Tuning -> Mobilitätsgarantie ?

Diskutiere Tuning -> Mobilitätsgarantie ? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Liebe Forumsteilnehmer, in ca. 1 Monat kommt mein "Roter Blitz" ;) und ich möchte ja zu SKN gehen und aus 110 ganz plötzlich 140 machen. Jetzt...
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #1

RoterBlitz

Beiträge
14
Reaktionen
0
Liebe Forumsteilnehmer, in ca. 1 Monat kommt mein "Roter Blitz" ;) und ich möchte ja zu SKN gehen und aus 110 ganz plötzlich 140 machen. Jetzt frage ich mich nur : wie siehts nach dem Motortuning mit der Mobilitätsgarantie aus ?(

Letzte Woche hatte ich nämlich mit dem Wagen meines Vaters ein kleines "Batterieproblem" :rolleyes: und war ganz froh, daß ich den Mobilitätsservice von MB in Anspruch nehmen konnte :))

Was ist nun aber, wenn ich den Wagen tunen lasse und ja so offiziell die Garantie erlischt ? wenn ich dann z.B. mit leergesaugter Batterie stehen bleibe, muß ich dann für den "Mobilitätsservice" bezahlen ?

Danke für Eure Antworten !

Elmar
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #2
wenn sie das sehen (ist ja nicht gleich auf einen blick zu erkennen das du ein tuning hast, oder?) dann musst du das bezahlen.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #3
ich würde sagen das du zuerst die garantie abwartest (1 jahr bei mir) und dann tunen tust (motor) ich habs ein jahr lang aushalten müssen zurecht weil hatte einige probs mit meinem schatzal
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #4
Jeder Versicherer bietet heute einen Schutzbrief für ein paar Euro Aufpreis zur Haftpflicht an, und da fragt kein Schwein, ob das Auto getunt ist oder nicht. Wieso soll man sich dann noch wegen der Mobilitätsgarantie mit dem Werk auseinandersetzen, wobei die ohnehin alle möglichen Gründe suchen werden, um nicht zahlen zu müssen?
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #5
Von dem Chip bekommen die ehr nix mit weil der nicht in den Papiere eingetragen werden muss. Es reicht wenn du das Gutachten von SKN mitführst und das musst du denen ja nicht unter die Nase halten. Selbst das Diagnose-Gerät erkennt den Chip nicht.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #6
Original von Marcus
Von dem Chip bekommen die ehr nix mit weil der nicht in den Papiere eingetragen werden muss.

Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #7
Original von CUPRAcer
Original von Marcus
Von dem Chip bekommen die ehr nix mit weil der nicht in den Papiere eingetragen werden muss.

Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen.

Ich hab doch geschrieben es reicht wenn du das TÜV-Gutachten mitführst. Damit ist das der Zulassungsstelle gemeldet. In dem Gutachten ist auch die neue Vmax und Nennleistungs eingetargen.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #8
...und nebenbei nicht vergessen, dass in Österreich die Uhren wieder einmal ein bißerle anders gehen.
Chip muß in Ö eingetragen werden, das Gutachten kannst dir in die Haare schmieren bei uns. Das macht bei uns aber kein Mensch, da automatisch (und zwar kräftig) die Versicherung+Steuer ansteigt. Läuft bei uns nicht nach der Schlüsselnummer wie in D, sondern generell nur nach Leistung etc. Wennst bei uns einen anderen Motor einbaust, zahlst automatisch für den anderen Motor Versicherung und Steuer. In D gehts nach der Schlüsselnummer, da kannst einen VR 6 in eine 55 PS Polo schrauben und man zahlt, bis auf einen kleinen Zuschlag, für den 55 PS Polo Versicherung und Steuer.

Mobilitätsgarantie...weiß nicht wie das bei uns läuft, mußt am besten direkt bei Seat nachfragen.

Schutzbrief gibts in Ö glaub ich nur beim ÖAMTC und ARBÖ, da muß man aber auch schauen was da drinnen steht (z.b witzig ist, dass explizit drinnen steht, dass der Schutzbrief aufgrund eines Schadens aus motorsportlichen Betätigungen nicht gilt)
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #9
Grundsätzlich könnte die Mobilitätsgarantie erlischen aber dadurch der Chip nirgens eine Spur hinterlässt ist dies nicht mehr relevant. Zudem die Mobilitätsgarantie vom Hersteller ist eh eine abgespeckte. Dies bedeutet das die abgesicherte Summe sehr niedrig ist, und bei einem Anspruch im Ausland reicht das Geld nicht wo man von der Versicherung bekommt (mit überweisen des Autos, Mietauto, Rückführung der PErsonen usw.) Daher empfehle ich jedem dies über seine Versicherungsgesellschaft abzuschliessen dadurch ist man wirklich abgesichert und muss am Schluss nicht noch draufzahlen. Was auch noch ist das meistens bei den Policen der Versicherungsgesellschaft alle Fahrzeuge im gleichen HAushalt abgedeckt sind sowie bei Mietfahrzeugen im Ausland.

