenverhältnis vom versicherungsnehmer zurückfordern!

falls eine veränderung des fahrzeuges zum erlöschen der allgem. betriebserlaubnis des kfz gem. § 1 [zulassung von kraftfahrzeugen] (i.V.m. §§ 16 ff. StVZO) führt endet auch automatisch der versicherungsschutz! das fahrzeug darf somit nicht mehr am straßenverkehr teilnehmen & muss unverzüglich entfernt werden! (vgl. z.B. § 29d StVZO)
kommt es dann zu einem personenschaden wird gem. § 7 [haftung des halters] schadensersatz gefordert! dies ist i.V.m. §§ 812 [herausgabeanspruch], 823 [schadensersatzpflicht] BGB eine der stärksten haftungsgrundlagen die das deutsche recht vorsieht! wenn also ein adäquat kausaler zusammenhang zwischen meinem nicht eingetragenen tuning & einem unfall besteht wird die versicherung selbstverständlich in vorleistung gehen aber auch nicht eine minute zögern die schadensleistungen vom schadenverursacher zurück zu fordern!

da wird einem der beste vertreter & auch die rechtsschutzversicherung sehr schnell vergessen haben!! weil den schuh zieht sich im versicherungswesen keiner an!!

weiterhin ist beim begehen einer straftat der versicherungsschutz auch grundsätzlich ausgeschlossen! da gem. § 230 StGB [fahrlässige körperverletzung] den tatbestand einer straftat darstellt wäre ich sehr vorsichtig in dieser hinsicht!
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und jetzt möchte ich diejenigen nochmals hören die sagen, dass es nicht so wild ist mit einem kfz zu fahren, dass mir (& vielmehr dem geschädigten) das gesamte leben versaut & mich finanziell in den ruin treibt!

damit ist in keinster weise zu spaßen...

natürlich sind irrelevante an- & umbauten am fahrzeug die nicht in das verhalten der fahrzeudynamik eingreifen oft unbedenklich jedoch kann dabei trotzdem die betriebserlaubnis des kfz & somit auch der versicherungsschutz erlöschen!!

ich bitte euch daher dieses thema nicht auf die leichte schulter zu nehmen!!

allen allseits gute & natürlich unfallfreie fahrt!! ;)
 
  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #25
Original von DrRenz

Eine Versicherung verdient an den Prämien, nicht an den regulierten Schäden 8)


Logisch verdient eine Versicherung an den Prämien, aber nur wenn sie die nicht wieder ausgeben muß! ;)


@ ::mias::


mein reden!
 
  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #26
@ mias

wow, also wenn du nicht bei ner versicherung in der kraft-betrieb oder schadenabteilung arbeitest, fress ich nen besen. :respekt:

@ all

kann den meinungen die hier vertreten werden, im allgemeinen nur zustimmen - bagatellen kein problem - das regelt der vertreter.
personenschäden: nicht lustig. wenn sich da ein gutachter auf die hinterfüße stellt - wovon auszugehen ist, es geht ja nicht um 1000 EUR Schaden - dann wird er sowohl nen Chip finden, als auch alles andere.
Der Mist ist nur, wenn du alles eintragen lässt, kostets halt wahrscheinlich auch unverhältnismäßig (zum spaß) mehr.
 
  • Versicherung verweigert Leistung wegen illiegalen Umbauten am Löwen Beitrag #27
@ elchkoenig

neee... hab mit kraftfahrt recht wenig am hut!!
bin kundenberater im vertrieb!! :D
 
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