Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages
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Hallo,
habe heuter erfahren, das mein Wagen erst irgendwann im Mai kommt. Vertraglich war...
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #1
Rücktritt wegen nichteinhaltung des KAufvertrages
Hallo,
habe heuter erfahren, das mein Wagen erst irgendwann im Mai kommt. Vertraglich war vereinbart 6-8 Wochen nach anfang Februar.
Wie lange kann ich den Vertrag nach unterzeichnung noch kündigen? 2 oder 4 Wochen?
Christian
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #2
du hast ein 14 tägiges rückgabe recht
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #3
Hast Du Dir auch das Kleingedruckte angeguckt ?
Der Verkäufer behält sich doch immer Hintertürchen auf .. wegen "höheren Gewalten" etc. ...!
Wenn nicht .. mußt Du ihn anschreiben und ihm nochmal ne Frist setzen .. ich glaube 4 Wochen .. kann er dann immer noch nicht liefern kannst Du aus dem Vertrag zurück treten ...! Ich hatte auch mal nen Fall und hab mal mit der Verbraucher-Zentrale telefoniert ...!
Aber guck Dir erstmal den Vertrag genauer an .. mit allen Fussnoten..!
Sonst kannst Du nach "unberechtigter" Kündigung noch was vom Vertragswert an den Verkäufer zahlen ...!
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #4
RE: Rücktritt wegen nichteinhaltung des KAufvertrages
hi, ...
handelt es dabei um einen verbindlichen oder unverbindlichen lieferzeitpunkt?!? meist sind das unverbindliche liefertermine, dann hast du bei nur 6-8 wochen sowiso keine handhabe.
handelt es sich um einen deutschen oder eu-vertrag, dann gelten nämlich auch u.u. nicht die deutschen gesetzte.
desweiteren die "normalen" harken und ösen.
viel glück.
cu
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #5
RE: Rücktritt wegen nichteinhaltung des KAufvertrages
Ist ein deutscher Vertrag.
Bin ja heute mal gespannt.
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #6
Ich hatte das in meinem Vertrag auch mal nachgeguckt: bei einer Überschreitung des vereinbarten Termins um mehr als 6 Wochen hätte ich erstmals die Möglichkeit der Mahnung mit (angemessener) Fristsetzung. Nach Ablauf der Frist kann ich wandeln und Schadensersatz geltend machen, beides jedoch nur, wenn der Händler die Verzögerung selbst verschuldet hat - und dies ist meiner Meinung nach relativ unwahrscheinlich !
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Rücktritt wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages Beitrag #7
RE: Rücktritt wegen nichteinhaltung des KAufvertrages
Original von k90588
Wie lange kann ich den Vertrag nach unterzeichnung noch kündigen? 2 oder 4 Wochen?
Wenn der Vertrag keine Rücktrittsklausel enthält, gar nicht. Zumindest nicht "kostenlos". Eine Kündigung
ohne entsprechende Klausel ist nur bei den sogenannten "Haustürgeschäften" möglich. Denke aber
nicht, dass das eins war...
Obae.
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