TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung

Diskutiere TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; HI, also mein Vater hat mal bei nem TÜV Menschen nachgefragt, der er selber kennt, wie das mit neonröhren untern auto aussieht, wenn die nur...
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #1

blackleon83

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HI,

also mein Vater hat mal bei nem TÜV Menschen nachgefragt, der er selber kennt, wie das mit neonröhren untern auto aussieht, wenn die nur angehn bei geöffneter Tür.

Email :

...... letztlich bleibt es sicher ein wenig Grauzone. Also, Wenn sichergestellt ist, daß die Leuchten ausschließlich bein Öffnen der Türen und ausgeschalteter Zündung leuchten können, wie z.b Einstiegs- oder Innenleuchten, und weiterhin die elektrische Betriebssicherheit besteht, ist die Verwendung von Neonröhren als Einstiegsbeleuchtung zumindest nicht verboten.

Ich habe, auch nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten, keinen Hinweis auf eine Unzulässigkeit dieser Form der Einstiegsleichte gefunden.

Viele Grüße



Also ich würd mal sagen, damit is die Sache wohl mehr oder weniger geklärt ?!
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #2
Original von blackleon83
Also ich würd mal sagen, damit is die Sache wohl mehr oder weniger geklärt ?!

Vorsicht, vorsicht, das ist die Aussage EINES TÜV-Mitarbeiters und EINES seiner Vorgesetzten ! Sollte man vielleicht nicht verallgemeinern oder sich später z.B. bei einer Polizeikontrolle oder einem TÜV-Termin drauf verlassen !

Ist aber dennoch erstmal ein Statement aus kundigem Munde ! :D
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #3
ja, aber es is mal nen tüv aussage, und net nur so nen gerücht was hier so kursiert.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #4
Stimme ich Dir voll zu !
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #5
Wie viele Dieser "vielleicht" Diskussionen wollt ihr denn noch führen ?( :dontknow:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #6
wieso vielleicht cupra?

es is doch ne klare aussage, wenn die an die innenleuchten gehängt sind, der tüv sagt, das es nicht verboten ist.

man könnte höchsten nochmal bei ner dekra hauptstelle etc nachfragen.

aber für mich is das klar, wenn klemm ich die mit an die türlampen und gut is
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #7
Die Dekra sagt folgendes hierzu:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Damit ist auch die Aussage des TÜV-Mitarbeiters und seines Vorgesetzten hinfällig. Sorry! ;(
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #8
das hört sich aber danach an, als wenns es während der fahrt ist.

nur wer öffnet bei 50 km/h in der stadt die tür???

also ich nicht?

und wenn soll es blend wenn ich auf der straße parke, und die tür öffne und nen licht an geht?

dann dürfte die außenspiegellampen beim volvo s80 auch nich erlaubt sein die auf die straße leuchten.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #9
...der letzte Satz ist der wichtigste! Ich denke damit hat sich die Diskussion erledigt...
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #10
Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.
Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden.

Also erlischt hiermit die ABE!!!
Mehr sag ich nicht dazu!! is wohl alles klar oder? Das habe ich übrigens alles vorhin in einem anderen Thread gepostet ;)
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #11
@ Blackleon83

Wie steht bei Amfti immer so schön. "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #12
Jungs wie oft den noch wollt ihr diese Thema tod quatschen. Erlaubter wird es dadruch nicht.

Ausserdem es ist völlig egal was ein Tüv mitarbeiter dazu sagt. Der Tüv trägt dir viel ein wenn der Tag lang ist aber ob es der Polizei gefällt steht auf einem andern Blatt und die Polizei hat das letzte Wort
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #13
Original von DriverX
@ Blackleon83

Wie steht bei Amfti immer so schön. "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

?( amfti ?(
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #14
Ich war vorgestern beim TÜV Nord und habe mich nach der Zulässigkeit von Leuchtdioden unter der Türverkleidung erkundigt. Da es unmöglich ist, daß diese von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden (außer die Tür ist geöffnet), geht von dieser Konstruktion auch keine BE flöten. Sei also rechtens, genau wie Innenbeleuchtungen, die nicht von außen zu sehen sind.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #15
@Cupra

Oh, da hab ich wohl was verwechselt, bitte vielmals um Entschuldigung :bonk: !
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #16
Original von MikeDC
Ich war vorgestern beim TÜV Nord und habe mich nach der Zulässigkeit von Leuchtdioden unter der Türverkleidung erkundigt. Da es unmöglich ist, daß diese von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden (außer die Tür ist geöffnet), geht von dieser Konstruktion auch keine BE flöten. Sei also rechtens, genau wie Innenbeleuchtungen, die nicht von außen zu sehen sind.

