Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug

Diskutiere Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug im 1M - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 1; Hoi, ein kleiner Kommentar: hast Du mal versucht bei einem Reimport noch einen Rabatt rauszuhandeln?!? Ich ja...da hast Du garantiert NULL...
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #41
Hoi,

ein kleiner Kommentar: hast Du mal versucht bei einem Reimport noch einen Rabatt rauszuhandeln?!? Ich ja...da hast Du garantiert NULL Chance!! Glaub mir! Das könnte sicherlich anders sein, wenn man sich selbst beim holländischen Händler ein Auto bestellt...aber wer macht sowas schon.
Das einzige was nach meinen Erfahrungen bei Reimporteuren drin ist, sind Warndreieck, Verbandskasten und Fussmatten.

Lasse mich aber natürlich gern vom Gegenteil überzeugen! ;)

Und zum Punkt "was der Käufer damals dafür bezahlt hat": was ist denn, wenn er den Wagen wirklich gewonnen hat??! Dann hat er ja gar nix bezahlt...
Ist ein schwieriges Thema. Ich bin auch der Meinung, dass man nicht unbedingt noch Gewinn rausschlagen können sollte...aber bei deutschen Rabatten kann das unter Umständen ja auch der Fall sein.
Sehr schwierig... :D Zum Glück muss ich das nicht entscheiden...

Greetz,

paRa
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #42
Original von Megaherz
Sorry, aber wenn ich als Käufer erst nach dem Kauf erfahre, was der vorherige Besitzer tatsächlich dafür bezahlt hat, dann stimmt da etwas nicht und hätte die Preisverhandlungen anders gestaltet.
Tatsächlich spielt es absolut keine Rolle, was ich vorher für das Auto bezahlt habe. Was wäre denn, wenn ich ein Auto im Preisausschreiben gewinne, mir meine Eltern eins schenken (oder was beisteuern) ich einfach einen Freundschaftspreis aushandle, weil ich (wie ich jetzt) ein Auto von einem guten Freund kaufe? Muss ich das auch angeben, damit die Rabatte die ich erhalten habe auf den Nachbesitzer übergehen? Gibst du denn bei deinem national gekaufen Auto die Rabatte an, die du bekommen hast, damit der Käufer den Preis noch drücken kann? Siehste ;)
Davon unberührt bleibt ganz klar die "Meldepflicht" für EUs.
Der Preis richtet sich aber ausschliesslich nach dem derzeitigen Marktwert. Wenn die EUs das Preisgefüge für ein bestimmtes Modell drücken, hat die Preisanpassung im Hinblick auf die EU eben schon vorher stattgefunden, und das ist Pech für die national gekauften Fahrzeuge.
Mir kommt es bei der ganzen Aufregung wirklich so vor, als wollten Käufer von Inportautos durch ihre Empörung über das Urteil nur ihre "Pfründe" sichern, sprich:
Sich darüber ergötzen, dass man weniger bezahlt hat für ein Produkt, aber mit den Nachteilen nicht leben wollen.
Das ist ja der Denkfehler. Es gibt keine Nachteile. Der Gebrauchtmarkt hat den erzielbaren Preis für die Fahrzeuge mit hohem EU-Anteil wie dem Leon, den Ford Mondeo & Focus, den Skodas oder dem Nissan Almera Tino längst angepasst. Da sind auch "deutschen" Modelle im Preis massiv abgerutscht. Das ist Pech für die national gekauften, aber die EUs nochmal zu drücken wäre "doppelt gemoppelt"...
Das das genau so ist, habe ich beim Verkauf von meinem Leon festgestellt. Fast alle Interessenten wollten den Preis (den ich im Übrigen per mobile.de-Vergleich ermittelt habe, nur mal so als Tip für die anderen Verkaufswilligen) drücken mit dem Hinweis auf die EU-Herkunft. Als ich mich darauf mit den oben genannten Argumenten nicht mehr eingelassen habe, wollten nach kurzer Bedenkzeit viele eben doch kaufen :]
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #43
Was regt ihr euch auf?
Das Urteil ist doch vollkommen korrekt.

