- 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #1
Fortuna95
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Nee Leute, so macht das keinen Spaß. Jetzt habe ich mir schon überlegt, keine 18-Zöller zu nehmen, sondern bei meinen 17-Zöllern zu bleiben, damit ich auch weiterhin meine relativ neuen Reifen verwenden kann (225/45/17).
Habe mir jetzt beispielweise die ZW3 (8,5 x 17, ET 28 ) von RH ausgesucht, jeweils für Vorder- und Hinterachse. Und was sagt das Teilegutachten zu meinem Vorhaben? Schaut selbst:
K03)
An Achse 1 ist durch geeignete Maßnahmen für ausreichende Radabdeckung (nach vorn) zu sorgen (z.B. Ausstellen von Stoßfänger und Kotflügel; Anbauteile; Tieferlegung); es können ein oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04)
Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hintern zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können ein oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K17)
An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaussenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen.
K21)
An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K32)
Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotoren (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen oder der Lenkeinschlagbegrenzer von Votex Teile Nr. 8L0071759 einzubauen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K33)
Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
(...)
Ja, spinn ich denn?!? Der Wagen ist nicht tiefer, die Felgen sind 1,5 Zoll breiter als meine jetzigen Serienfelgen, die ET hört sich nach meinem Dafürfinden auch human an, also was bitte soll diese Latte an Umbaumaßnahmen, nur um 8,5 x 17 fahren zu können/dürfen??? Ist das tatsächlich alles nötig?? Wer fährt Felgen in dieser Größe und kann mir berichten, was effektiv zu tun ist?
Ehrlich gesagt ist mir der Aufwand, wenn das denn tatsächlich alles nötig ist, etwas zu groß - ich will ja schließlich keine 19- oder 20-Zöller fahren! Bei solchen Übergrößen könnte ich den Aufwand nämlich noch nachvollziehen...
:angry:
Gruß
(ein etwas angesäuerter)
F95
Habe mir jetzt beispielweise die ZW3 (8,5 x 17, ET 28 ) von RH ausgesucht, jeweils für Vorder- und Hinterachse. Und was sagt das Teilegutachten zu meinem Vorhaben? Schaut selbst:
K03)
An Achse 1 ist durch geeignete Maßnahmen für ausreichende Radabdeckung (nach vorn) zu sorgen (z.B. Ausstellen von Stoßfänger und Kotflügel; Anbauteile; Tieferlegung); es können ein oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04)
Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hintern zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können ein oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K17)
An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaussenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen.
K21)
An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K32)
Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotoren (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen oder der Lenkeinschlagbegrenzer von Votex Teile Nr. 8L0071759 einzubauen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).
K33)
Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
(...)
Ja, spinn ich denn?!? Der Wagen ist nicht tiefer, die Felgen sind 1,5 Zoll breiter als meine jetzigen Serienfelgen, die ET hört sich nach meinem Dafürfinden auch human an, also was bitte soll diese Latte an Umbaumaßnahmen, nur um 8,5 x 17 fahren zu können/dürfen??? Ist das tatsächlich alles nötig?? Wer fährt Felgen in dieser Größe und kann mir berichten, was effektiv zu tun ist?
Ehrlich gesagt ist mir der Aufwand, wenn das denn tatsächlich alles nötig ist, etwas zu groß - ich will ja schließlich keine 19- oder 20-Zöller fahren! Bei solchen Übergrößen könnte ich den Aufwand nämlich noch nachvollziehen...
:angry:
Gruß
(ein etwas angesäuerter)
F95