Gruzz Thilo
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #10
Oh wäre das schön. Wenn ich nur noch ein Gutachten über Änderungen mitführen müsste.

Ein Gutachten ist die Grundlage für die Eintragung in den Brief. Damit entfällt beim TÜV die Einzelabnahme, die u.U. sehr aufwendig ist und daher teuer sein kann.

Das was Du meinst, ist eine ABE.

Ohne Eintragung ist jedenfalls die Betriebserlaubnis für das Auto erloschen. Darüber muss man sich im klaren sein.

Die oben gemachten Ausführungen zur StVZO passen voll und ganz.

Und wenn was passiert und die nehmen das Auto auseinander und lesen den Chip aus....

Frage mal die vielen Jungs mit den veränderten Rollern und so, was heute schon alles gemacht wird, wenn sie zu schnell waren.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #11
Ich kann das "Gutachten" von SKN mal einscannen. Laut SKN braucht man das nur mitführen. Darauf ist eine kopie vom Fahrzeugschein wo auch Nennleistung und Vmax eingetragen ist.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #12
Also ich bin seit eh und je im ADAC Mitglied! Von daher habe ich mit sowas ob Tuning oder nicht keine Probleme!
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #13
Und wiese bietet SKN selbst dann den TÜV-Eintrag an? Oder ist nur die TÜV-Abnahme gemeint? Trotzdem muss die Veränderung dann noch eingetragen werden. Wenn ich das alles nicht mit einem anderen Federbein in einem Motorroller schon gemacht hätte.
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #14
Original von Marcus
Ich kann das "Gutachten" von SKN mal einscannen. Laut SKN braucht man das nur mitführen. Darauf ist eine kopie vom Fahrzeugschein wo auch Nennleistung und Vmax eingetragen ist.

Also, wenn ich das alles nicht falsch verstanden habe, ist es folgendermaßen:

- man muß die Leistungssteigerung prinzipiell eintragen
- dazu kauft man bei SKN das "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" o.ä.
- wenn man die Eintragung "versäumt", ist das nur eine Ordnungswidrigkeit und wird nur mit 10-15 Euro oder so geahndet (in Deutschland, da steuerlich irrelevant)
- wenn man nicht ganz dumm ist, führt man das Gutachten nicht mit, denn ohne dieses wird die Ordnungswidrigkeit bei einer Verkehrskontrolle gar nicht auffallen
- man muß die Änderung der Versicherung mitteilen
- und ist damit, wenn es "hart auf hart" kommt (schwerer Unfall - Gutachter zerlegt das Auto) lediglich mit der Ordnungswidrigkeit dabei

--
MrSigno
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #15
Also meines Wissens hinterlässt grad der chip spuren wenn man nachprüft----wird oft verwechselt mit ner powerbox--die widerum hinterlässt nichts, hab bei meinem seat-händler nchgefragt um 600 € hätte er mir mein steuerkastl umprogrammiert doch natürlich mit hinweis darauf das man diese änderung nachvollziehen kann, bei einer powerbox ist einfaches anstecken und abstecken möglich greift nicht auf das steuerkastl ein

also
chip-- nachweisbar
powerbox---nicht

würde es mir überlegen ;)
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #16
Original von Leonronny
Also meines Wissens hinterlässt grad der chip spuren wenn man nachprüft... [snip]

Ja - und? Wa du wolle sagge? ?(

--
MrSigno
 
  • Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #17
meine antwort auf thilos ''feststellung''
 
Thema:

Tuning -> Mobilitätsgarantie ?

Tuning -> Mobilitätsgarantie ? - Ähnliche Themen

Tuning-Wochen bei HOPA: Tuning-Treffen bei HOPA in Senden bei Ulm, 05.+06. Juli 2003 Ganz oben in ROT gibt es immer die aktuellsten Informationen zur HOPA-Aktion. Auf...
Oben