- Rechtsfragen, kennt sich jemand damit aus?!? Beitrag #1
Gromadusi
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hallo
diejenigen, die meine posts ein bisschen verfolgt haben, wissen, dass ich massive Probleme/Mängel mit meinem Löwen habe. ich habe mich an den Verbraucherschutz gewandt, und es nimmt mich wunder, was ihr dazu meint.
Ok, es ist relativ viel zu lesen, aber ich denke, dass es sicherlich nützliche informationen für den einen oder andern beinhaltet.
"Ich besitze seit 6 Wochen einen neuen Seat Leon, der leider von Anfang an Schwierigkeiten macht. Schon bei der Auslieferung war eine Kunstoffabdeckung im Innenraum defekt (Vertikaler Riss von ca 10cm Länge), das Kupplungspedal hat gequitscht zugegebenermassen eine Bagatelle) und das Auto war mit Lackschäden übersäht. Diese Mängel wurden anstandslos behoben, jedoch erhielt ich keinen Beleg, der Aufschluss über erledigte Arbeiten geben könnte. 4 Wochen später (beim ersten Regen) musste ich mit Schrecken feststellen, dass alle 4 Türen undicht sind, ausserdem begann die Kontrollleuchte des Motorenmanagements permanent zu leuchten. Wiederum stand das Auto für 2 Tage in der Werkstatt, jedoch nur, um die Türen neu abzudichten. Das Elektronikproblem sei momentan unlösbar! Bei der Übernahme des reparierten Autos fand ich die Zeitungen, die ich ausgelegt hatte, um die Feuchtigkeit aufzusaugen, unverändert an ihrem Platz vor ==> Das Auto wurde NICHT ausgetrocknet. Beim ersten darauffolgenden Regen stellte ich fest, dass alle Türen nach wie vor undicht sind. Ausserdem erhielt ich wiederum keinen Nachweis darüber, was an meinem Auto gearbeitet wurde. Auf meine Frage, ob ich entsprechende Dokumente haben könne wurde mir gesagt, ich habe kein Recht, Einblick in Besagte Papiere zu erhalten. Meine Frage an Sie ist nun schlicht und einfach was ich weiter unternehmen kann und auch soll?! Momentan habe ich so eine Wut im Bauch, dass ich versucht bin, das Auto, auf das ich mich 3 Monate gefreut habe, loszuwerden."
Die 1.Antwort:
" Sie haben offenbar ein Montagsauto erwischt. Was tun? Da Sie eine Garantie haben, sind Sie erst einmal verpflichtet, dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu beheben. Das haben Sie getan. Ist dieser nun nicht im Stande, die Fehler zu korrigieren, können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern. Schliesslich müssen Sie es sich nicht gefallen lassen, dass der Verkäufer endlos an Ihrem neuen Wagen herumbastelt. In der Regel müssen Sie sich einen bescheidenen Abzug für die Benutzung des Autos hinnehmen. Die Gerichtspraxis geht davon aus, dass nach der dritten bis vierten erfolglosen Reparatur ein Vertragsrücktritt möglich ist. Zur Anwendung kommt Artikel 205 Obligationenrecht. Sprechen Sie eine deutliche Spracche Sie haben gute Chancen.
"
Meine 2. Nachfrage:
"Sie erwähnen drei bis 4 erfolglose Reparaturversuche...beziehen sich diese jeweils auf den selben Schaden oder - wie in meinem Fall - auf verschiedene Mängel?
Ausserdem habe ich mittlerweile die Garage gewechselt. Ich befürchte, dass ich damit dem Verkäufer die Möglichkeit enzogen habe, die Schäden zu beheben. War das ein "Fehler"? "
Die Antwort
"Die Reparaturen müssen sich nicht auf den selben Fehler beziehen. Dass Sie zu einer andern Garage übergelaufen sind, ist nicht gerade vorteilhaft für
Sie. Damit berauben Sie sich der vertraglichen Garantieleistung. Die gesetzliche Wandelung und Minderung steht Ihnen aber nach wie vor offen
(Art. 205 OR). Sie müssen einfach innerhalb eines Jahres beweisen können, dass die gekaufte Sache mangelhaft ist. Wie, kommt letztlich nicht darauf
an. Schön wäre, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hätten, welche Ihnen
die Prozesslast abnehmen könnte. "
diejenigen, die meine posts ein bisschen verfolgt haben, wissen, dass ich massive Probleme/Mängel mit meinem Löwen habe. ich habe mich an den Verbraucherschutz gewandt, und es nimmt mich wunder, was ihr dazu meint.
