- Verdunkelte Scheiben im A3 Werbespot Beitrag #21
michel
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ich finde es sehr löblich, dass es noch leute gibt, die diese ansicht vertreten (und das so ausführlich
). dass einem wegen einer veränderung am fahrzeug allerdings die fahrerlaubnis entzogen werden kann (solange nix passiert, sondern man nur "einfach erwischt" wird), ist nicht richtig!
es ist völlig wurscht, welche veränderung ihr an eurem fahrzeug vornehmt, sobald sie nicht vom tüv überprüft ist und man rein theoretisch eine aus der veränderung resultierende gefährdung erwarten kann, erlischt die betriebserlaubnis eures fahrzeugs, die vom kraftfahrtbundesamt irgendwann mal dem hersteller erteilt wurde. aber eben nur für den serienzustand!
aus der erloschenen BE resultieren:
1. 50,- € bußgeld zuzüglich gebühren und auslagen
2. 3 punkte
3. sicherlich keine konsequenzen für eure fahrerlaubnis, außer ihr habt noch probezeit. dann gibts von der führerscheinstelle eine anordnung zur nachschulung (wie immer, wenn ein probezeitler eine anzeige mit punkt(en) kriegt)
4. viel ärger (siehe oben und unten)
5. jede änderung muss dann entweder rückgängig gemacht oder eingetragen werden
6. wie immer bei erloschener BE: verlust des versicherungsschutzes. und die versicherungen sind hart: denen ist normalerweise sogar egal, ob irgendwas theoretisch eingetragen werden könnte. wenn es das nicht ist, ist die BE erloschen. und der versciherungsvertrag gilt schließlich nur für das fahrzeug im serienzustand. oder für solche mit TÜV-GEPRÜFTEN änderungen.
jaja, so ist das mit der betriebserlaubnis... und wenn sie nicht gestorben ist...!
es ist völlig wurscht, welche veränderung ihr an eurem fahrzeug vornehmt, sobald sie nicht vom tüv überprüft ist und man rein theoretisch eine aus der veränderung resultierende gefährdung erwarten kann, erlischt die betriebserlaubnis eures fahrzeugs, die vom kraftfahrtbundesamt irgendwann mal dem hersteller erteilt wurde. aber eben nur für den serienzustand!
aus der erloschenen BE resultieren:
1. 50,- € bußgeld zuzüglich gebühren und auslagen
2. 3 punkte
3. sicherlich keine konsequenzen für eure fahrerlaubnis, außer ihr habt noch probezeit. dann gibts von der führerscheinstelle eine anordnung zur nachschulung (wie immer, wenn ein probezeitler eine anzeige mit punkt(en) kriegt)
4. viel ärger (siehe oben und unten)
5. jede änderung muss dann entweder rückgängig gemacht oder eingetragen werden
6. wie immer bei erloschener BE: verlust des versicherungsschutzes. und die versicherungen sind hart: denen ist normalerweise sogar egal, ob irgendwas theoretisch eingetragen werden könnte. wenn es das nicht ist, ist die BE erloschen. und der versciherungsvertrag gilt schließlich nur für das fahrzeug im serienzustand. oder für solche mit TÜV-GEPRÜFTEN änderungen.
jaja, so ist das mit der betriebserlaubnis... und wenn sie nicht gestorben ist...!