Erfahrungen mit www.points-tuning.de

Diskutiere Erfahrungen mit www.points-tuning.de im 1M - Erfahrungsberichte Forum im Bereich Der Leon 1; Ich möchte mir demnächst bei www.points-tuning.de einen Satz Felgen bestellen. Habe bereits einmal mit denen telefoniert und musste sagen das der...
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #1

Devilseye

Gast
Ich möchte mir demnächst bei einen Satz Felgen bestellen.
Habe bereits einmal mit denen telefoniert und musste sagen das der Herr mir sehr kompetent erschien. Jedoch bekam ich auf eine Anfrage per Mail die ich ca. 1 Woche vorher stellte keine Antwort.

Vielleicht hat ja jemand mit denen schon Erfahrungen gesammelt und schreibt hier was dazu.
Auch Meinungen zum Internetauftritt (also ob der Shop seriös rüberkommt anhand der AGB´s usw.) würden mir helfen.

Einziges Manko das ich bis jetzt festgestellt habe ist das keine Rücknahme des Komplettradsatzes besteht bei Nichtgefallen. Bei Garantiefall jedoch kein Problem. Der Herr meinte das sie den Satz ja dann hier rumliegen haben und bis jemand kommt und genau die Felgendimensionen mit den Reifengrössen will........nagut, ist irgendwie auch echt verständlich! Aber wie sieht das rechtlich aus?
 
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  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #2
Fernabsatzgesetz! Der muss die Räder zurück nehmen.
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #3
Der issn Händler, da haste doch automatisch nen Rückgaberecht ?!

Ich pers. will sonst mit Point s nix mehr zu tun haben ... aber das kann man ja nicht verallgemeinern, da sich mein Stress auf die Points Filiale bei mir im Ort bezieht; und wie ich erfahren habe, sind die Filialen alle selbständig.
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #4
Obwohl ich bei D&W und Co. auch schon gelesen habe das Kompletträder nicht zurückgenommen werden können. Steht glaube ich unter "Extraanfertigung" für den Kunden was nicht unter das Rückgaberecht fällt.
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #5
Wenn du dir denn Reifen und die Größe selber aussuchst und er diese extra für dich montieren muss ist das IMHO nicht verpflichtend die räder zurückzunehmen!


(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen



1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,



2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, so­fern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,



3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,



4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder


Könnte theoretisch unter punkt 1 passen!
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #6
Genau, es werden Reifen für dich auf Felgen gezogen, der Komplettradsatz wird also "gebaut", ist eine Anfertigung.

Die selben Räder müsstest duch doch bei Reifen Steib "Point S" In Ingolstadt (hinter der Agip in der Römerstrasse) auch bekommen.
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #7
Original von AndyHIP
Die selben Räder müsstest duch doch bei Reifen Steib "Point S" In Ingolstadt (hinter der Agip in der Römerstrasse) auch bekommen.


Das schon, aber nicht annähernd zu dem Preis ;)

Ich hab bei meinem Reifenhändler angefragt wo ich sonst immer kaufe (der is schweinebillig) und da kostet der Satz komplett 2600 EUR anstatt 2400 EUR bei der angegeben Adresse!

By the way....
UVP der Felgen ohne Gummis is 2300 EUR!!! Also mit durchschnittlichen Preis der Reifen (225/40 und 255/35) 3200 EUR!!!!!!
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #8
Ich hab bei meinem Reifenhändler angefragt wo ich sonst immer kaufe (der is schweinebillig) und da kostet der Satz komplett 2600 EUR anstatt 2400 EUR bei der angegeben Adresse!

Ich würde, nach den gelesenen Aussagen, lieber die 200.-EUR mehr zahlen! ;)

Grüße!
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #9
Der issn Händler, da haste doch automatisch nen Rückgaberecht ?!

falsch! ein händler hat keine verpflichtung ein rückgaberecht zu gewähren... das is reiner service den jeder händler selbst entscheidet!!

