TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung

Diskutiere TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Ich frage mich nur, warum Brabus bei ihrer neuen S-Klasse so ein Unterbodenlicht als Ein und Ausstiegshilfe verbauen und benutzen darf!!!???
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #21
Ich frage mich nur, warum Brabus bei ihrer neuen S-Klasse so ein Unterbodenlicht als Ein und Ausstiegshilfe verbauen und benutzen darf!!!???
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #22
Original von Vatter
Ich frage mich nur, warum Brabus bei ihrer neuen S-Klasse so ein Unterbodenlicht als Ein und Ausstiegshilfe verbauen und benutzen darf!!!???

Soweit ich weiss ist dieses Licht nicht am Unterboden sondern im Schweller angebracht. Ausserdem ist das Licht ja weiss oder?! Ob dies nun etwas an der Sachlage ändert weiss ich natürlich nicht.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #23
Soweit ich weiss ist dieses Licht nicht am Unterboden sondern im Schweller angebracht. Ausserdem ist das Licht ja weiss oder?! Ob dies nun etwas an der Sachlage ändert weiss ich natürlich nicht.
nicht ganz aber
1. Brabus hat sich halt um eine Tüv-frei gabe bemüht und es sich was kosten lassen ( das macht kein Hersteller von Neons deshalb weisen sie darauf hin " nicht zugelassen im bereich der STVO)
2. die Leuchten haben ein Prüfzeichen ( Neons nicht)
3. Die Leuchten gehen nur an wenn die Tür offen ist das hat Brabus sichergestellt ( man kann das zwar umschalten aber das wäre dann verboten)
4. Das das Licht weiß ist hat auch etwas damit zu tun. Kein Mensch der etwas denken kann glaubt dir das farbige Neons dir Nachts helfen können , beim aussteigen, mehr zu sehen. Beim weißen licht ist das etwas anders man sieht wirklich wo man hintritt beim Aussteigen
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #24
Genau Marcocool, seh ich ähnlich.
Ausserdem kann man ja auch diese Brabus Dinger ned so mit ner UBB vergleichen da die ja nur im Schweller drin sind und bei der UBB auch noch vorn und hinten Röhren sind und wie du schon sagst sind dieses Teile eben farbig.

Aber ich würde sagen wir haben das ganze jetzt genug durchgekaut oder? Es ist wohl hiermit eindeutig geklärt worden das diese Teile komplett verboten sind.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #25
Also sorry Leute @ Marcocool + Devilseye

da muss ich als Hoffnungsträger der pro UBB-Fraktion :D Einspruch einlegen.
Das von Brabus ist mir zwar neu, ist aber ungleichberechtigt 'uns' gegenüber!
Das ist schlicht und ergreifend eine Doppelmoral und 2-Klassengesellschaft.
Nur weil einer Daimler fährt darf er alles haben oder wie seh ich das.
Ich möchte hier nochmal auf euer so gern Zitierte Auszug zurückgreifen
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Selbst wenn das blöde Licht weiß ist, selbst wenn es nur mit geöffneter Tür ist und selbst wenn es eine TÜV-Freigabe hat, erfüllt es dennoch nicht den obigen Sachverhalt.
Bis auf die Farbe, ist das im Prinzip das gleiche beim UBB! Und wenn ich durch den TÜV eine Einzelabnahme bekomme, ist es doch eine TÜV-Freigabe, BASTA :angry:
Sowas kotzt mich maßlos an, echt. Das steckt man ein wenig entousiasmus (wenn man das nur annähernd so schreibt bin ich stolz auf mich) ins Tunig und der Gesetzgeber verbaut einen wegen der Meinung eines 60-jährigen, konservativen, starrsinnigen Pseudofachgremiums alle Möglichkeiten.
Und dann kommt so'n Millionenschwerer Haustuner und umgeht eben diese Festlegungen.
Wenn ich zum Tüv vorfahre berufe ich mich auch auf Brabus :tongue: :D
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #26
Wenn das Ding aber abgenommen is und ne ABE hat dann is es leider ne zulässige Beleuchtungseinichtung, tja, so is das :(

