Anspruch auf Reparatur?

Diskutiere Anspruch auf Reparatur? im 1P - Mängelliste Forum im Bereich Der Leon 2; Tach Leute, ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage in Bezug auf Euren Kenntnisstand bzw. Eure Erfahrungen: Sachstand: Seit einigen Wochen...
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #1
Flaabes

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Tach Leute,

ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage in Bezug auf Euren Kenntnisstand bzw. Eure Erfahrungen:

Sachstand:
Seit einigen Wochen geht der Kofferraum nach Betätigung der Funkfernbedienung für die Zentralverriegelung manchmal nicht auf. D.h. nach Hochheben des S-Hebels an der Heckklappe tut sich nichts. Der Fehler tritt aber nur manchmal auf. Woran es liegen könnte, wurde hier im Forum bereits diskutiert.

Habe meine Frau zum Freundlichen geschickt:
der probiert 50 Mal und in der Zeitspanne hat es natürlich funktioniert. Seine Aussage: Alles funktioniert einwandfrei.

Dann, paar Tage später zum zweiten Mal bei nem anderem Freundlichen (Seat-Service): Beim Vorführen hat es nicht funktioniert. Dann nach 2 Stunden Anruf: Fehler tritt nicht auf; alles funktioniert einwandfrei, Sie können das Auto abholen.

Nun meine Frage:
Wie lange muss das Spiel mitmachen? Kann der Freundliche einfach sagen: Da machen wir nix, wir finden nix... und ich kann meinen Kofferraum nicht vernünftig benutzen? :angry:

Noch ne Info: der Fehler soll im Rahmen der verlängerten Garantie behoben werden (der Wagen ist jetzt 3 Jahre alt).

Ich danke Euch für Eure Tipps und Erfahrungswerte!

Der Flaabes
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #2
Noch ne Info: der Fehler soll im Rahmen der verlängerten Garantie behoben werden (der Wagen ist jetzt 3 Jahre alt).

Seit wann gibt es eine verlängerte Garantie?
Oder meinst Du eine Reparaturversicherung (diese wird fälschlicherweise manchmal als Garantieverlängerung bezeichnet), also eine Versichungspolizze die Du mit irgendeiner Versicherung abgeschlossen hast?

Wenn Reparaturversicherung: Da stellt sich die Frage ob dieser "Fehler" überhaupt von der Versicherungs gedeckt ist?! Denn im Gegensatz zur Werksgarantie sind die Deckungsumfänge dieser Versicherungspolizzen ja DEUTLICH geringer (speziell was weniger lebenswichtige Komponenten betrifft). Müsste man mal wissen was überhaupt defekt ist (was momentan ja am faktischen scheitert ;-) ), um dann zu wissen ob genau dieses Teil durch die Versicherung bezahlt wird.

Falls Dir im Kopf evtl. Begriffe wie Wandlungs oder so rumschwirren (was bei so einem geringfügigen Problem wohl ohnehin nicht durchsetzbar wäre): Vergiss es ganz schnell. Die Werksgarantie ist vorbei. die Versicherungspolizze besteht bloß zwischen Dir um dem Versicherungsinstitut (hat mir SEAT nix mehr zu tun).

Technisch kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Evtl. mal in eine andere Werkstatt? Wobei, wenn der Fehler so extrem sporadisch auftritt, also bei 50x z.b. nur 1x, was spricht dagegen einfach nochmals auf den Schlüssel zu drücken?
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #3
Seit wann gibt es eine verlängerte Garantie?

Also wir haben uns den neuen Seat Ibiza gekauft und der Verkäufer hat uns auch eine Garantieverlängerung von 2 auf 4 Jahre angeboten (für 250€ glaub ich).
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #4
Die Herstellergarantie läuft nach 2 Jahren ab. Danach kommt Seat nicht mehr für Mängel auf.
Es besteht die Möglichkeit über eine - der VAG-Gruppe ausgegliederten - eigenständigen Versicherungsgesellschaft (die zufällig namentlich SEAT VersicherungsService - als Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH - heißt) eine Anschlussgarantie-Versicherung abzuschließen. Die Betonung liegt dabei auf VERSICHERUNG und Volkswagen Versicherungsdienst GmbH. Das hat so gesehen absolut gar nichts mit SEAT selbst zu tun - wird halt über den SEAT-Händler durch einern Kooperationsvertag zwischen SEAT und der Versicherungsgesellschaft angeboten.
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #5
ah....dann muss ich da nochmal nachhaken.

was wird denn dann bei dieser Versicherung abgesichert? Welche Schäden übernimmt diese Versicherung?
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #6
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #7
das nennt sich neuwagenanschlussgarantieversicherung *lufthol und idr bekommste ne police, in der dann detailliert steht, was und was nicht versichert ist. der klimakompressor ist es :D die reparatur wurde anstandslos über die versicherung abgewickelt.
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #8
Dankööö....wir werden es wohl dann auch nehmen für den neuen kleinen Flitzer ;)
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #9
Ja genau, ich meine den SEAT VersicherungsService.

Aber: Unabhängig davon, ob das über diese "Garantie" läuft oder nicht,
meine Frage zielt eher darauf ab, ob der Freundliche nix machen muss, solange es sich nicht um einen permanenten Fehler handelt. Ich bekomme doch sogar hier im Forum Ursachen von diesem Fehler genannt, was es sein könnte (2-3 Ursachen sind möglich). Das kann doch auch der Freundliche überprüfen bzw. die Teile tauschen??? Wenn er doch bezahlt wird, oder?
Morgen kann ich wieder in die Werkstatt, dann wird probiert: zuerst wird es wieder nicht funktionieren, dann wieder ja und dann kann ich meinen Wagen wieder abholen. Das kann doch nicht sein, oder?

Es geht auch nicht darum, dass ich nicht noch ein zweites Mal die FB bedienen will. Der Fehler tritt halt sporadisch auf. Mal muss ich 5 Min. versuchen, bis es aufgeht, dann geht es wieder zwei Stunden lang ohne Probleme, dann wieder einen halben Tag nicht.

Bis dann
Flaabes
 
  • Anspruch auf Reparatur? Beitrag #10
meine Frage zielt eher darauf ab, ob der Freundliche nix machen muss

Machen "müssen" tut er überhaupt nichts.
Er kann sagen "wir haben keine Lust drauf diesen schwierigen Fehler zu untersuchen" und Dich verabschieden. Wirft zwar kein guten Licht auf ihn, aber er könnte.
Die Fahrzeuggarantie ist vorbei, SEAT hat sozusagen seine gesetzlichen Pflichten/Versprechungen (da Garantie schon vorbei) mehr gegenüber diesem Fahrzeug zu erfüllen. Du bist ja jetzt quasi Selbstzahler (auch wenn hinter Dir eine Versicherung steht die die Reparatur eventuell bezahlen wird).

Das jetzt nur als "Extrem". Wird sicher nicht passieren.

Was sollst machen? Hmm ... ist im Endeffekt wie mit jedem anderen Fehler den eine Werkstatt nicht finden kann. Viel mehr als weiter "nachbohren" und hoffen dass sie doch irgendwann den Fehler finden und beheben (und die ganze Suche/Reparatur auch von der Versicherung bezahlt wird) oder "Werkstatt wechseln" und ähnliches kann ich auch nicht sagen.
 
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