8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?!

Diskutiere 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Nee Leute, so macht das keinen Spaß. Jetzt habe ich mir schon überlegt, keine 18-Zöller zu nehmen, sondern bei meinen 17-Zöllern zu bleiben, damit...
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #1

Fortuna95

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Nee Leute, so macht das keinen Spaß. Jetzt habe ich mir schon überlegt, keine 18-Zöller zu nehmen, sondern bei meinen 17-Zöllern zu bleiben, damit ich auch weiterhin meine relativ neuen Reifen verwenden kann (225/45/17).

Habe mir jetzt beispielweise die ZW3 (8,5 x 17, ET 28 ) von RH ausgesucht, jeweils für Vorder- und Hinterachse. Und was sagt das Teilegutachten zu meinem Vorhaben? Schaut selbst:

K03)
An Achse 1 ist durch geeignete Maßnahmen für ausreichende Radabdeckung (nach vorn) zu sorgen (z.B. Ausstellen von Stoßfänger und Kotflügel; Anbauteile; Tieferlegung); es können ein oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04)
Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hintern zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können ein oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K17)
An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaussenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K21)
An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K32)
Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotoren (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen oder der Lenkeinschlagbegrenzer von Votex Teile Nr. 8L0071759 einzubauen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

K33)
Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten.


(...)

Ja, spinn ich denn?!? Der Wagen ist nicht tiefer, die Felgen sind 1,5 Zoll breiter als meine jetzigen Serienfelgen, die ET hört sich nach meinem Dafürfinden auch human an, also was bitte soll diese Latte an Umbaumaßnahmen, nur um 8,5 x 17 fahren zu können/dürfen??? Ist das tatsächlich alles nötig?? Wer fährt Felgen in dieser Größe und kann mir berichten, was effektiv zu tun ist?

Ehrlich gesagt ist mir der Aufwand, wenn das denn tatsächlich alles nötig ist, etwas zu groß - ich will ja schließlich keine 19- oder 20-Zöller fahren! Bei solchen Übergrößen könnte ich den Aufwand nämlich noch nachvollziehen...

:angry:

Gruß
(ein etwas angesäuerter)
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #2
das heißt alles nur ggf, so sichern sich die firmen nun mal ab! sollten die felgen weder schleifen noch herausschauen dann mußt du nichts machen!!!
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #3
Da hat er allerdings recht. Ist ja nix wildes, das Rad muss halt Freilauf haben. Zur Not muss man das halt anpassen.
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #4
Ganz so ist es aber nicht! Ich lese da nirgends ggf.

Als ich mit meiner 30er Tieferlegung und den 8x17 bei der Dekra war, hat der Mensch erstmal mit mir zusammen Punkt für Punkt das Gutachten durchgelesen und mich dann bei allen Auflagen, wo nicht ggf. stand, gefragt, ob ich das auch gemacht hätte. Bei mir ging es jetzt zwar nur um Radabdeckung vorne und Nacharbeiten hinten, aber er meinte, wenn da nicht ggf. steht, ist es auf jeden Fall zu machen, es sei denn, bei der zu erfolgenden Abnahme könnten keinerlei Bedenken aufkommen. Lange Rede, kurzer Sinn: Er war sehr sehr skeptisch, daß das bei mir nicht schleift. Auf der Bühne dann hat er von unten hochgerufen, ich könne mir das ja mal gerne ansehen, es sei sehr knapp aber es ginge wohl gerade noch.

Also soviel zum Thema "alles Käse, was da steht".
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #5
Klar, Freilauf schön und gut, aber wir reden doch "nur" über 8,5 x 17! Und dafür finde ich den im Teilegutachten angedachten Aufwand definitiv zu hoch, auch wenn das nur Richtwerte sein mögen.

Ausserdem hab ich keinen Bock darauf, dass am Wagen "rumgeschnibbelt" wird.

Gruß
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #6
Original von hessebub
Ganz so ist es aber nicht! Ich lese da nirgends ggf.