Ja das hört sich zumindest schon mal gut an! Also sind TDI-Max seine LED´s an der Türverkleidung absolut legal :]
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #17
Original von Marcocool
Ausserdem es ist völlig egal was ein Tüv mitarbeiter dazu sagt. Der Tüv trägt dir viel ein wenn der Tag lang ist aber ob es der Polizei gefällt steht auf einem andern Blatt und die Polizei hat das letzte Wort
Seh ich nicht so ganz.
Wenn man durch einen seriösen TÜV-Sachverständigen die sache eingetragen bekommt ist man IMHO erstmal auf der sicheren Seite.
Da kann auch ein Grüner bei einer Verkehrskontrolle erstmal nix machen. Er kann zwar veranlassen, dies durch eine unabhängige Prüfstelle überprüfen zu lassen, welche dann auch schlimmstenfalls die U-Beleuchtung nicht abnimmt.
Aber duch eine Eintragung im KFZ-Brief erlicht IMHO zumindest nicht die ABE.
Es ist sicherlich eine Grauzone (wenn auch tendenz zum schwarzen ;) ) aber strenggenommen, nach definition des "Fach"gremiums gehören ja die Dioden unter den Türen auch nicht zur "vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen" :angry:.
Gehören ergo also auch verboten 8o

Ich sag mir "Im zweifel für den Angeklagten" oder "Was nicht ausdrücklicher verboten, ist erlaubt" :D
Wenn ich mal die lusst verspühre, fahr ich mit meiner UB-Lich auch mal beim TÜV vorbei. Zuvor muss ich aber das ganze noch an die Türleuchte anschließen :tongue:
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #18
@ Toker es ist egal vor dem Gesetz wie du es siehst aber es bleibt halt Gesetz
Aber duch eine Eintragung im KFZ-Brief erlicht IMHO zumindest nicht die ABE.
eine Veränderung der Lichttechnischen Einrichtung führt zum erlischen der Betrieberlaubnis ( Seit diesem Jahr) dabei spielt es keine Rolle was du machst z.b. im Hauptscheinwerfer ein farbige Standlichtbirne ) davon steht nicht im Kfz-Brief)

Wenn man durch einen seriösen TÜV-Sachverständigen die sache eingetragen bekommt ist man IMHO erstmal auf der sicheren Seite
da brauchst du dich gar nicht verlassen. Das habe ich selbst am eigenen Leib gespürt vor 4 Jahren in Nürnberg. Ich hatte damals einen MB 190 E 2,5 16V EVO 2 der EVO2 hatte ab Werk sehr breite Kotflügel rießigen Heckspoiler uvm. Ein Polizist meinte das das nicht richtig eingetragen wurde ( obwohl das ab werk so ist) damals musste ich nur zur Tüvprüfung jetzt ist es etwas anders der Polizist kann sagen stillegen und abschleppen

noch ein schönes BSP das war mal im Fernsehen dort haben sie verbotenes Tuning getestet einen ganz alten Polo mi 9x13 Rädern ( die Lauffläche der räder stand 2 cm über ) das darf normaler Weise kein Tüv eintragen. 5 Tüvs haben das nicht abgenommen aber der 6. hat das mit gutem zureden ( 50 Dm)und mit der bedingung klebeband an den Kotflügel zu machen damit die Lauffläche bedeckt ist abgenommen. Die Polizei hat gesagt dem Fahrer droht die Stilllegung , punkte und ein hohes Bußgeld der Tüv-prüfer ist natürlich auch dran.
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #19
@Marcocool

Naja sicherlich bleibt das ganze nicht Unproblematisch.
Aber deine zwei Bespiele kann ich net ganz nachvollziehen.
Wie kann ein poplischer "0-8-15"Polizist ein Serienfahrzeug zum Tüv schicken. Da dürften ja keine Seriensportfahrzeuge ala M3,R32,CupraR mehr auf der Strasse zu sehen sein, sowas idiotischen :dontknow:
Naja und ne TÜV-Eintragung mit dem Zusatz, Klebeband auf den Ratlauf zu kleben ?( Ich spar mir den Komentar ;) außer das dieser bestimmt nicht seriös gewesen war. Wenns danach ginnge hätt ich auch nen "Tüv-Man", der würde mir sogar ein SuperCharger und NOS eintragen *lool* ;)
 
  • TÜV-AUSSAGE zu Neoneinstiegsbeleuchtung Beitrag #20
Wie kann ein poplischer "0-8-15"Polizist ein Serienfahrzeug zum Tüv schicken. Da dürften ja keine Seriensportfahrzeuge ala M3,R32,CupraR
also jeder Polizist kann das aber zwischen der braven Optik eines M3 R32 oder Cupra R und der Optik die direkt aus der DTM entnommen wurde die Optik eines Evo 2 ist schon ein kleiner Unterschied :D :D :D was mich damals sehr geärgert hat ist die tatsache das Mb die Fahrzeugbrief und den Schein mit allem wichtigem versehen hat damit das ein Laie auch erkennt und der Polizist wohl etwas übereifrig war

Naja und ne TÜV-Eintragung mit dem Zusatz, Klebeband auf den Ratlauf zu kleben
es ging ja nur darum das die Lauffläche der Reifen für die Prüfung abgedeckt war. dann kann der Prüfer nämlich alles abstreiten und sagen bei der Prüfung war alles in ordung und ich habe nicht falsch gemacht.

Und seriös war der bestimmt nicht für ein gutes Trinkgeld trägt er dir alles ein ob erlaubt ist oder nicht
 
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