- Tuning -> Mobilitätsgarantie ? Beitrag #1
RoterBlitz
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Liebe Forumsteilnehmer, in ca. 1 Monat kommt mein "Roter Blitz"
und ich möchte ja zu SKN gehen und aus 110 ganz plötzlich 140 machen. Jetzt frage ich mich nur : wie siehts nach dem Motortuning mit der Mobilitätsgarantie aus ?(
Letzte Woche hatte ich nämlich mit dem Wagen meines Vaters ein kleines "Batterieproblem"
und war ganz froh, daß ich den Mobilitätsservice von MB in Anspruch nehmen konnte
)
Was ist nun aber, wenn ich den Wagen tunen lasse und ja so offiziell die Garantie erlischt ? wenn ich dann z.B. mit leergesaugter Batterie stehen bleibe, muß ich dann für den "Mobilitätsservice" bezahlen ?
Danke für Eure Antworten !
Elmar
Letzte Woche hatte ich nämlich mit dem Wagen meines Vaters ein kleines "Batterieproblem"
Was ist nun aber, wenn ich den Wagen tunen lasse und ja so offiziell die Garantie erlischt ? wenn ich dann z.B. mit leergesaugter Batterie stehen bleibe, muß ich dann für den "Mobilitätsservice" bezahlen ?
Danke für Eure Antworten !
Elmar