Als ich mit meiner 30er Tieferlegung und den 8x17 bei der Dekra war, hat der Mensch erstmal mit mir zusammen Punkt für Punkt das Gutachten durchgelesen und mich dann bei allen Auflagen, wo nicht ggf. stand, gefragt, ob ich das auch gemacht hätte. Bei mir ging es jetzt zwar nur um Radabdeckung vorne und Nacharbeiten hinten, aber er meinte, wenn da nicht ggf. steht, ist es auf jeden Fall zu machen, es sei denn, bei der zu erfolgenden Abnahme könnten keinerlei Bedenken aufkommen. Lange Rede, kurzer Sinn: Er war sehr sehr skeptisch, daß das bei mir nicht schleift. Auf der Bühne dann hat er von unten hochgerufen, ich könne mir das ja mal gerne ansehen, es sei sehr knapp aber es ginge wohl gerade noch.

Hammer, und das bei der "brutalen" Tieferlegung von 30 mm! Manchmal frage ich mich echt, wie die Leute diese derben Felgen und Fahrwerke eingetragen kriegen, die jenseits der 8 x 17 und 40-50mm liegen...

%$&@ TÜV!!!

Gruß
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #7
Original von goravr6
das heißt alles nur ggf, so sichern sich die firmen nun mal ab! sollten die felgen weder schleifen noch herausschauen dann mußt du nichts machen!!!

Schon wieder wir beide :D

Also einerseits hast du recht, anderere Seits auch nicht. Rein von der praktischen Seite stimmt das, der Reifen passt auch drunter und man muß auch nix machen. das ggf fehlt aber mit absicht, denn das ggf ist ?anfang letzten jahres? entfallen. damit wollte man vorbeugen und normal sollte dann immer nen bissel nacharbeiten. aber 1.) machts keiner 2.) is gerad bei dieser diemension unnötig 3.) braucht sich der themenstarter keine sorgen machen. denn ich denk das sollte alles ohne umbeauten gehen

EDIT:

Ich versteh nich warum du da nen unterschied zwischen 17 18 oder 19" ziehst. der reifen durchmesser bleibt doch praktisch gleich, das macht den unterschied nich aus.
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #8
Da hat LastOne (wie immer) Recht. :D Aber so im Durchschnitt gesehen werden die Reifen mit größerer Felge auch immer breiter. Ich kenn zumindest mehr Leute mit 225ern auf 18" als auf 15"... ;)
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #9
Original von LastOne
Ich versteh nich warum du da nen unterschied zwischen 17 18 oder 19" ziehst. der reifen durchmesser bleibt doch praktisch gleich, das macht den unterschied nich aus.

17- und 18-Zoll sind IMHO human, 19-Zoll muss soweit ich weiss der Tacho angeglichen werden, oder? Also auch hier zuviel Aufwand. Und bei 18- und 19-Zöllern müsste ich noch die entsprechenden Pneus haben, und dann wird´s wieder unschön teuer. Von 20-Zöllern brauchen wir gar nicht erst reden.

Ist im Prinzip also nur praktisch gedacht, weil ich die Reifen für die 17er schon habe.

Gruß
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #10
Es ist total egal wie gross die Felge ist - theoretisch. Bei 20" sind die Reifen halt falcher.
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #11
in meinem RH Gutachten stand auch drin, dass hinten gezogen werden müsste. Der erste TÜV wo ich war wollte das ich das echt mache, obwohl der Reifen da nie und nimmer hätte schleifen können. Dann hab ich das Gutachten (ist ja PDF Format :] ) nachbearbeiten wollen. Ist ja kein Problem so ne Bermerkung, K04 oder K11 oder was das war, verschwinden zu lassen. Aber der zweite TÜV hat gesehen das es nicht schleifen kann und hat es dann so eingetragen.

Aber wie gesagt...theoretisch kann man ein PDF Dokument...aber das darf man ja so nicht empfehlen. :rolleyes:
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #12
Original von Fortuna95

Hammer, und das bei der "brutalen" Tieferlegung von 30 mm! Manchmal frage ich mich echt, wie die Leute diese derben Felgen und Fahrwerke eingetragen kriegen, die jenseits der 8 x 17 und 40-50mm liegen...