Wenn ihr mal genau hinseht,dann gehts da nicht darum ob ein EU Import weniger wert ist als ein national gekauftes Fahrzeug.

Sondern allein um die Tatsache das dem Käufer des Zafira verschwiegen wurde das der Wagen,entweder eine Tageszulassung im Ausland oder aber einen weiteren Vorbesitzer im Ausland hatte.

Die gleiche Wertminderung trifft doch auch einen nationalen Wagen,wenn ich dem Käufer statt 2 etwas von einem Vorbesitzer erzähle.Wenn der Käufer dann im Brief den zweiten Vorbesitzer sieht gibts entweder eine Nachverhandlung des Preises oder aber der Deal platzt

Zum einen geht der Käufer bei einem Vorbesitzer von einem ganz anderen Garantiebeginn aus und zum zweiten ist es üble täuschung.



Ich glaub eher da hat eine Dumpfbacke ein Auto gekauft,der Verkäufer bewusst oder unbewusst ein Detail vergessen und die Dumpfbacke hat nach Bezahlung des Kaufpreises erstmalig den Brief aufgeschlagen und grosse Augen gemacht.
Mündliche Einigung war nicht möglich,deswegen gings vor Gerichtt
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #44
Menno, jetzt haben wir eine so schöne Grundsatzdiskussion vom Zaun gebrochen, und du kommst mit Fakten :megasmile:
Du hast vollkommen recht, aber da sind wir ja schon etwas weiter oben drauf gekommen. Jetzt hat sich das Ganze nur verselbstständigt... (was hier ja sonst völlig unüblich ist 8) :D)
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #45
Das stimmt! :D

Aber im Bezug auf Verkaufspreise von EU-Fahrzeugen gabs ja auch bereits andere Urteile, nach denen der Verkäufer wegen der Reimport-Herkunft Prozente vom Preis nachlassen musste.
Von daher ist die Diskussion an sich schon berechtigt. Nur eben durch einen anderen Fall ausgelöst. Und wie wir sehen gibts diesbezüglich ja scheinbar jede Menge Diskussionsbedarf... ;)

Greetz,

paRa
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #46
Hallo zusammen!
Ich weis nicht ob es schon erwähnt wurde (habe die Beiträge nur überflogen) es geht nicht um Ausstattungen und dergleichen!!!
Gebrauchtfahrzeuge werden nach Marktrichtlinien bewertet.
In Österreich gibts da die Eurotax Liste in Deutschland heist sie glaube ich Schwake oder so ähnlich ?(
Dabei werden die !!!! durchschnittlich erziehlbaren Verkaufserlöse!!! von Fahrzeugen bewertet.
Berücksichtigt werden in den Listen die Modelle die von den Nationalen Importeuren angeboten werden. Auch werden beim Wertverlust die Neuwagenrabatte mit einkalkuliert. u.s.w.
Was hat das mit einem "Grauimport" zu tun? Sehr viel!!!
Ich kann nicht ein Fahrzeug nach diesen Kriterien bewerten und anbieten, wenn es die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Im Endefeckt geht es bei dem Urteil nur darum, daß der Händler den Import angeben hätte müssen, weil der Kunde so offensichtlich davon ausgegangen ist ein in dem Fall Deutsches Fahrzeug zu kaufen bei dem der Kaufpreis in der Liste nachvollziehbar und gerechtfertigt ist.
Wenn der Händler den Import angegeben hätte wäre es dem Kunden frei gestellt gewesen zu entscheiden ob er das Fahrzeug zu dem Preis kauft oder nicht.
Ich hoffe ihr könnt verstehn was ich versuche zu erklären.
Gruß 021
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #47
Eben!

Diese Beispiele mit geschenkten Autos oder gewonnenen Preisausschreiben haben damit (fast) nichts zu tun.

