Gutachten Einpresstiefe

Diskutiere Gutachten Einpresstiefe im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Hi Leutz!! Hab da ein großes Problem mit meinen Spurverbreiterungen. Ich hab mir bei ATU die Power-Tec Verbreiterungen(20mm pro Reifen)für die...
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #1

waidler

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Hi Leutz!!

Hab da ein großes Problem mit meinen Spurverbreiterungen. Ich hab mir bei ATU die Power-Tec Verbreiterungen(20mm pro Reifen)für die Hinterachse geholt. Bin damit heute zum TÜV und die haben dort gesagt, daß sie mir die Dinger nicht eintragen können weil meine Alufelgen eine ET von 35 mm haben und abzüglich der 20mm von der Verbreiterung kommen wir dann nur noch auf 15mm Grenzeinpreßtiefe. Laut Auskunft des TÜV-Menschen müsste ich ein Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass ich eine Grenzeinpresstiefe von 15mm auf dem Leon fahren kann.

Deshalb meine Frage, weiß jemand von euch wo ich sowas herbekomme, denn das Gutachten das Power-Tec mitgliefert hat geht nur bis 23mm und nicht bis 15. Meine Felgen haben die Grösse 7,5x17. Oder hat jemand von euch 20mm Verbreiterungen an Felgen mit 35mmET??

Danke schon mal für die Hilfe
C.U.
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #2
RE: Gutachten

Hi Waidler!

Also ich würd´s mal bei einem "guten" Tuner versuchen. Klingt eig ziemlich harmlos, was Du da hast. Ich hab zB 8,5x17 Zoll et 30 mit je Seite 15 mm SV hinten montiert. Bin mit den Dingern zum Tuner gefahren, der hat sich das ganze angeguckt und ne kleine "Probefahrt" auf dem Parkplatz gemacht. So, wenn dann nix schleift und die Reifenluffläche abgedeckt ist (von oben gesehen), dürfte es kein Problem sein, das ganze abgenommen zu bekommen. Ist allerdings dann ne Einzelabnahme und hat mich damals 80,- Mücken gekostet.

Grüße
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #3
RE: Gutachten

@waidler:
Ich habe 2x20mm von FK und die originalen TS-Felgen mit ET 38. Eintragung war kein Problem, im Gutachten stand auch nichts von mininmaler ET.

Ich würde versuchen die Platten umzutauschen, gegen welche mit großzügigerem Gutachten.
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #4
Fahr zu ATU oder nen Bekannten der in nem Reifenshop arbeitet. Das ist doch nen Klacks was du da machst. Da haben schon ganz andere Leute viel krassere Sachen eingetragen gekriegt.

MFG Uli
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #5
Irgendein Gutachten? Kannst ja mal nachsehen.

Habe übrigens Scheiben dieses Herstellers drauf. 20 mm/Rad bei 7,5 x 16 ET 35 und 205/55.
Die Anbauabnahme bei GTÜ war kein Problem.

Obae.
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #6
@obae

Danke für deine Antwort, ich habe die Seiten von dem Gutachten des TÜV-Österreich ausgedruckt und bin nochmal zu den TÜV-Leuten bei mir gefahren und habe nur ein Lächeln geerntet.Denn hinter den Angaben über die 215er Reifen mit Felgenbreite 7,5 Zoll stehen irgendwelche Auflagen von wegen Verbreitern des Radhauses. Kannst du mir irgendwas schwarz auf weiß schicken, dass bei dir Felgen mit ET 35 und 20mm Distanzscheiben und daraus resultierenden GrenzET von 15mm eingetragen worden sind ohne Radhausverbreiterung etc??. Ich krieg irgendwann noch nen Anfall mit den sch.... Bürokratena..... in diesem Land!!!!
Danke schon im Voraus.
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #7
Absoluter UNFUG !!!!!

Bin mit genau dem Gutachten bei uns zum TÜV mit meinen 8.5x19"ET30 und den 15mm Powertech Scheiben (sprich dann ET15) ... kein Problem !!!!

Warum soll ich denn am Radhaus irgendwas rumschnibbeln, wenn das Rad bei allen Prüfbedingungen nirgends drankommt ?!?!

Bevor ich dieses Gutachten hatte ging das angeblich auch nicht, ich bräuchte ein Gutachten wo ET15 für meinen Wagen drinsteht ... da steht ET15 drin, fertig ...

Fahr einfach nochmal zu nem anderen TÜV!

Zur Not gibts vom Mercedes SLK "Kompressor" (wichtig, nicht die vom Normalen) so äh .. "Rosetten" heißen die Teile, das sind so Verbreiterungslippen, die als Hintere Radabdeckung dienen. Die werden mit Doppelseitigen Klebeband drangepappt und nachm TÜV wieder abgemacht. Punkt. kosten so um die 30 Euro das Paar ...

Gruß
projekt9
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #8
hä? jetz schnall ich gar nichts mehr..
ich hab ein gutachten von scc [], da ist die kleinste mögliche aufgeführte resultierende einpresstiefe 7mm?! allerdings steht drüber das es nur mit folgenden rad/reifen kombis getestet wurde: 6,5x15 et42 und 6,5x16 et42 und dann halt noch diverse reifengrößen bis max 205.
was heisst das denn nun
also mach ich mir jetz 20mm pro seite vorn und 30mm hinten drauf, fahr zum tüv, zahle 36 euro für die einzelabnahme und alles ist gut?? oder isses dann doch nich so einfach? [15/25 oder 20/25 wär auch okay..]
und zum themenstarter.. kann ja wohl nich sein, dass es einer in deutschland eingetragen hat und du bekommst es nich.. gehen die neuerdings nach gesicht und nich mehr gesetzen? :alk:

mfg

namxi
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #9
@namxi:
Also erstmal möchte ich stark anzweifeln, daß Du vorne 2x20mm eingetragen bekommst. Das Maximum dürften bei den original TS-Felgen 15mm sein. Hinten bekommst Du 25mm drauf, bei 30mm sehe ich auch schwarz.

Wenn ich das in dem Gutachten richtig verstehe, darfst Du die geprüften Felgen ohne weitere Abnahme fahren (ABE). Alle anderen Rad-/Reifenkombinationen mußt Du von TÜV abnehmen lassen.
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #10
genau mobi, so hat es mir der typ wo ich die bestelle auch gesagt.
er meinte ich bekomm dann einen schein vom tüv mit, ist wohl ein vergleichsgutachten, und den muss ich dann mitführen, dann muss ichs nich mal eintragen lassen [die 36 euro für die abnahme is natürlich trotzdem..]
vorn hab ich 15 bestellt, hinten 20, da er leider keine 25 im angebot hat [?????], is wohl ne billig-firma.. muss ich mir überhaupt noch angucken, vielleicht nehm ich doch scc.. weil ich wollte schon das maximum, und nur weil es von der firma keine 25 gibt geb ich mich nich geschlagen..

danke erstmal für die antworten!!

mfg

namxi
 
  • Gutachten Einpresstiefe Beitrag #11
Du bekommst beim TÜV nach erfolgreicher Abnahme einen Schrieb, den Du mitführen mußt, solange Du die Änderungen nicht eintragen läßt. Das mußt Du nicht sofort machen, sondern erst bei Deinem nächsten Besuch beim Straßenverkehrsamt, z.B. bei einer Änderung des Fahrzeughalters o.ä. Solange das nicht der Fall ist, hat der Wisch dieselbe Bedeutung wie eine Eintragung in den Papieren.
 
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