- Luftmassenmesser == Ventil für Abgasrückführung? Beitrag #1
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Nachdem VW/SEAT/SKODA/AUDI die Kulanz für den Luftmassenmesser auch rückwirkend übernehmen
( siehe: http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=5633)
frage ich mich, ob ich eine Rechnung vom 20.10.2003 zur Kulanz-Prüfung einreiche.
Damals wurde bei meinem 1.6er ein "Ventil F Abgasrückführung" ersetzt und das "Drosselklappengehause" gereinigt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob dieses "Ventil" eben genau der sog. Luftmassenmesser war....
Weiss da jemand was Genaueres?
( siehe: http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=5633)
frage ich mich, ob ich eine Rechnung vom 20.10.2003 zur Kulanz-Prüfung einreiche.
Damals wurde bei meinem 1.6er ein "Ventil F Abgasrückführung" ersetzt und das "Drosselklappengehause" gereinigt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob dieses "Ventil" eben genau der sog. Luftmassenmesser war....
Weiss da jemand was Genaueres?