Oder würdest du einen gewonnenen Wagen aus einem Preisausschreiben, der als solcher auch angeboten wird, zum offiziellen Verkaufspreis haben wollen? Sicher nicht, nur mit einem satten, prozentualen Abschlag.

@FlashMüller

Es geht auch nicht um Wertminderungen ob der Tatsache, dass der Wagen importiert wurde. De facto gibt es ja keine Qualitätsunterschiede. Man kann sich höchstens über verschiedene Ausstattungen unterhalten ;)

Wie 021 bereits geschrieben hat, soll hier nur über den durchschnittlichen Preis diskutiert werden.

Und wenn jmd. seinen importierten Leon, der neu 18.000 Euro gekostet hat, nach 6 Monaten verkaufen will und dafür einen Preis von z.B. 19.000 Euro ansetzt, weil ein national gekaufter Wagen diesem Preis entspricht, ist das in meinen Augen einfach nur Betrug.

So einfach ist das... ;) :D
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #48
Hey Leute,
einige Vorredener haben es bereits erwähnt - es muss halt nur im Vertrag stehen, dass es ein Reimport ist - weiter nichts! Das ein Gebrauchtwagenkäufer nach einem Jahr nicht 15000 € für einen Holländer bezahlt, welcher neu 16000€ gekostet hat, ist doch klar. Die Leute sind ja schließlich nicht blöd!
Ich habe auch nicht den Anspruch, wenn ich mein Auto in ca. 1, 5 Jahren verkaufe, eine astronomische Summe zu erzielen, aber:
Ich habe beim Kauf 6000€ gegeüber der Liste und ca. 4000€ netto gespart!
Verkaufe ich mein Auto nach 3 Jahren mit 100.000 km, bekomme ich irgendetwas zwischen 8500 und 10000€.
Wäre es ein "deutscher" Wagen würde ich vielleicht 1000 -1500€ mehr bekommen. Das macht für mich unterm Strich immer noch ein Plus von 2-3000 €!
Sowohl der Käufer, als auch ich machen somit ein gutes Geschäft.
Man kann auch sagen, dass man durch einen Reimport einfach eine Fahrezeugklasse höher fährt. Man bewegt sich, bezogen auf deutsche Preise im Kauf und Verkauf auf Poloniveau.

Tschö
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #49
Original von Megaherz
...
Und wenn jmd. seinen importierten Leon, der neu 18.000 Euro gekostet hat, nach 6 Monaten verkaufen will und dafür einen Preis von z.B. 19.000 Euro ansetzt, weil ein national gekaufter Wagen diesem Preis entspricht, ist das in meinen Augen einfach nur Betrug.

So einfach ist das... ;) :D

Naja, was man haben will und was man kriegt sind ja 2 Paar Schuhe, gell? Betrug ist's für mich erst, wenn man halt nicht erwähnt, dass es ein Re-Import ist und dann so einen hohen Preis aushandelt.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #50
Original von Megaherz
Und wenn jmd. seinen importierten Leon, der neu 18.000 Euro gekostet hat, nach 6 Monaten verkaufen will und dafür einen Preis von z.B. 19.000 Euro ansetzt, weil ein national gekaufter Wagen diesem Preis entspricht, ist das in meinen Augen einfach nur Betrug.

Was hat das mit Betrug zu tun ?( ?( ?(

Wenn dem so wäre gäbe es nur noch Betrüger, bei eBay, bei Deinem Autohaus, .....

Hier in der Nähe der Seat Händler veranschlagt für Tageszulassungen ca. 5% (grob gerechnet) Nachlass. Für einen regulären Neuwagen bekommt man dort aber auch schon 5%. D. h. der Händler kassiert vom Hersteller Sonderzahlungen wegen der Tageszulassung und verlangt dann zusätzlich noch deutlich mehr als das Auto wert ist.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #51
Nebenbei: ich finde es recht lustig, dass man im Jahre 2003 solche Urteile fällt wo kaum noch Ersparnisse mit Importen drin sind, da die Hersteller die Preise bereits angepasst haben. Zu Zeiten <2000, als wirklich noch Ersparnisse >25% drin waren juckte es Niemanden.

