- Stempel im Serviceheft - Registrierung bei SEAT D? Beitrag #1
Matthias H.
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Folgendes Problem:
Beim Abrechnen eines Garantieschaden meckerte man mich in der Paderborner Seat-Niederlassung an, warum denn im Serviceheft auf der ersten Seite direkt dieser Stempel ganz oben fehle!? Die meinten da zu mir dass mein Auto bei SEAT D gar nicht registriert sei (dazu sei gesagt: Mein Auto ist eine Tageszulassung gewesen) und dass man ohne diesen ominösen Stempel (muss irgendwas mit der Erstauslieferung zu tun haben) den Schaden nicht auf Garantie abrechnen könne.
Tolle Sache, er hat mich mehr oder weniger "auf Bewährung" laufen lassen unter der Voraussetzung dass ich das gestempelte Serviceheft nachträglich einreiche.
Ich komme heute aber bei meinem Seat Händler rein und schildere denen die Sache und da gucken die mich an wie eine Herde Kühe im Gewittersturm. Wie könne denn sowas sein und überhaupt und sowieso. Alles Unsinn, selbstverständlich könne man das abrechnen und der Stempel sei nicht drin weil den der Erstauslieferer reinmachen müsse, das sei aber SEAT D (da Tageszulassung), den dürften die da net reinmachen. Im Endeffekt hat der Händler den Stempel mit dem Datum der Erstzulassung (von Seat D) reingemacht und den eigenen Stempel dazugesetzt...
Ergo: Ich bin total verwirrt! Wieso sollte mein Auto nicht bei Seat Deutschland registriert sein?! Das haben die schliesslich selber zugelassen (=Tageszulassung) und dann wird man ja wohl davon ausgehen dass dieses Auto denen schon bekannt sein wird oder etwa nicht? Und wieso kann dann der Paderborner Händler das Auto nicht finden oder warum kann der ohne diesen Stempel den Schaden nicht abrechnen??
Alles Käse... diese Bürokratie verstehe nochmal jemand...
Beim Abrechnen eines Garantieschaden meckerte man mich in der Paderborner Seat-Niederlassung an, warum denn im Serviceheft auf der ersten Seite direkt dieser Stempel ganz oben fehle!? Die meinten da zu mir dass mein Auto bei SEAT D gar nicht registriert sei (dazu sei gesagt: Mein Auto ist eine Tageszulassung gewesen) und dass man ohne diesen ominösen Stempel (muss irgendwas mit der Erstauslieferung zu tun haben) den Schaden nicht auf Garantie abrechnen könne.
Tolle Sache, er hat mich mehr oder weniger "auf Bewährung" laufen lassen unter der Voraussetzung dass ich das gestempelte Serviceheft nachträglich einreiche.
Ich komme heute aber bei meinem Seat Händler rein und schildere denen die Sache und da gucken die mich an wie eine Herde Kühe im Gewittersturm. Wie könne denn sowas sein und überhaupt und sowieso. Alles Unsinn, selbstverständlich könne man das abrechnen und der Stempel sei nicht drin weil den der Erstauslieferer reinmachen müsse, das sei aber SEAT D (da Tageszulassung), den dürften die da net reinmachen. Im Endeffekt hat der Händler den Stempel mit dem Datum der Erstzulassung (von Seat D) reingemacht und den eigenen Stempel dazugesetzt...
Ergo: Ich bin total verwirrt! Wieso sollte mein Auto nicht bei Seat Deutschland registriert sein?! Das haben die schliesslich selber zugelassen (=Tageszulassung) und dann wird man ja wohl davon ausgehen dass dieses Auto denen schon bekannt sein wird oder etwa nicht? Und wieso kann dann der Paderborner Händler das Auto nicht finden oder warum kann der ohne diesen Stempel den Schaden nicht abrechnen??
Alles Käse... diese Bürokratie verstehe nochmal jemand...