Mit der Werkstatt war folgendes: 20 ,- € vereinbart 35,- musste ich zahlen
Klare Sache, keine Diskussion
Naja, die Kostenvoranschläge werden meist nach Höhe der KV-Summe erstellt. Üblicherweise findest Du diese Info auch am Arbeitsauftrag bzw. an einem Aushang irgendwo im Betrieb etc.
Das ist nunmal branchenüblich. Bei Beiauftragung der Arbeit wird das üblicherweise auch refundiert. Ob die 180 Euro nun nach tatsächlichen Arbeitsaufwand (sollten je nach Stundensatz etwa 1,5 bis 2 Stunden sein) oder nach Prozentsatz der KV-Summe berechnet wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber beides wäre wohl rechtlich im Rahmen (denn dass der nur mal den Motor angelassen hat, glaube ich nicht ... der wird schon einwenig rumgeschraubt haben ... und 90 Minuten sind gleich mal um).
Zur Wandlung. ich hatte für 300,- € ne Garantie eingekauft (halbes Jahr)
+ normale Gewährleistung.
Garantie hat nichts übernommen, schuld lag beim Händler da Inspektion nicht gemacht.
Ich denke das wird ein eigenes Kapitel.
Diese Garantie ist wohl ein Produkt einer Versicherung und hat somit mit dem Autokauf nicht wirklich was zu tun.
Dann meine Kenntnissnahme vom "Nietengetriebe", hab ich eventuell schon wieder drin.
Fakt ist das ich bis jetzt noch keine Garantie aufs Austauschgetriebe in den Händen habe,
wenn das nochmal passiert nach 20.000 was dann?
Erfüllt dernicht meine Forderungen hinsichtlich der Garantie, kriegt er den Wagen zurück.
Mit einer kostenlosen Instandsetzung wg. Garantie/Gewährleistung/Kulanz verlängert sich der Gewährleistungsanspruch NICHT automatisch.
Auch wenn das ganze im Rahmen der 2-jährigen Neuwagengarantie passiert wäre, und man hätte Dir nach 23 Monaten ein neues Getriebe kostenlos eingebaut, hättest Du 2 Monate später kein Recht mehr auf ein neues.
Von daher hast Du auf dieses "neue" Getriebe jetzt noch solange Gewährleistung wie auf den Rest des Fahrzeugs (praktisch bedeutet das 6 Monate nach Fahrzeugauslieferung).
Dieses Nietengetriebe ist übrigens "Stand der Technik" bei diesem Fahrzeug gewesen (es ist auch bei weitem nicht so fehleranfällig wie man hier im Forum oft schreibt).
Es gibt zwar immer wieder Fälle wo eine Gebrauchtwagen-Wandlung in solchen Fällen wirkt (wenn Fahrzeughersteller in der Serie Teile einbauten die nicht dem üblichen Qualitäts- oder Aktualitätsmerkmalen entsprechen), aber das ganze wirst Du ohne Rechtsstreit NICHT durchsetzen können. Und dass dieser zu Deinen Gunsten ausgeht ist absolut nicht sicher (bin sogar eher skeptisch).
Ich gönn' Dir alles mögliche was Du an Sicherheiten rausholen kannst, aber rein rechtlich hast Du da keine extrem guten Karten noch was extra zu bekommen.