- Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #21
CupraRacer18
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1.
ne das muss nicht unbedingt eine einzelanfertigung sein (das würde ja heißen es gibt davon nur sehr sehr wenige stückzahlen)
sondern es sind wie schon geschrieben SONDERanfertigungen...diese werden zwar öfter hergestellt aber nur auf vorliegende bestellung...es liegt also in dem fall auch keine lagerhaltung etc. vor.....
1. Du hast vollkommen recht! ...vielleicht sogar nur ein Stück!
...aber ein speziell angefertigter "Esszimmertisch", wie o.g., fällt hier wohl in die Kategorie "Einzelanfertigung".
Wobei eine Lagerhaltung nicht zwingend ist, sonst wäre ja jeder Artikel, den z.B. ein Baumarkt, Reifenhändler o.ä., bestellen muß eine Sonderanfertigung...
Sowohl Sonder- als auch Einzelanfertigung bedürfen in den meisten Fällen einer vorherigen Bestellung....
in einem posting weiter oben behauptest du auch noch ein werkvertrag wäre ein vertrag zwischen 2 gleichberechtigten parteien...etc.....
Natürlich! Und um Dir die weitere Argumentation zu ersparen:
Alle Personen sind gleichberechtigt!
Das Problem ist nur das Zwei private Personen keinen Werkvertrag schließen können! Genau so wenig wie eine private person ( die kein Unternehmen oder Gewerde dieser Form hat ) dieses mit einer Firma machen kann! ...Da liegt das Problem!
Und einen Esszimmertisch als Werkvertrag zu verpacken