
Pass_a_gear
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Reden wir hier nicht
von einem gebraucht gekauften Auto? Da ist der Hersteller doch sowieso raus.
Was Gewährleistung angeht i.d.R ja. Garantie kann ohne weiteres noch bestehen. Und moralisch, also warum man darüber schimpft steht nochmal auf einem anderen Blatt Papier.Reden wir hier nicht von einem gebraucht gekauften Auto? Da ist der Hersteller doch sowieso raus.
Also Gewährleistung hat man beim Hersteller nur, wenn er auch als Verkäufer auftritt, was in der Regel aber nicht der Fall ist. Ansonsten hat man auch bei einem Gebrauchtwagen Gewährleistung, die der Verkäufer allerdings auf ein Jahr verkürzen darf. Darüber hinaus können natürlich Garantieansprüche bestehen, z. B. im Rahmen einer noch laufenden Herstellergarantie, Anschlussgarantie oder Gebrauchtwagengarantie. Diese Ansprüche bestehen parallel zur Gewährleistung.Was Gewährleistung angeht i.d.R ja. Garantie kann ohne weiteres noch bestehen.
Trotzdem kann auch bei einem Gebrauchtwagen eine Anschlussgarantie nachträglich abgeschlossen werden, sofern die Herstellergarantie noch nicht abgelaufen ist.Das darf sie gemäß Vertrag nicht.
Das mit der Gewährleistung ist nur bedingt richtig, nämlich dann wenn die Gewährleistungsrechte nicht an den Käufer abgetreten wurden, was ich bei so einer gebrauchten Sache (wenn der zeitliche Rahmen es hergibt) auf jeden Fall tun würde.Also Gewährleistung hat man beim Hersteller nur, wenn er auch als Verkäufer auftritt, was in der Regel aber nicht der Fall ist. Ansonsten hat man auch bei einem Gebrauchtwagen Gewährleistung, die der Verkäufer allerdings auf ein Jahr verkürzen darf. Darüber hinaus können natürlich Garantieansprüche bestehen, z. B. im Rahmen einer noch laufenden Herstellergarantie, Anschlussgarantie oder Gebrauchtwagengarantie. Diese Ansprüche bestehen parallel zur Gewährleistung.
Weil ich sonst als privater Verkäufer der (jungen) Gebrauchtsache benachteiligt werde, wenn ich dem Gebrauchtkäufer nicht die gesetzliche Gewährleistung anbieten kann und dieser ohne Auffangnetz i.d.R. weniger bereit ist zu zahlen.Gewährleistungrechte abtreten? Das funktioniert nicht. Die Gewährleistung zwischen gewerblichem Händler und privatem Käufer ist gesetzlich begründet. Das kann man auch mit entsprechendem Papier und Unterschriften nicht "abtreten". Und wieso sollte man das auch tun?
Bei einem Privatverkauf gibt es keine Gewährleistung. Gewährleistungspflichtig ist nur ein gewerblicher Händler.Weil ich sonst als privater Verkäufer
Lies den Absatz bis zum Ende, das ist ja genau der Punkt. Weil ich keine Gewährleistung als privater Verkäufer gebe, wäre ich bei einem Weiterverkauf einer jungen gebrauchten Sache benachteiligt, könnte ich die Gewährleistung des Herstellers/Händlers nicht weitergeben. Genauso wird ja argumentiert, warum ein Händler / Hersteller den Gewährleistungsübergang nicht ausschließen darf.Bei einem Privatverkauf gibt es keine Gewährleistung. Gewährleistungspflichtig ist nur ein gewerblicher Händler.
kannst du mir sagen welches Werkzeug benötigt wird um die Pumpe auszubauen und wie viele Schrauben die Pumpe halten? Die beiden Dichtringe habe ich mir bereits gekauft.Wie von Euch vermutet ist alles voll mit Dreck. Bj 2015, 100 Tkm-