Ok, es ist relativ viel zu lesen, aber ich denke, dass es sicherlich nützliche informationen für den einen oder andern beinhaltet.
"Ich besitze seit 6 Wochen einen neuen Seat Leon, der leider von Anfang an Schwierigkeiten macht. Schon bei der Auslieferung war eine Kunstoffabdeckung im Innenraum defekt (Vertikaler Riss von ca 10cm Länge), das Kupplungspedal hat gequitscht zugegebenermassen eine Bagatelle) und das Auto war mit Lackschäden übersäht. Diese Mängel wurden anstandslos behoben, jedoch erhielt ich keinen Beleg, der Aufschluss über erledigte Arbeiten geben könnte. 4 Wochen später (beim ersten Regen) musste ich mit Schrecken feststellen, dass alle 4 Türen undicht sind, ausserdem begann die Kontrollleuchte des Motorenmanagements permanent zu leuchten. Wiederum stand das Auto für 2 Tage in der Werkstatt, jedoch nur, um die Türen neu abzudichten. Das Elektronikproblem sei momentan unlösbar! Bei der Übernahme des reparierten Autos fand ich die Zeitungen, die ich ausgelegt hatte, um die Feuchtigkeit aufzusaugen, unverändert an ihrem Platz vor ==> Das Auto wurde NICHT ausgetrocknet. Beim ersten darauffolgenden Regen stellte ich fest, dass alle Türen nach wie vor undicht sind. Ausserdem erhielt ich wiederum keinen Nachweis darüber, was an meinem Auto gearbeitet wurde. Auf meine Frage, ob ich entsprechende Dokumente haben könne wurde mir gesagt, ich habe kein Recht, Einblick in Besagte Papiere zu erhalten. Meine Frage an Sie ist nun schlicht und einfach was ich weiter unternehmen kann und auch soll?! Momentan habe ich so eine Wut im Bauch, dass ich versucht bin, das Auto, auf das ich mich 3 Monate gefreut habe, loszuwerden."
Die 1.Antwort:
" Sie haben offenbar ein Montagsauto erwischt. Was tun? Da Sie eine Garantie haben, sind Sie erst einmal verpflichtet, dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu beheben. Das haben Sie getan. Ist dieser nun nicht im Stande, die Fehler zu korrigieren, können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern. Schliesslich müssen Sie es sich nicht gefallen lassen, dass der Verkäufer endlos an Ihrem neuen Wagen herumbastelt. In der Regel müssen Sie sich einen bescheidenen Abzug für die Benutzung des Autos hinnehmen. Die Gerichtspraxis geht davon aus, dass nach der dritten bis vierten erfolglosen Reparatur ein Vertragsrücktritt möglich ist. Zur Anwendung kommt Artikel 205 Obligationenrecht. Sprechen Sie eine deutliche Spracche Sie haben gute Chancen.
"
Meine 2. Nachfrage:
"Sie erwähnen drei bis 4 erfolglose Reparaturversuche...beziehen sich diese jeweils auf den selben Schaden oder - wie in meinem Fall - auf verschiedene Mängel?
Ausserdem habe ich mittlerweile die Garage gewechselt. Ich befürchte, dass ich damit dem Verkäufer die Möglichkeit enzogen habe, die Schäden zu beheben. War das ein "Fehler"? "
Die Antwort
"Die Reparaturen müssen sich nicht auf den selben Fehler beziehen. Dass Sie zu einer andern Garage übergelaufen sind, ist nicht gerade vorteilhaft für
Sie. Damit berauben Sie sich der vertraglichen Garantieleistung. Die gesetzliche Wandelung und Minderung steht Ihnen aber nach wie vor offen
(Art. 205 OR). Sie müssen einfach innerhalb eines Jahres beweisen können, dass die gekaufte Sache mangelhaft ist. Wie, kommt letztlich nicht darauf
an. Schön wäre, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hätten, welche Ihnen
die Prozesslast abnehmen könnte. "