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Diskutiere zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? im 1M - Erfahrungsberichte Forum im Bereich Der Leon 1; Hallo,
war grad bei der Dekra und wollte mein Gewindefahrwerk in Kombination mit Serien-17Zoll-Felgen und Spurverbreiterungen(VA 20mm, HA 40mm)...
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #1
kabolz
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Hallo,
war grad bei der Dekra und wollte mein Gewindefahrwerk in Kombination mit Serien-17Zoll-Felgen und Spurverbreiterungen(VA 20mm, HA 40mm) abnehmen lassen. Leider hab ich die ABE für die 20mm-Scheiben hinten irgendwo liegen lassen.
Jedenfalls hat der Typ alles begutachtet und genehmigt, nur meinte er, dass die Spurverbreiterung von 40mm an der HA eine Abweichung der Spur um mehr als 2% bedeutet und ich deshalb die Scheiben wieder abmachen muss, wenn in der ABE nicht zufällig steht, dass diese Abweichung über 2% gemessen wurde und toleriert werden kann. :angry:
Hattet ihr mit euren Spurverbreiterungen auch solche Probleme, oder kann mir jemand sagen, ob in den ABEs solch ein Hinweis drinsteht (dass Abweichung der Spurweite mehr als 2% erlaubt ist) ??? Der Dekra-Onkel hatte da starke Bedenken. ;(
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #2
fulcrum2
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Ja, darauf schauen die Prüfer. In den Gutachten steht das meistens nicht drin, weil es nicht um die Festigkeit der Scheibe, sondern um die Festigkeit des Fahrwerks geht. Der Scheibenhersteller müsste also ein Gutachten für jedes Auto anfertigen auf das seine Scheibe passt. Machen die (verständlicherweise) seltenst. Ich hatte ein Gutachten für eine §21 Abnahme von SCC und da stand das mit den >2% drin. Der Onkel hat dann auch eingetragen.
Nennt sich Festigkeitsgutachten. Evtl. kann der Hersteller Deiner Scheibe was liefern. Good luck!
BTW: Du hattest wohl Dein Gutachten vergessen, nicht die ABE. Mit ABE müsstest Du gar nicht zum TÜV.
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #3
kabolz
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ich glaub es war ne ABE, nur dass halt Rad-Reifen-Kombinationen drin standen, die bei mir nicht zutreffen.
Also in meinem Gutachten für die Scheiben vorn steht nur, dass bis 2% die Spur verbreitert werden darf, aber nichts davon, dass Werte dadrüber okay sind. Deshalb bezweifele ich, dass das bei den breiteren Scheiben hinten da was von drin steht. also was tun?
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #4
fulcrum2
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Solange zu nem anderen Tüv fahren bis es ein Prüfer so einträgt...
Oder Scheiben von SCC kaufen, die haben die passenden Gutachten.
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #5
kabolz
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Also, folgendes steht im Teilegutachten: Durch die Distanzscheibe von 20mm ergibt sich eine Spurverbreiterung von 40mm. Für verschiedene Fahrzeuge liegt ein Fahrwerksfestigkeitsnachweis vor. die dadurch möglichen Spurverbreiterungen von über 2% sind in den Rad-Reifen-Tabellen berücksichtigt.
Leider ist in der Tabelle nicht die Serienbereifung 7x17 mit 225/45/R17 aufgeführt. Laut meinen Informationen ist aber beim Topsport die Spurweite genau die gleiche wie bei nem Leon Sport oder Basis. Was tun, wenn der TÜV das nicht als Argument gelten läßt?
bezieht sich die Fahrwerksfestigkeit denn auf das Fahrwerk (Dämpfer und Federn) oder auf alle Teile des Fahrzeuges, die mit dem Fahrwerk zu tun haben?
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #6
fulcrum2
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Also, dann hast Du schon mal ein ordentliches Gutachten. Bei mir stand auch nicht genau meine Rad/Reifen Kombi drin, aber der Tüv Onkel hat des dennoch eingetragen weil die Festigkeit bescheinigt wurde.
Wie weiter oben vorgeschlagen: Anderen Tüv besuchen. Am besten vorher fragen ob sie das so eintragen. Dann sparst Du Gebühren und Wartezeiten. Habe ich genauso gemacht.
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #7
kabolz
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Anderer TÜV: kann ich denn damit zum TÜV? man hat mir gesagt im Osten macht sowas nur Dekra, im Westen nur der TÜV. Meine Bescheinigung, wo drauf steht dass sogut wie alles okay ist, außer Spurverbreiterungen, kommt von Dekra, also muss ich sicher wieder zur Dekra, oder?
Ansonsten werd ich natürlich vorher nachfragen, hat mich ja schon genug gekostet.
Danke schonmal für die Ratschläge. (hat nichts mit Radschlagen zu tun! )
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #8
fulcrum2
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Na ob das jetzt im Osten anders ist weiss ich nicht. Ich dachte wir währen seit 1990 wieder ein Land. Frag doch mal beim TÜV. Eine Frage kostet nichts...
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #9
Stephan H
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*** Editiert wegen Kommerzialisierung dieses Forums ***
Zuletzt bearbeitet:
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #10
Rebirth
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Da gibts Unterschiede. §21 trägt im Westen nur der TÜV ein. In den neuen Bundesländern kann das auch die DEKRA. Ich wollte damals Spurplatten mit Alus zusammen bei DEKRA West eintragen, und konnte es nicht, da es nur der TÜV darf. Habs dann bei DEKRA Ost eintragen lassen.
Abgesehen davon würd ich mir deswegen keine Sorgen mehr machen. Ich wurde mit dem alten 3er Golf nur einmal angehalten, und da wollten sie nichts der gleichen sehen, hatte auch keinen Fahrzeugschein dabei. Mein Kollege fährt seit über nen Jahr mit Fahrwerk und 50mm Spurplatten am 3er Golf rum, ohne diese Eingetragen zu haben (würden sie so auch nicht abnehmen). Das kommt aber immer auf die Gegend an. Bei uns sind die Grünen da nich so giftig.
Grüße
Rebirth
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #11
fulcrum2
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Mit den "Grünen" hat das wenig zu tun. Selbst wenn die was merken kostet das nur kleines Geld. Sollte man jedoch mit einem Fahrzeug bei dem die Betriebserlaubnis durch Modifikationen erloschen ist in einen schweren Unfall verwickelt werden, kann man richtige Probleme kriegen...
zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV? Beitrag #12
kabolz
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richtig, und genau deswegen will ich die Dinger eintragen lassen.
in meinem Gutachten stehen keine so extrem breiten Rad-Reifen-Kombis, aber laut meinem Wissen ist die Spur eh die gleiche, also was soll das?
und meine Frage war, ob man mit nem halb fertigen Dekra-Gutachten zum TÜV fahren kann.
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zu große Spurabweichung (>2%) -> kein TÜV?
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