Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug

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  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #21
RE: EU-Urteil

Ach, und dann muß demnächst auch derjenige, der beim Kauf (in Deutschland) geschickter verhandelt hat und ein paar hundert oder tausend Euro weniger bezahlt hat als jemand anders für das gleiche Fahrzeug, die beim Verkauf auch angeben
Und wenn er es womöglich gewonnen hat, muß er das auch angeben und muß es auch weiterverschenken, weil er selbst ja auch nichts dafür bezahlt hat. Was ist das denn für eine unsinnige Begründung?
Für mich trifft einzig die Begründung, dass es evtl. Unterschiede bei der Ausstattung gibt.
Wird z.B. Modell XY verkauft, welches in Deutschland standardmäßig mit Klimaanlage ausgestattet ist, aber Modell XY stammt aus Dänemark und besitzt keine Klimaanlage, und der Verkäufer weist darauf nicht hin, dann kann man dies durchaus als einen Mangel ansehen, und unter diesem Umständen ist ein solches Urteil nachvollziehbar.
Was für mich nicht nachvollziehbar ist: Warum prüft der Käufer das Fahrzeug nicht zuerst, bevor er einen Kaufvertrag unterschreibt? Wie zuvor schon erwähnt, durch einen Blick in den Fahrzeugbrief hätte sich erkennen lassen, dass es sich um ein EU-Fahrzeug handelt.
Also letztendlich nicht notwendig, ein solches Urteil, da ein Käufer die Möglichkeit hat, sich vorher über das Auto zu informieren.

LG
crousax
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #22
RE: EU-Urteil

Original von crousax
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Für mich trifft einzig die Begründung, dass es evtl. Unterschiede bei der Ausstattung gibt.
Wird z.B. Modell XY verkauft, welches in Deutschland standardmäßig mit Klimaanlage ausgestattet ist, aber Modell XY stammt aus Dänemark und besitzt keine Klimaanlage, und der Verkäufer weist darauf nicht hin, dann kann man dies durchaus als einen Mangel ansehen, und unter diesem Umständen ist ein solches Urteil nachvollziehbar.
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Danke, endlich mal wieder jemand, der zurück zum eigentlich Knackpunkt kommt: es geht hier schließlich nicht um den erzielten Preis, sondern um die Tatsache, dass es verschwiegen wurde, dass es sich um einen (Re-)Import handelte, um einen höheren Preis zu erzielen. Schließlich wäre die Nachfrage eine andere als bei einem "deutschen" Fabrikat, weil ja viele "Angst" (wg. Garantie etc, und das ja auch - danke einiger Händler - zu Recht, wie man hier liest) vor einem Import haben.

Man muss ja auch Unfälle im Kaufvertrag angeben, die von einer Fachwerkstatt repariert worden sind und somit eigentlich keinen Mangel mehr darstellen sollten. Ìch finde, das mit dem EU-Wagen ist eine ähnlich gelagerte Sache.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #23
RE: EU-Urteil

Original von DrRenz
Original von crousax
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Für mich trifft einzig die Begründung, dass es evtl. Unterschiede bei der Ausstattung gibt.
Wird z.B. Modell XY verkauft, welches in Deutschland standardmäßig mit Klimaanlage ausgestattet ist, aber Modell XY stammt aus Dänemark und besitzt keine Klimaanlage, und der Verkäufer weist darauf nicht hin, dann kann man dies durchaus als einen Mangel ansehen, und unter diesem Umständen ist ein solches Urteil nachvollziehbar.
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Danke, endlich mal wieder jemand, der zurück zum eigentlich Knackpunkt kommt: es geht hier schließlich nicht um den erzielten Preis, sondern um die Tatsache, dass es verschwiegen wurde, dass es sich um einen (Re-)Import handelte, um einen höheren Preis zu erzielen. Schließlich wäre die Nachfrage eine andere als bei einem "deutschen" Fabrikat, weil ja viele "Angst" (wg. Garantie etc, und das ja auch - danke einiger Händler - zu Recht, wie man hier liest) vor einem Import haben.
Sorry, aber crousax kommt eben nicht auf das Anliegen vom OP zurück. Ob ein Fahrzeug ABS hat oder nicht, sehe ich in der Ausstattungliste, die hoffentlich in der Verkaufsanzeige enthalten ist. Wenn ich da Zweifel habe, frage ich halt beim Verkäufer nach.
Dem OP ging es um folgendes:
Original von weiberheld
[...] Die Richter meinten, sowohl bei einem Jahreswagen als auch bei einem Neuwagen stelle die Tatsache des Imports einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden. Ohne nähere Hinweise dürfe ein deutscher Käufer darauf vertrauen, dass die Erstzulassung hier erfolgte. Daher müsse der Verkäufer ý ob Händler oder Privatmann ý darauf hinweisen, dass der Wagen aus dem Ausland kommt.
In dem Urteil ging es um einen Opel Zafira. Erst bei der Briefübergabe merkte der Käufer, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Deshalb forderte er einen Teil seines Geldes zurück. In der Berufung bekam der Kläger Recht: Die Richter setzten den Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1635 Euro des Kaufpreises zurück. Damit erhielt der Käufer in zweiter Instanz Recht. Das Amtsgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen.
Quelle: Autobild
Es geht also um Autos, die schon mal im Ausland zugelassen worden sind, und nicht um Re-Importe mit deutscher EZ. Ihr redet hier also über zwei völlig unterschiedliche Sachen.
In meinen Augen ist es völliger Quatsch, was das Gericht da versucht herbeizuführen. Wenn ich ein Gebrauchtwagen verkaufe, verkaufe ich ein Produkt und keine Herkunft. Von daher ist es nicht einzusehen, warum ein Auto mit gleicher Ausstattung weniger wert sein sollte, nur weil es woanders gekauft wurde. Das ist ja auch mittlerweile Praxis. Reimporte werden nicht billiger verkauft als deutsche Fahrzeuge, sondern die Reimporte haben das Preisniveau bei Gebrauchtwagen allgemein gedrückt. Das ist einfach Pech für die die ihr Auto national gekauft haben, so traurig das auch ist, aber so ist es nun mal.
Ich hab das wieder am eigenen Leib erfahren, als ich meinen Leon vor zwei Wochen verkauft habe.
Da waren auch Leute, die meinten sie könnten meinen Import-Löwen im Preis drücken. Die deutschen wären ja viel mehr wert. Ich hab denen gesagt, dann sollten sie halt die deutschen kaufen. Wollten sie dann aber auch nicht :D und haben kurz darauf wieder bei mir angerufen...
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #24
RE: EU-Urteil

