Hallo Joesson,
ich habe das Gutachten zur ABE überflogen. Ich weiß leider nichts genaues über dein Auto. Nur, dass du einen fünftürigen Leon FR hast und die Reifengröße 225/35 R19, vermutlich 88Y. Weil auch über den Sturz gesprochen wurde und du nicht widersprochen hast, nehme ich mal an, du hast einen Leon FR mit Mehrlenker-HA, also einen 1.8 TSI oder den großen TDI.
Damit wären dann die Auflagen A01, A12, AT1, B56, Car, F24, Flh, KOV, S02, K1a, K2b, K6j, T84 und T88 zutreffend, wobei für dich in Sachen Radabdeckung die Auflagen K1a, K2b und K6j relevant sind, wie du schon ganz richtig erkannt hast.
Das Problem scheint mir zu sein, dass es sich eben nicht um Kann-Bestimmungen handelt, sondern um Muss-Auflagen, sogar ohne Einschränkungen ("falls", "wenn", "sofern"). Sehen wir uns mal beispielhaft die K1a an:
"K1a: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
Tja, da steht leider "ist ... durch Ausstellen ... oder Anbau von ... sicherzustellen". Da bleibt dem Gutachter, wenn er das wörtlich nimmt, tatsächlich wenig Spielraum. Mich wundert das auch. In der Vergangenheit war es üblich, an dieser Stelle ein "sofern erforderlich" zu verwenden, und damit hatte es der SV erheblich leichter, sein ok zu geben. Ich weiß jetzt nicht, ob sich die Zeiten geändert haben, oder ob es wirklich nur am Gutachter liegt. Oder an beiden Gutachtern, wenn du jetzt schon einen zweiten aufgesucht hast und abermals keinen Erfolg hattest.
Ich würde dann wie schon im ersten Beitrag gesagt folgendes tun: Mir die Plastikecken vom Cupra besorgen und damit erneut vorstellig werden. Hast du zufällig mit dem GA über den Anbau dieser Dinger gesprochen? Würde ihm das genügen? Falls die Ecken, sofern sie dich überhaupt stören, irgendwann später zufällig verloren gehen, kräht vermutlich kein Hahn danach.
Und auf deine Frage, ob sie sich daran halten müssen: Ja, für eine Abnahme nach §22 (?) schon. Freier wären SV vermutlich im Rahmen einer Einzelabnahme, aber das erhöht den Prüfungsaufwand und wird deutlich teurer.
Ich hoffe, du bekommst es beim dritten Besuch abgenickt.