- Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #21
crousax
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RE: EU-Urteil
Ach, und dann muß demnächst auch derjenige, der beim Kauf (in Deutschland) geschickter verhandelt hat und ein paar hundert oder tausend Euro weniger bezahlt hat als jemand anders für das gleiche Fahrzeug, die beim Verkauf auch angeben
Und wenn er es womöglich gewonnen hat, muß er das auch angeben und muß es auch weiterverschenken, weil er selbst ja auch nichts dafür bezahlt hat. Was ist das denn für eine unsinnige Begründung?
Für mich trifft einzig die Begründung, dass es evtl. Unterschiede bei der Ausstattung gibt.
Wird z.B. Modell XY verkauft, welches in Deutschland standardmäßig mit Klimaanlage ausgestattet ist, aber Modell XY stammt aus Dänemark und besitzt keine Klimaanlage, und der Verkäufer weist darauf nicht hin, dann kann man dies durchaus als einen Mangel ansehen, und unter diesem Umständen ist ein solches Urteil nachvollziehbar.
Was für mich nicht nachvollziehbar ist: Warum prüft der Käufer das Fahrzeug nicht zuerst, bevor er einen Kaufvertrag unterschreibt? Wie zuvor schon erwähnt, durch einen Blick in den Fahrzeugbrief hätte sich erkennen lassen, dass es sich um ein EU-Fahrzeug handelt.
Also letztendlich nicht notwendig, ein solches Urteil, da ein Käufer die Möglichkeit hat, sich vorher über das Auto zu informieren.
LG
crousax
Ach, und dann muß demnächst auch derjenige, der beim Kauf (in Deutschland) geschickter verhandelt hat und ein paar hundert oder tausend Euro weniger bezahlt hat als jemand anders für das gleiche Fahrzeug, die beim Verkauf auch angeben
Und wenn er es womöglich gewonnen hat, muß er das auch angeben und muß es auch weiterverschenken, weil er selbst ja auch nichts dafür bezahlt hat. Was ist das denn für eine unsinnige Begründung?
Für mich trifft einzig die Begründung, dass es evtl. Unterschiede bei der Ausstattung gibt.
Wird z.B. Modell XY verkauft, welches in Deutschland standardmäßig mit Klimaanlage ausgestattet ist, aber Modell XY stammt aus Dänemark und besitzt keine Klimaanlage, und der Verkäufer weist darauf nicht hin, dann kann man dies durchaus als einen Mangel ansehen, und unter diesem Umständen ist ein solches Urteil nachvollziehbar.
Was für mich nicht nachvollziehbar ist: Warum prüft der Käufer das Fahrzeug nicht zuerst, bevor er einen Kaufvertrag unterschreibt? Wie zuvor schon erwähnt, durch einen Blick in den Fahrzeugbrief hätte sich erkennen lassen, dass es sich um ein EU-Fahrzeug handelt.
Also letztendlich nicht notwendig, ein solches Urteil, da ein Käufer die Möglichkeit hat, sich vorher über das Auto zu informieren.
LG
crousax