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In meinen Augen ist es völliger Quatsch, was das Gericht da versucht herbeizuführen. Wenn ich ein Gebrauchtwagen verkaufe, verkaufe ich ein Produkt und keine Herkunft. Von daher ist es nicht einzusehen, warum ein Auto mit gleicher Ausstattung weniger wert sein sollte, nur weil es woanders gekauft wurde. Das ist ja auch mittlerweile Praxis. Reimporte werden nicht billiger verkauft als deutsche Fahrzeuge, sondern die Reimporte haben das Preisniveau bei Gebrauchtwagen allgemein gedrückt. Das ist einfach Pech für die die ihr Auto national gekauft haben, so traurig das auch ist, aber so ist es nun mal.
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Es wird ja auch nicht gesagt, dass Reimporte weniger Wert sind, sondern nur, dass es einen Mangel darstellt und somit anzeigungspflichtig ist! (dafür auch die Teilrückzahlung des Preises) Schließlich ist der Preis ja eine durch den Markt geregelte Sache (wie Du es ja selbst erlebt hast). Aber als Verkäufer musst Du darauf hinweisen, genauso wie auf Schäden etc..
Wenn der Käufer auf Wandlung des Zafira-Kaufes bestanden hätte, hätte der Verkäufer auch den Zafira zurücknehmen und das ganze Geld erstatten müssen. Ich Verweise dabei wieder einmal auf einen verschwiegenen Unfall, der ebenfalls einen Mangel in der EIgenschaft des Objektes darstellt und somit der Kaufvertrag wandlungsfähig ist...

EDIT: Noch was: ich denke, dass bezieht sich in erster Linie auf Reimportierte KFZ, die auch in D zuerst zugelassen worden sind; schließlich sind holl. KFZ in Holland teurer und müssten demnach ja hier einen höheren Wert erzielen!
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #25
RE: EU-Urteil

Ja, aber den Mangel wiederum hat der Richter ja damit begründet, dass EU-Fahrzeuge deutlich billiger sind. Wieso ist es ein Mangel, wenn ein Fahrzeug deutlich billiger ist???
Nach der Begründung müßte ein Fahrzeug, dessen Käufer geschickt verhandelt hat und mehrere Tausend Euro günstiger gekauft hat, auch ein mangelhaftes Fahrzeug haben.
Mit einem Unfall- oder anderen Schaden, also einem technischen Mangel kann man dies IMHO nicht vergleichen.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #26
RE: EU-Urteil

Aber in der Begründung steht doch genau folgendes drin: " Die Richter meinten, sowohl bei einem Jahreswagen als auch bei einem Neuwagen stelle die Tatsache des Imports einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden."
Also auch bei importierten Neuwagen, von dem Ort der Erstzulassung steht nichts da. Dafür aber von der Tatsache, dass die importierten Fahrzeuge, ob Neufahrzeuge oder Jahreswagen, deutlich billiger angeboten würden.
Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum dies ein Mangel ist.?!
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #27
Also dass das Urteil irgendwie nicht schlüssig/logisch ist und da irgendwas dran faulig riecht, scheint uns allen irgendwie klar zu sein. Ansonsten handelt es sich - wie immer bei Rechtsurteilen - um Spitzfindigkeiten, die von anderen Winkeladvokaten später wieder genutzt werden können, um vollkommen andere Urteile in leicht unterschiedlichen Fällen herbeizustreiten.