Naja mit der 2-Klassengesellschaft is aber etwas übertrieben. Wenns sowas für den Leon gäbe und der Tuner hätte genug Kleingeld dann würde er sicher auch ne ABE beantragen 8)
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #27
Mein Gott Jungs... ES IST VERBOTEN ... Basta .. last doch das ewige Diskutieren... im Film siehts Cool aus , aber in Echt gibt es auch keine Mc Gyvers...

Greetz

Markus 8)
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #28
Kann mich dem anschliessen. Irgendwie ist das ganze ja schon cool, aber irgendwie auch ultra-peinlich, nicht?

Also wenn ich mir vorstell, dass da 10 Chicks stehen und ich cool in meinen Wagen einsteigen will... und plötzlich geht die Kilbi (zu gut deutsch glaub ich Kirmes) ab, dann würds mir die Schamröte definitiv ins Gesicht jagen...

Aber auch hier gilt wieder mal... zum glück sind die Geschmäcker verschieden...
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #29
Original von Devilseye
Wenn das Ding aber abgenommen is und ne ABE hat dann is es leider ne zulässige Beleuchtungseinichtung, tja, so is das :(

Naja mit der 2-Klassengesellschaft is aber etwas übertrieben. Wenns sowas für den Leon gäbe und der Tuner hätte genug Kleingeld dann würde er sicher auch ne ABE beantragen 8)
Aber ABE und ne positive Einzelabnahme ist doch das gleiche.
Ist wie beim Offenen Luftfilter. Entwederman kauft ein K&N 57i Kit für 100e von €s inklusive ABE oder was billigeres und hofft auf darauf, das der Tüv-Man nen guten Tag hat.
Is mir echt zu blöd sowas. :angry:

@Markus
Du beugst dich wohl immer allem. Wo hätte wohl unsere Geschichte ohne Revolutionäre geändet. Möcht ich lieber nicht drüber nachdenken :tongue: ich glaube die Mauer stände immernoch und ich müsste Trabi fahrn. Aber erst in vermutlich 15 Jahren ;)

Ich forder hiermit offenkundlich das Pro für UBB :rolleyes:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #30
Ne ABE und ne Einzelabnahme sind was grundverschiedenes. Ne ABE is ne Allgemeine Betriebserlaubnis, heisst dranbauen und freuen. Ne Einzelabnahme is direkt individuell am Fahrzeug geprüft und nur in diesem speziellen Fall zugelassen. Kannst ja nicht einfach aus nem alten Schein was rausschneiden und in den neuen kleben ! ;)

So einfach isses leider net. Beim Gutachten is schliesslich noch der entscheidendste Faktor nicht überwunden........die berüchtigte Laune des Prüfers !!!!!! ;)
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #31
Original von Maniac
So einfach isses leider net. Beim Gutachten is schliesslich noch der entscheidendste Faktor nicht überwunden........die berüchtigte Laune des Prüfers !!!!!! ;)
Naja hab ich ja auch geschrieben.
Klar ist ne ABE nicht das Selbe wie ne Fahrzeugspezifische Einzelabnahem. Aber doch sicherlich das Resultat:
Fahrtaugliches Auto im Sinne der StVO bei der die ABE und der Versicherungsschutz nicht erlischt. SO :tongue:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #32
Ja, das is logisch aber der Weg dahin is manchmal seeeeehhhhhr weit ! :rolleyes:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #33
@Admins, Mods
Anmerkung am Rande
Eigentlich könnte man das doch zu meinem alten Thread hinzufügen, is doch im Endeffekt das gleiche Thema!
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #34
@Toker..

bestimmt nicht , aber das diesmal so sein weil es mir halt nicht zusagt , ich finde es einfach Kirmes , typisches Mc Donalds Parkplatz , Mörderbass ich bin Cool Tunning... ABER Geschmaksfrage und nen dummen Spruch wir er von mir deshalb auch niemals bekommen.

