Hier mal was zum Thema LED-Standlichter... (geschrieben von LUPF)
----->>>>>> "LED-Leuchten ohne Zulassung sind logischerweise nach StVZO verboten.
Baut man sie dennoch an (Weiß, Blau, Grün, Pink, egal welche Farbe), verliert streng genommen das Kfz seine Betriebserlaubnis und kann unter Umständen an Ort und Stelle stillgelegt werden.
Will man Leuchten umbauen, kann man beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe ein Gutachten anfertigen lassen. Die prüfen dann die selbstgebaute Leuchte und geben sie frei, oder nicht. Kostet mitunter ein paar tausend Euro und lohnt sich nicht.
Die LEDs sind in den normalen Reflektor-Leuchten von der Wirkung her anders als Glühbirnen, weil sie einen anderen Abstrahlwinkel haben. Das gesamte Verhalten der Leuchte ändert sich. So wäre beispielsweise eine Begrenzungsleuchte unter Umständen nicht mehr genügend von der Seite zu erkennen, weil der Reflektor für eine rundum abstrahlende Glühlampe berechnet wurde und von der weitgehend nach vorne gebündelt abstrahlenden LED nicht ausgeleuchtet werden kann. Das wäre beispielsweise ein Sicherheitsrisiko.
Blau ist absolut tabu, weil es laut StVZO nur für Fahrzeuge mit Sonderwegerechten vorgesehen ist. Wer sich nicht daran hält, kann Probleme bekommen."<<<<-----------
@ navysailor
Da ich selbst Polizist bin kann ich dir nur raten die LED's rauszubauen und die normalen Strandlicher wieder reinzubauen! Es lohnt einfach nich. Früher oder später kommst du mal in ne Kontrolle und dann kanns sehr unangenehm werden. Das will ich nur als gutgemeinten Rat verstanden wissen :]
MfG McAnakin