Fernabsatzgesetz! Der muss die Räder zurück nehmen.

auch das is nicht so 100% richtig, ein händler kann sich auch vom fernabsatzrecht distanzieren und schon hat er damit nix am hut!!
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #10
Original von D3m0n
Fernabsatzgesetz! Der muss die Räder zurück nehmen.
auch das is nicht so 100% richtig, ein händler kann sich auch vom fernabsatzrecht distanzieren und schon hat er damit nix am hut!!
:laughing:
Selten so gelacht... Schonmal BGB gelesen? ;) Nene, die Gesetze sind dazu da, damit Verbraucher und Händler gleichermaßen geschützt sind und wissen, woran sie sind. Das FAG sieht einige Einschränkungen vor, das ist korrekt, und betrifft zumeist sowas wie Software, verderbliche Ware, oder eben speziell angefertigte Waren. Bei letzterem ist dann im Grunde kein Kaufvertrag mehr, sondern ein Werkvertrag, und da gibts eben keine Rückgabemöglichkeiten bei Erfüllung seitens des Händlers.
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #11
Bei letzterem ist dann im Grunde kein Kaufvertrag mehr, sondern ein Werkvertrag, und da gibts eben keine Rückgabemöglichkeiten bei Erfüllung seitens des Händlers.

Ja, Ja! ...ich habe auch selten so gelacht aber: ...Was hat das mit einem "Werkvertrag" zu tun????? ?(

Du weißt wovon Du sprichst?...*extremeZweifel* ( Werkvertrag zwischen Privat und Firma????) ...naja! Man lernt nie aus! :D

Und kommst nicht von "Siemens"???
Weil die kennen den Unterschied zwischen "AÜG" und "Werkvertrag" auch nicht! :D++
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #12
Wenn du eine Sache speziell für dich anfertigen läßt ist es im Prinzip rechtlich kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag. (deswegen auch "1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind")

Bsp: du möchtest einen neuen Eßtisch, aber keinen von der Stange, sondern nach deinen Wünschen maßgefertigt. Der Kauf dieses Tisches ist rechtlich nach einem Werkvertrag erfolgt. Näheres sagen dir §§ 631ff BGB. Und ja, ich kenne §651. ;)

( Werkvertrag zwischen Privat und Firma????)
Zwischen Verbraucher und Unternehmer. ;) Nix anderes ist das nämlich, siehe §§ 13, 14 BGB.




PS: anyway, §312d Nr.4 S1 1.Alt. BGB sieht genau die Formulierung vor, wie sie oben angegeben ist:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

Somit also kein Rückgaberecht im Falle der Lieferung von speziell für Devisleye angefertigten Kompletträder. Wenn es sich um Kompletträder "von der Stange" handeln würde wäre das sicher wieder anders....
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #13
Wenn du eine Sache speziell für dich anfertigen läßt ist es im Prinzip rechtlich kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag. (deswegen auch "1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind")

Totaler Quatsch und Paragraphenreiterei!

...es bleibt eine Bestellung mit nach folgendem Kaufvertrag!
Und das wird auch niemals ein Werkvertrag werden! ( Weil hier verpflichten sich zwei gleichberechtigte Parteien zur Zusammenarbeit und halten diese vertraglich fest.
Werksverträge müssen das Aufgabengebiet und Beschreibung der Aufgabe fest enthalten! ...und ich glaube ;) das dieses bei einem "Esszimmertisch" und o. erwähnter Sache schwerlich möglich ist! )

Werkverträge zwischen Verbraucher und Unternehmer sind gesetzlich ausgeschlossen!

...Du kommst von Siemens! ;)

...obwohl Du kennst §651...hmmm! :D
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #14
Lies dir einfach mal §631ff. BGB durch, da steht nichts was ausschließlich Unternehmer betrifft, denn das ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Willst du was über Unternehmer lesen empfehle ich dir z.B. das HGB.
Nicht soviel über Sachen schreiben, von denen du nix oder falsches weißt. ;) Und jetzt bitte wieder on topic!
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #15
@mikeDC, blahblah, es gibt schon einige onlineshops die das in ihren AGBs stehen haben und sich so ganz locker aus der affäre ziehen!!
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #16
@D3m0n

Ob das rechtens ist ist ne andere Sache. ;)

Reitet doch nicht so auf den Werksvertrag rum. Wenn es ne Sonderanfertigung ist muss es nicht zurückgenommen werden, ob Werksvertrag oder nicht. ;)
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #17
Jawoll Chef! Nix Ahnung insofern OT OFF!

Du vertauscht da ein wenig was, aber nun ja,...passiert hochbezahlten Siemens-Kaufleuten auch.....