Ich frage mich eher, auf wessen pay roll der/die Richter stehen...riecht verdächtig nach Einflussnahme durch VW und Konsorten. Oder seht ihr etwas anderes als Protektionismus seitens der Autoverkäufer/-händler darin? Mit der Verhinderung des EU-Imports sind sie nicht durchgekommen, jetzt versuchen sie die Leute so zu f**ken - alles Gauner!

Mein Löwe kommt jedenfalls aus Holland - und ist trotzdem nicht gelb und hat auch keine Anhängerkupplung für Wohnwagen 8)
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #28
RE: EU-Urteil

Ein Mangel ist es deshalb, weil - wie oben erwähnt - die Ausstattung unterschiedlich ist. Hatte auch damals ein unschlagbares Angebot eines Leons als spanischer Import. Der Haken: kein ABS, keine Airbags.
Auf die holl. trifft es ja i.d.R. nicht zu; skandinavische Importe haben ja z.B. auch noch die Dauelrichtfunktion, die evtl. hier nicht erwünscht ist...

Ich finde es auch recht blöde, sowas als Mangel auszuweisen, aber unsere Gesetze halt...
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #29
Original von Yorak
...
Ich frage mich eher, auf wessen pay roll der/die Richter stehen...riecht verdächtig nach Einflussnahme durch VW und Konsorten. Oder seht ihr etwas anderes als Protektionismus seitens der Autoverkäufer/-händler darin? Mit der Verhinderung des EU-Imports sind sie nicht durchgekommen, jetzt versuchen sie die Leute so zu f**ken - alles Gauner!
...

Vielleicht denkt der Staat sich sowas alleine aus, da er ja bei hier getätigten Verkäufen mehr Steuern kassiert, als beim Import. Und so versucht man halt die Importe zu drücken...
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #30
für mich stellt es auch absolut keinen Unterschied dar ob hier ein deutscher oder ein "holländer" steht. Sind die allerselben Autos.nur das das eine Auto ein paar Stunden länger auf dem LKW war und vorher mal in Holland abgeladen wurde. sonst ist doch alles gleich. Auch die Garantie usw. Absolut kein Nachteil für den Käufer von daher verstehe ich dieses Urteil nicht.

Meinen Computer hab ich auch "vom Laster gefallen" bekommen. Muß ich das beim Verkauf auch angeben ????? So eine Bullschitt Urteil ! man sieht, erst in 2. Instanz gewonnen.

Würde das jedesmal wieder auf eine Verhandlung ankommen lassen....und dann in Berufung solange bis es paßt
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #31
Hoiho,

also direkt ein MANGEL ist es ja nicht. Aber man sollte es schon angeben. Denn wenn man hier in Deutschland ein gebrauchtes Auto kauft, denkt man ja wohl normalerweise (zumindest Standardkunden), dass es sich um ein für den deutschen Markt produziertes handelt. Und oft gibt es nunmal (auch heute noch) Unterschiede in der Ausstattung. Daher finde ich angeben schon sehr wichtig (vgl. Unfall - normal geht man ja auch davon aus, dass ein Auto unfallfrei ist).

Das mit den unterschiedlichen Preisen ist sone Sache. Vielleicht geht der Richter vom Listenpreis ohne Steuer aus - da sind Autos im Ausland nunmal meist günstiger. Das wird wohl sein Problem gewesen sein.
Ich mein es ist schon krass, wenn man ein Auto für 18000 im Ausland kauft, was hier 25000 kostet und es dann ein Jahr später für 21000 verkauft. Gewinn auf diese Art und Weise daraus zu ziehen ist vielleicht schon zu diskutieren.
Aber auch hier wären wir wieder beim Thema des Rabatts auf in Deutschland gekaufte Autos. Denn ich hab für meinen neuen Focus Sport (der übernächste Woche kommt :D ) hier in D 15% bekommen! Ganz legal beim Händler. Aber ich kann mich beim Verkauf bzgl. des Wertverlusts natürlich legal auf den viel höheren Listenpreis beziehen.
Und da liegt das Problem. Nämlich, dass demnach Leute die in D geschickt handeln am Ende besser dastehen als Leute mit Reimporten. Das sollte man versuchen irgendwie auszugleichen. Wie auch immer. Leicht wird das sicher nicht...