Als ich 1998 meinen EU Polo verkauft habe interessierte es den Käufer nicht im geringsten. Ja selbst im damaligen Vertrag gab es keine Rubrik "Parallel-Import". Und damals gab es wirklich noch Unterschiede, z. B. fehlte gegenüber dem deutschen Modell die Leuchtweitenregulierung und das ABS!!!
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #52
Original von 021...
Im Endefeckt geht es bei dem Urteil nur darum, daß der Händler den Import angeben hätte müssen, weil der Kunde so offensichtlich davon ausgegangen ist ein in dem Fall Deutsches Fahrzeug zu kaufen bei dem der Kaufpreis in der Liste nachvollziehbar und gerechtfertigt ist...
Genau, das ist denke ich der Knackpunkt- Deutsches Fahrzeug. Bei einem Opel erwartet ein deutscher Kunde das der in Deutschland hergestellt wurde. ABER: Wie ist das denn in Wirklichkeit? Opel läßt doch selber im "Ausland" herstellen, importiert, und läßt den Kunden glauben er hätte ein in Deutschland hergestelltes Modell. Vielleicht wäre das ein neues Geschäftsmodell bei Freunden und Bekannten die Fahrgestellnummern zu checken und die Autohäuser mittels dieses Urteils auf Minderung zu verklagen wenn das Modell nicht in D hergestellt wurde? :D
Das ganze geht allerdings nicht bei unserem Leon, weil die sind alle importiert. :baby:
Original von Megaherz
Und wenn jmd. seinen importierten Leon, der neu 18.000 Euro gekostet hat, nach 6 Monaten verkaufen will und dafür einen Preis von z.B. 19.000 Euro ansetzt, weil ein national gekaufter Wagen diesem Preis entspricht, ist das in meinen Augen einfach nur Betrug.
Günstig Einkaufen und teurer Verkaufen macht JEDER Händler, und die Hersteller sowieso ... Wie steht das doch an einer Brücke über der A52 Richtung Essen "Kapitalismus ist organisierte Kriminalität" (oder so ähnlich) :D
Das ein Gebrauchtwagenkäufer nach einem Jahr nicht 15000 € für einen Holländer bezahlt, welcher neu 16000€ gekostet hat, ist doch klar. Die Leute sind ja schließlich nicht blöd!
Und wer ist schon so blöd seinen Wagen 1000 Euro billiger zu verkaufen als die anderen Anbieter? :baby:

Für mich ist der Artikel vollkommen Banane und hat eigentlich auch keinen Wert für das Forum hier weil:
1. Es geht da um einen Opel, ein eigentlich deutsches Fahrzeug. Seat kommt bekanntlich aus Spanien. Alle Seats sind Importe.
2. Der Opel wurde im Ausland zugelassen, und diese fehlende Angabe beim Verkauf wurde bemängelt. Dieser Fall ist kaum im Forum vertreten. Die in D zugelassenen Leons haben meist auch Erstzulassung in D.
Die Überschrift das Artikels ist sehr irreführend und behauptet Gültigkeit für alle (Grau-)Importe, also auch die Importe unserer Leons. Diese Pauschalisierung der Überschrift ist schlicht falsch. So einen Artikel würde ich als schlecht recherchiert bzw unseriös bezeichnen.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #53
Ich denke mittlerweile ist dieser Thread in so viele Nebenschauplätze zerfallen, dass eine weitere Diskussion einfach keinen Sinn mehr macht...
Allein wenn ich mir die letzten fünf Interpretationen durchlese, um was es hier eigentlich geht, merkt man, dass die meisten hier von völlig unterschiedlichen Ausgangspositionen ausgehen. Ich will mich da selbst gar nicht ausnehmen.
Von daher ist eine weitere Behandlung des Themas leider völlig wertlos... :rolleyes:
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #54
Was bisher noch nicht erwähnt wurde:

Die ganze Problematik ist ja wohl nur gegeben, weil in einem vereinten Europa es die EU auch nach Jahren nicht gebacken bekommt eine für alle EU-Staaten einheitliche, korrekte Regelung zu treffen. Auf der einen Seite wird die Wirtschaft bzw. Autokonzerne mit heftigen Strafen belegt, da sie verhindern wollten dass deutsche Käufer nach Dänemark gehen und ihr Auto holen. Auf der anderen Seite wird für Import-Käufer versucht das Prinzip der freien Marktwirtschaft außer Kraft zu setzen, in dem mit fadenscheinigen Gerichtsurteilen begründet wird, dass 2 identische Artikel auf ein Mal 2 verschiedene sind. Alles nur damit wiederum die eigenen Steuerpfründe nicht davonschwimmen. Mit dem kleinen Autokäufer kann mans ja machen - insgesamt trotzdem eine peinliche Vorstellung.

@ Megaherz

Kann deine Argumentation null nachvollziehen. Solange auf dem gewonnenen Auto kein Aufkleber der staatlichen Lotterie klebt ist das Auto NATÜRLICH genau gleich viel wert.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #55
Öhm... wie ist denn nun dieses Urteil auszulegen wenn man sich einen VW Polo beim deutschen VW-Händler kauft und anhand der Fahrgestellnummer merkt das dieser Polo in China produziert wurde? Um wieviel Prozent kann ich den Händler verklagen? 60% vom Kaufpreis denk ich doch oder? :D
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #56
Fast richtig :D Es kommt aber nicht drauf an, wo das Auto produziert wurde, sondern für welches Bestimmungsland. Erst dann wird ein Auto zum Re-Import.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #57
Hallo hab dieses Jahr den Re Import meiner Frau verkauft einen Twingo mit Tageszulassung in Tschechien.
Das stimmt scho der war Sicherheitstechnisch schlechter ausgestatte also kein ABS und nur einen Airbag dafuer aber mit Rolldach, Nebel, ZV mit Fernbedienung , CD Radio Alus und Winterraeder auf Felgen,schwaz metallic, usw hatte vor 3 Jahren 13500 DM gekostet. Habe ich dann in mobile.de gehabt mit Hinweis auf Reimport und Tagseszulassung.und 32000 km genau 3 Jahre alt. Zwei Stunden spaeter war er verkauft fuer 6000 Euro die Leute haben sich gegenseitig ueberboten dabei. Also Angebot und Nachfrage war halt ein gesuchtes Auto zu dieser Zeit. Ab und an rufe ich bei dem Kauefer an und frage ob alles ok ist -- und ja keine Probleme.

Sehe ich auch so man sollte eben vorher sagen das es ein EU Import ist und ich habe da nix dran verloren haette ich den damlas in Deutschland gekauft fuer 18.000 DM waeren sicher auch nicht mehr als 6000 Euro drin gewesen.

Und genau deshalb habe ich auch den Leon als EU Import bestellt.

Das Urteil ansich ist nicht ok aber anders rum ist das nun mal ein verschwiegener Mangel, das gleich als waere ein anderer tacho eingbaut worden mit 20000km weniger was auch 10% Abzug bedeuten wuerde.Das war eben der verkaufer dumm und der Kauefer hat einen preiswerten Zafira bekommen.
 
Thema:

Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug

Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug - Ähnliche Themen

Vorsicht bei Vermittlung von EU-Import: Folgende Meldung habe ich gerade bei kfz-betrieb gelesen: --------------------------------------------------------------- EU-Autokauf: Falsche...
EU-Importe/Deutsche Fahrzeuge - Vergleich!!: Es gibt ja noch immer Leute, die behaupten EU-Importe sind schlechter als die Fahrzeuge, die beim Händler bestellt werden! Da ein Bekannter von...
Oben