Apropos: HGB ist das falsche Buch um über AÜG und WERKVERTRÄGEN zu lesen, und vor allem dann zu behaupten den Unterschied zu kennen! ;)
Mach Du Werkverträge als Privater und gut ist und Du hast recht!

...aber bevor man nix, oder falsches sagt....siehe über mir!

Nicht böse sein!

@DannyR: Nennt man "Einzelanfertigung", kennt mancher aber nicht!
...und D3m0n hat mit seiner Aussage schon verdammt recht! ...sorry! ;)
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #18
Original von D3m0n
blahblah, es gibt schon einige onlineshops die das in ihren AGBs stehen haben und sich so ganz locker aus der affäre ziehen!!
Da sage ich ja auch gar nichts gegen, steht auch alles im BGB (wen's interessiert), es ging vielmehr um deine Formulierung:

Original von D3m0n
ein händler kann sich auch vom fernabsatzrecht distanzieren und schon hat er damit nix am hut!!

und was rechtliche Fragen angeht ist nunmal die Wortwahl absolut entscheidend. Und Wissen!
Wenn für dich "sich vom Gesetz distanzieren" heißt, daß der entsprechende Passus der Ausnahme aus dem BGB als Zitat in die AGB übernommen wird, stimme ich dir zu. Sonst nicht. ;)

@CupraRacer18:
Studierst du Jura oder warum weißt du "soviel"? ;) Nicht übel nehmen, aber ich denke du hast mit BGB, HGB usw nicht wirklich viel gearbeitet, sonst wüßtest du wovon ich rede und was das Gesetz sagt. Wenn du noch weitere Anmerkungen an mich hast kannst du mir gerne eine PN schreiben, wenn ich Lust hätte würde ich dir auch ein Gutachten über den Fall schreiben, aber a) ist es spät und b) hab ich keine Lust. :rolleyes:
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #19
Wenn du noch weitere Anmerkungen an mich hast kannst du mir gerne eine PN schreiben, wenn ich Lust hätte würde ich dir auch ein Gutachten über den Fall schreiben, aber a) ist es spät und b) hab ich keine Lust.

@MikeDC: Nicht übel nehmen:

Aber:

a) Gerne weiter per PN!
b) Worüber willst Du ein Gutachten schreiben...,Du meintest "Richtigstellung"!?
c) Keine Lust ( und das gleich doppelt - siehe Zitat ), Keine Zeit = ....gute Ausreden! Muß ich mir merken! ;)



Schlaf schön! :))
 
  • Erfahrungen mit www.points-tuning.de Beitrag #20
Original von CupraRacer18
@DannyR: Nennt man "Einzelanfertigung", kennt mancher aber nicht!
...und D3m0n hat mit seiner Aussage schon verdammt recht! ...sorry! ;)

ne das muss nicht unbedingt eine einzelanfertigung sein (das würde ja heißen es gibt davon nur sehr sehr wenige stückzahlen)

sondern es sind wie schon geschrieben SONDERanfertigungen...diese werden zwar öfter hergestellt aber nur auf vorliegende bestellung...es liegt also in dem fall auch keine lagerhaltung etc. vor.....

im endeffekt handelt es sich dann nicht um einen artikel den das Werk sowieso fast immer auf lager hat und somit auch relativ wenig probleme mit einer rücknahme hätte...sondern um eine anfertigung die extra für diesen kunden angefertigt wurde....eine rücknahme hätte also unter umständen größere (finanzielle) folgen für den hersteller

in einem posting weiter oben behauptest du auch noch ein werkvertrag wäre ein vertrag zwischen 2 gleichberechtigten parteien...

gut ich weiss zwar net die definition eines werkvertrages..da kenn ich mich zugegeben net aus...aber 2 gleichberechtigte parteien hast du IMMER...oder hat ein unternehmen mehr rechte als eine privatperson? :rolleyes:

das würde ja wohl nicht im sinne der demokratie + des rechts sein...
zudem läßt sich aufgabengebiet, aufgabe + beschreibung auch bei einem esszimmertisch festhalten:

aufgabengebiet: Fertigung + Lieferung
aufgabe: fertigung + lieferung eines esszimmertisches
beschreibung: esszimmertisch, eiche mit den maßen X *X*X cm blabla..

wo is da also das problem? ?(
oder seh ich das irgendwie falsch?
 
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