Der Gedanke drängt sich echt auf, zumal ich bei meinem letzten Eintragen (Audi 80 und TÜV Hessen) so ungefähr nichts von dem erlebt habe, was mir diesmal passiert ist. Auf die Grube, er unten rein, bissi geguckt, dann geschrieben, feddich. Und der Chef da bei der Dekra gibt mir das volle Programm mit allem Trallala. Echt nicht normal, und vor allem entbehrt es jeglicher Logik. Ich will erst gar nicht von meinem Polo anfangen, den hat man damals beim TÜV in Siegen auf die Grube heben müssen, so tief war der wegen Querlenkerstrebe und Tieferlegung. Wie der deren Segen bekommen hat ist mir ein Rätsel, genauso wie die Eintragungen von einigen Usern hier im Forum.
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #13
Original von helldriver.2306
Es ist total egal wie gross die Felge ist - theoretisch. Bei 20" sind die Reifen halt falcher.

Viel flacher als ein 30er Querschnitt dürfte problematisch werden... und nochmal, bei 19- und natürlich auch 20-Zöllern muss neben der Tachoangleichung mit Sicherheit an den Radkästen gearbeitet werden. Ist aber prinzipiell wurscht, mir geht´s ja nur um 8,5 x 17.

Gruß
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #14
Tachoangleichung muss nicht sein. Und je kleiner der Querschnitt desto teurer der Reifen. Aber egal, darum geht es ja hier nicht.
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #15
Original von helldriver.2306
Und je kleiner der Querschnitt desto teurer der Reifen. Aber egal, darum geht es ja hier nicht.

Stimmt, das steht ausser Frage! =)

Gruß
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #16
Ich habe 8x17 verbaut mit der gleichen Reifenbreite (225/45/17) und auch 30 mm tiefer gelegt. Ebenfalls stehen bei mir diese ganzen Dinge im Gutachten, die du oben beschrieben hast.
Die Dekra meinte, vorne schleift was, hinten is ok und ham mir das nicht eingetragen. Flugs zur GTÜ, der leuchtete einmal drunter an den Felgen, machte den Zettel fertig und gut war.

Denke, die eingetragenen Sachen im Gutachten sind nur dann zu machen, wenn es wirklich schleift oder anderweitig Komplikationen gibt. Lass dich davon nicht verrückt machen, das ist ja keine unnormale Kombination, die du da verbauen willst.

Grüße
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #17
Original von helldriver.2306
Da hat LastOne (wie immer) Recht. :D Aber so im Durchschnitt gesehen werden die Reifen mit größerer Felge auch immer breiter. Ich kenn zumindest mehr Leute mit 225ern auf 18" als auf 15"... ;)

:O Danke...... Soviel Blumen :D
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #18
Hatte schon die 8,5/17 ET 13 mit 8mm Distanzen drauf.Die meisten Gutachten sind allgemein und nicht Fahrzeugbezogen!
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #19
Original von Speedy leon
Hatte schon die 8,5/17 ET 13 mit 8mm Distanzen drauf.Die meisten Gutachten sind allgemein und nicht Fahrzeugbezogen!

Wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann ist so ein Gutachten aber der größte Schwachsinn überhaupt! Wofür taugt´s dann noch ausser zur Schikane?!

X(

Gruß
F95
 
  • 8,5 x 17, DAS sagt das Teilegutachten!?! Beitrag #20
Moment mal!

Also man unterscheidet zwischen Gutachten die sich auf das Teil an sich beziehen (Festigkeitsgutachten z.B.) und Gutachten die für ein bestimmtes Modell (z.B. Leon bis 132 kw) gelten. Um ehrlich zu sein fällt mir kein richtiges Gutachten ein das "allgemein" ist, da immer irgendwo ein Fahrzeug angegeben ist.
 
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