arboeh
Ich verstehe offen gesagt dein Problem nicht ganz. Zunächst muss aber mal einiges klargestellt werden.
Kein Fahrzeug soll per Softwareupdate eine besser Schadstoffnorm erhalten. Es geht dabei einzig und allein um die teilweise großen Diskrepanzen zwischen Real- und Prüfstandsemissionen. Solche Diskrepanzen sind per se kein Problem. Problematisch wird es erst, wenn eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde.
Dass dein Fahrzeug auf dem Mark irgendwann einen niedrigeren Wiederverkaufswert haben würde als ein Fahrzeug mit einer neueren Schadstoffnorm dürfte die bewusst gewesen sein und ist quasi selbstverständlich. Ich sehe momentan noch nicht, in wie fern du einen Schaden erleidest.
Ob VW für Motoren der Baureihe EA288 in Europa irgendwann ein Update zur Verfügung stellen wird, welches die Realemissionen senkt, ist bislang nicht bekannt. Ich würde dir allerdings dringend raten dich vor dem Aufspielen eines solchen Updates, sollte es dazu kommen, sorgfältig zu informieren. Dein Motor hat keinen NOx-Speicherkat wie die EU6-Modelle. Der Stickoxidausstoß ist mit dieser Hardware nur über innermotorische Maßnahmen bzw. die Abgasrückführung beeinflussbar. Die Hersteller stehen dabei vor dem Problem, dass eine Reduzierung der NOx-Emissionen meist deutlich höhere Parikelemissionen zur Folge hat und umgekehrt. Es musss damit gerechnet werden, dass so ein Update, auch wenn die Hersteller gegenteiliges versprechen, doch Auswirkungen auf die Haltbarkeit des Motors und die Abgasnachbehandlung hat. Andernfalls muss man sich die Frage stellen, weshalb die Hersteller die Fahrzeuge nicht gleich in dem Zustand ausgeliefert haben, wie er jetzt per Softwareupdate hergestellt werden soll. Das alles sind keine Fakten, sondern Vermutungen, die auf bekannten und erwiesenen physikalischen Zusammenhängen basieren. Konkretes wird man erst sagen können, wenn es so weit ist.
Unabhängig davon dürfte es bei Motoren, die keine illegale Abschalteinrichtung haben, bei Updates auf freiwilliger Basis bleiben, ganz egal wie stark diese Motoren die NEFZ-Grenzewerte im Realbetrieb überschreiten. Hätte der EA288 illegale Abschalteinrichtungen, wäre das meiner Meinung nach im Zuge des "VW-Dieselskandals" auf den Tisch gekommen. Da immer noch nichts aufgeflogen ist, halte ich so ein Szenario für unwahrscheinlich.
Die EU6-Varianten des EA288 2.0 TDI mit NOx-Speicherkat überschreiten im Realbetrieb den NEFZ-Grenzwert je nach Fahrzeugkonfiguration maximal um das 1,7-Fache (siehe ADAC EcoTest, DUH-Test usw.) und wären damit sogar mit dem kommenden RDE-Zyklus ohne oder nur mit geringfügigen Änderungen zulassungsfähig (hier gilt der Umrechnungsfaktor 1,6). Das sind ingesamt vergleichsweise gute und für Motoren mit NOx-Speicherkat sogar sehr gute Ergebnisse. Nur wenige Modelle mit SCR-Kat (darunter auch der 2.0 TDI oder der neue Mercedes-Benz 2-Liter-Diesel) sind noch besser.
Es muss mal deutlich gesagt werden, dass zu einem Messwert immer ein festgelegtes Messverfahren gehört, und dass überhaupt nicht zu erwarten ist, dass Prüfstandswerte unter völlig anderen Bedingungen im Realbetrieb eingehalten werden müssen. Und das fordert auch nach dem Dieselgipfel keiner, außer ein paar ahnungslosen Journalisten und Grüne*, die augenscheinlich in dieser Debatte momentan den Ton angeben und Angst und Schrecken verbreiten. Auch die Fahrverbote sind noch nicht abschließend von Gerichten geklärt. Das stuttgarter Dieselverbot wurde gerade einmal in erster Instanz bestätigt, und ein renommierter Verfassungsrechtler ist der Meinung dass es überhaupt nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren ist.
*Gegen Grüne habe ich nichts. Ich bin selbst ein eher umweltbewusster Mensch. Ich meine hier einen ganz bestimmten Schlag von sog. "Grünen".