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Diskutiere Tieferlegung - Mindesthöhe zu tragenden Teilen ? im 1P - Fahrwerk & Räder Forum im Bereich 1P - Tuning; Hallo,
hab mehrere Maße zur Auswahl oder eben hier und da gelesen - aber was geht wirklich?
Weil..... mein Leon hat nur noch 8cm vom Achsträger...
Tieferlegung - Mindesthöhe zu tragenden Teilen ? Beitrag #1
-Joachim-
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Hallo,
hab mehrere Maße zur Auswahl oder eben hier und da gelesen - aber was geht wirklich?
Weil..... mein Leon hat nur noch 8cm vom Achsträger vorne zum Boden.
8 wie auch 11 cm werden genannt laut oder im Ermessen des Tüvprüfers.
Andere behaupten, daß es keine gesetzliche Vorgabe gibt außer Richtwerten - so gesehen darf alles, wenn der Prüfer gut gelaunt ist.
Muß ich noch was am Fahrwerk drehen lassen oder kann ich getrost zum Prüfer fahren?
Tieferlegung - Mindesthöhe zu tragenden Teilen ? Beitrag #2
D.Brahm
Gast
Mal schnell die Suche angeschmissen und Wikipedia sagt folgendes:
"In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30
Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
In Österreich hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000 eine gleichlautende Zulassungsbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt."
Tieferlegung - Mindesthöhe zu tragenden Teilen ? Beitrag #3
-Joachim-
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Vielen Dank für Deine Mühe.
Ok, hätte besser direkt nach den StVO-Gesetzbestimmungen suchen sollen. Das hätte die Frage erübrigt.
Dann muß ich mich überraschen lassen, wie es aussieht.
Aber bei dem 11er Kantholz muß ich passen - das wird ganz schön krachen.
Nochmal besten Dank und Grüße,
Joe
---------- Beitrag am 26.05.2014 um 23:09 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 26.05.2014 um 00:14 Uhr ----------
Is dat geil - der Tiefflieger wurde eingetragen. 8o
Und das ging ganz schnell. Keine Schikane, keine großartigen Vermessungsorgien.
Der Abstand tragender Teile zum Boden hat ihn nicht interessiert, nur das maximal zulässige Maß Radmitte zu Kotflügelkante war entscheidend sowie Freigängigkeit der Räder.
Tieferlegung - Mindesthöhe zu tragenden Teilen ? Beitrag #4
D.Brahm
Gast
Na dann Glückwunsch
Tieferlegung - Mindesthöhe zu tragenden Teilen ? Beitrag #5
-Joachim-
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Danke, Danke!
Muß aber trotzdem vorne was machen an der Höhe!
Sogar bei einem Forstweg mit leicht eingefahrenen Spuren, wirklich einer von der harmlosen Sorte gibts Probleme.