Gewährleistung? Hilfe :/

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  • Gewährleistung? Hilfe :/ Beitrag #1

Joker789

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Guten Tag Zusammen,

wusste nicht ob ich in die richtige Kategorie schreibe :)

Mein Problem:

Habe mir im September 11 einen Seat Leon BJ. 2003 gekauft.
Der Händler meinte das die Klima im moment nicht geht da sie erst befüllt werden muss.
Aber sonst alles Inordnung sei.

Am Samstag 30° habe ich meine Klimaanlage befüllen lassen. (Es waren noch 0,650 (Liter? MG?) Kühlmittel drinne die wurden dann "abgepumpt" und 0,800 wurden wieder aufgefüllt.

Beim testen wurde mir gesagt die Klima springt nicht an also Klimakompressor..toll -.-
In der Werkstatt wurde dann auch noch ein Prüfgerät angeschlossen, weil im Cockpit nie das ABS Licht aufleuchtet.
Beim Auslesen wurde festgestellt das der Rechte ABS Sensor defekt ist und normalerweiße das ABS Licht leuchten müsste.

Kann man die Leuchten deaktivieren? Hat der Händler mich da "verarscht!?"

Und das 3. Problem der Fensterheber ist "gerissen" zählt das auch zur Gewährleistung?

Ich kenne mich ehrlich gesagt 0 mit Autos aus und meine Meinung dazu wird nicht viel bringen :totlach:

Die Frage: Muss der Händler das Reparieren oder muss ich das zahlen?

Klimakompressor ca. 400 Euro + Einbau und ABS Sensor 80-100 Euro + Einbau Fensterheber 60 Euro + Einbau


Vielen Dank schonmal...

Sollte der Händler sich Querstellen direkt zum Anwalt?
 
  • Gewährleistung? Hilfe :/ Beitrag #2
was war das denn für ein händler? hinterhof oder nen "seriöser"?
Würde erst mal den händler andufen und ihm das so schildern was nicht klappt. Und mal sehn was er dazu sagt. ob er es behebt oder nicht. wenn nciht würd ich nen anwalt aufsuchen. hast doch nen kaufvertrag?! es sei denn auto wurde im "kundenauftrag" verkauft. dann könnt es wieder schlecht aussehn. aber mängel die nicht im kaufvertrag drin stehn ist schon betrug. und was er dir gesagt hat oder nicht ist egal. es steht nicht im vertrag und fertig.
 
  • Gewährleistung? Hilfe :/ Beitrag #3
Ich sags mal so "seriös" ist ein Ausländischer Verkäufer...ich war direkt am Samstag bei ihm und seine antwort war "Und jetzt?! Willst du das Repariert haben UMSONST?!...Ich meinte das diese Fehler nicht im Kaufvertrag stehen und ich noch Gewährleistung habe...

Ich soll heute mit dem Kaufvertrag vorbei kommen aber ich sehe jetzt schon das er sich nicht drauf einlassen möchte ....

Deshalb würd ich gerne wissen wie ich gleich argumentieren kann...
 
  • Gewährleistung? Hilfe :/ Beitrag #4
SChau mal genauer in deinen Kaufvertrag:

Wenn da was von wegen "im Kundenauftrag" drinsteht, siehts eher schlecht aus, wobei sich da auch schon die Geister scheiden, ob es nicht ne standardmasche zur umgehung der gewährleistung war und damit nichtig wird.

Aber Klauseln wie "ohne gewährleistung" etc. greifen da nicht, als gewerblicher Verkäufer ist er zu gesetzlicher Gewährleistung (6Monate) verpflichtet, egal, was er erzählt. Eigentlich sogar ein volles Jahr, aber nach diesen 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel schon immer da war.
Nur "Garantie" kann er ausschließen, mehr nicht, es ist eben "Sachmängelhaftung".

Und ja, das ist dann kostenlos für dich, alternativ kann er dir noch eine Kaufpreisminderung oder eine Wandlung/Rückgabe anbieten.
Zumal die Mängel keine regulären Verschleißteile beinhalten.

Bei was für einer Werkstatt haste die Mängel überprüfen lassen?
Wenn du ne Dekra o.ä. da hast, würde ich die mal reinschauen lassen und dann mit der Mängelliste zum Händler.
 
  • Gewährleistung? Hilfe :/ Beitrag #5
Also ich würde spontan sagen:

Wegen der Klimaanlage müsste der Händler das übernehmen. Hast du es irgendwo schriftlich, dass mit der Klimabefüllung. Denn dann könnte er ja nicht beweisen, dass die Klima ordnungsgemäß funktioniert.

Der ABS Sensor... vielleicht ist ja die Glühlampe einfach defekt im Cockpit, und der Fehler ist deshalb nicht aufgefallen. Wäre aber auch ein Fall für die Gewährleistung denke ich

Bezüglich dem Fensterheber, denke ich eher, dass das NICHT in die Gewährleistung reinfällt, schließlich ist der Mangel erst danach aufgetreten und war nicht schon da als du das Auto gekauft hast.

Bei der Gewährleistung gilt, wie bereits beschrieben: In den 12 Monaten muß in den ersten 6 der VK beweisen das der Mangel beim Kauf noch nicht bestand, in der 2. Hälfte musst du beweißen das der Mangel bestand.
 
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