Naja...hoffe Ihr könnt meine Gedanken nachvollziehen... ;)

Greetz,

paRa
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #32
Original von paragon

D ) hier in D 15% bekommen! Ganz legal beim Händler. Aber ich kann beim Verkauf mich für den Wertverlust natürlich auf den Listenpreis beziehen.
Und da liegt das Problem. Nämlich, dass demnach Leute die in D geschickt handeln am Ende besser dastehen als Leute mit Reimporten. Das sollte man versuchen irgendwie auszugleichen. Wie auch immer.
paRa

Also selbst wenn man 15% vom Deutschend Preis abzieht kommst du noch nicht auf nen IMPORT Preis !

Meiner hat über 20% weniger als in D gekostet !
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #33
Hehe,

das ist schon klar. Aber wenn Du (mal theoretisch angenommen) nach solchen Urteilen wieder 20% draufrechnen müsstest, stände ich mit 15% Vorteil da. Und das kann ja eigentlich auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Aber ich fürchte, darauf wollte das Gericht mit dem Urteil hinaus...

Greetz,

paRa
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #34
RE: EU-Urteil

Original von crousax
Aber in der Begründung steht doch genau folgendes drin: " Die Richter meinten, sowohl bei einem Jahreswagen als auch bei einem Neuwagen stelle die Tatsache des Imports einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden."

Und normalerweis noch viel mehr! Die Entscheidungsgründe der
Richter, die im Allgemeinen mehrere Seiten umfassen, geben mehr Aufschluss
über die Fakten, die letztendlich zum Urteil geführt haben. Das Zitat ist
vermutlich völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

Ich warte mal ab, bis das komplette Urteil veröffentlicht ist
bevor ich über Sinn oder Unsinn diskutiere. ;)

Obae.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #35
RE: EU-Urteil

Original von DrRenz
EDIT: Noch was: ich denke, dass bezieht sich in erster Linie auf Reimportierte KFZ, die auch in D zuerst zugelassen worden sind; schließlich sind holl.
Im Originalpost geht aber, dass es genau darum nicht geht, sondern um Fahrzeuge die schon im Ausland zugelassen waren.
Aber du hast schon recht, im Grunde geht es um die Ausweispflicht für Reimporte, und wer da schummelt handelt eben unrecht.
Aber wenn ich mich als Käufer nicht über Ausstattung informiere, die mir wichtig ist, handle ich imho auch fahrlässig.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #36
RE: EU-Urteil

Was ist denn ein "Importierte[r]... Neuwagen "? Ist meines Erachtens doch ein importierter und erst hier zugelassener Wagen? Oder bin ich da einem falschen Bären aufgesessen, dass dieser als Tageszulassung o.ä. importiert wurde?
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #37
Original von weiberheld
In dem Urteil ging es um einen Opel Zafira. Erst bei der Briefübergabe merkte der Käufer, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war.[...]
Das hier meine ich
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #38
RE: EU-Urteil

Original von Alpha
Der Wiederverkaufswert hat nichts mit dem Neupreis zu tun sondern ergibt sich nur aus Angebot und Nachfrage.

Genau! Alles andere ist Humbug. :tongue:
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #39
naja kann man sehen wie man will! wenn ich mein wagen irgend wann verkaufe, setze ich eh erstmal ne normalen preis an (wie er für ein in D gekauftes auto üblch ist) schreibe aber reindas es ein import ist und würd erstmal abwarten was passiert. verschweigen würde ich es auf keinen fall!
trotzdem, die begründung mit den mangel ist schrott! jeder firmenwagen wird 18 % oder mehr unter marktpreis gekauft und da interessiert das auch keinen, von daher irgend wie sinnlos das urteil! im grunde muss man bloss angeben das es ein import ist und dann kann man preismässig nehmen was man will und wenn der verkauft auf gut deutsch blöd genug ist den hohen rpeis zu zahlen ist es gut und wenn nicht muss man gut verhandeln!

mfg schnuf
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #40
Ihr seht die ganze Geschichte immer nur aus der Sicht des Verkäufers, nicht aber des Käufers! ;)

Und genau DAS soll durch dieses Gerichtsurteil bewirkt werden.

Sorry, aber wenn ich als Käufer erst nach dem Kauf erfahre, was der vorherige Besitzer tatsächlich dafür bezahlt hat, dann stimmt da etwas nicht und hätte die Preisverhandlungen anders gestaltet.

Zu den Rabatten bei deutschen Händlern: wer sagt denn, dass man bei Importeuren nicht auch noch Rabatte aushandelt?

Ist also ein Nullsummenspiel bzgl. der Rabatte.

Mir kommt es bei der ganzen Aufregung wirklich so vor, als wollten Käufer von Inportautos durch ihre Empörung über das Urteil nur ihre "Pfründe" sichern, sprich:

Sich darüber ergötzen, dass man weniger bezahlt hat für ein Produkt, aber mit den Nachteilen nicht leben wollen.
 
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