Was meinst Du wieviele Tüv/Dekra&GTu Stellen ich angerufen haben , wegen einem möglichen Einbau von Xenon Conversion Kit´s ... ... und es ging ned und ist Verboten , für unseren Leon. In meinem Golf könnte ich Orignialteile verwenden und müsste nix Eintragen.. finde ich auch zum Kot... aber was will man machen.. und wenn Du danach gehst , bräuchten wir gar keine Regeln & Gesetze , jede würde das machen was ihn Spass macht und was er für Richtig enpfindet.. Es kann doch nicht sein das ich , der Einzige bin der so denkt ...? ?(

Greetz

Markus 8)
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #35
Nun gut, das artet jetzt zwar in eine politische Kontroverse aus aber mir soll recht sein :tongue: ;)

Ne mal im ernst, will ja nicht das System stürtzen aber ein wenig konstruktive Kritik am Gesetzgeber wird ja noch erlaubt sein.
Was bitte spricht gegen UBB auf Parkplatz? :dontknow:
Wenn es für dch Fasching ist, gut, für mich ist es das gleiche mit Tieferlegungen bei dennen man erst garnicht auf'm McDonalds Parkplatz kommt :rolleyes:
Es gibt sicherlich Tuningmaßnahmen die in der StVO verboten gehören, wie eben solche Tiegerlegungen wo Antriebswellen am Rahmen schleifen oder wie NOS obwohls mich auch mal reizen würde
Aber jeder wie er will und ich will UBB :baby:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #36
Dafür das ich UBB etc auch mal bescheuert fand hab ich da meinen Geschmakc auch geändert. Ich sag dazu nur mal diese: An einem Geparkten/abgestellten Fahrzeug, das definitiv NICHT FÄHRT in dem Moment, also nicht nur auf null gebremst hat, alsow wo der Motor aus ist da.... ich glaub ihr wisst was ich mein....da seh ich das Problem mit UBB auch nicht. Denn wenn man es so nimmt müßte man diese vielen Blinkenden und leuchtenden Werbeschilder an Straßen auch verbieten, die können auch iritieren und sind noch eher in Augenhöhe. Das passt alles nich so zusammen.....
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #37
Ist es denn erlaubt die UBB einzubauen ohne das sie strom hat. weil wenn man zum tüv must kann man den stromkreis schnell abnehmen. gibt ja vieler solche regeln, das man was im auto haben darf nur nicht benutzen wie z.B. Nos. ?(
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #38
Original von KaiW
Ist es denn erlaubt die UBB einzubauen ohne das sie strom hat. weil wenn man zum tüv must kann man den stromkreis schnell abnehmen. gibt ja vieler solche regeln, das man was im auto haben darf nur nicht benutzen wie z.B. Nos. ?(

Wenn du weiter oben gelesen hättest wüsstest du´s jetzt...!! :rolleyes:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #39
Meint Ihr nicht dass die Diskussion 'n bisschen in der falschen Regie abläuft ? Hier gehts doch net drum ob das McDonalds-Tuning is sondern obs erlaubt ist. Warum fahrt Ihr eigentlich nicht mal selbst beim TÜV vorbei und fragt, dann habt Ihr wenigstens die Aussage einer "Fachperson". In letzter Zeit bekommt man auf jede Antwort die man stellt eine 100%-Spanne die von "Ja klar, warum net..." bis "Nein auf keinen Fall" geht.
Meint Ihr nicht wir sollten das mal zu nem Ende bringen indem nochmal jemand beim TÜV fragt ?

Sorry aber die Diskussionen über UBB oder ähnliche Spielereien laufen immer auf das gleiche Zeugs raus. :rolleyes:
 
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