- TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #21
Vatter
- Beiträge
- 378
- Reaktionen
- 0
Ich frage mich nur, warum Brabus bei ihrer neuen S-Klasse so ein Unterbodenlicht als Ein und Ausstiegshilfe verbauen und benutzen darf!!!???
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Original von Vatter
Ich frage mich nur, warum Brabus bei ihrer neuen S-Klasse so ein Unterbodenlicht als Ein und Ausstiegshilfe verbauen und benutzen darf!!!???
nicht ganz aberSoweit ich weiss ist dieses Licht nicht am Unterboden sondern im Schweller angebracht. Ausserdem ist das Licht ja weiss oder?! Ob dies nun etwas an der Sachlage ändert weiss ich natürlich nicht.
Selbst wenn das blöde Licht weiß ist, selbst wenn es nur mit geöffneter Tür ist und selbst wenn es eine TÜV-Freigabe hat, erfüllt es dennoch nicht den obigen Sachverhalt.In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Aber ABE und ne positive Einzelabnahme ist doch das gleiche.Original von Devilseye
Wenn das Ding aber abgenommen is und ne ABE hat dann is es leider ne zulässige Beleuchtungseinichtung, tja, so is das![]()
Naja mit der 2-Klassengesellschaft is aber etwas übertrieben. Wenns sowas für den Leon gäbe und der Tuner hätte genug Kleingeld dann würde er sicher auch ne ABE beantragen 8)
Naja hab ich ja auch geschrieben.Original von Maniac
So einfach isses leider net. Beim Gutachten is schliesslich noch der entscheidendste Faktor nicht überwunden........die berüchtigte Laune des Prüfers !!!!!!![]()
Original von KaiW
Ist es denn erlaubt die UBB einzubauen ohne das sie strom hat. weil wenn man zum tüv must kann man den stromkreis schnell abnehmen. gibt ja vieler solche regeln, das man was im auto haben darf nur nicht benutzen wie z.B. Nos. ?(