E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ?

Diskutiere E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? im 1M - Tuning Forum im Bereich Der Leon 1; Hi ! Sodala, meine Frage. Da ich im Moment dabei bin für Umbauten an Auto und Motorrad Ideen zu verwirklichen bin ich jetzt auf ein Problem...
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #1

Maniac

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Hi !
Sodala, meine Frage.
Da ich im Moment dabei bin für Umbauten an Auto und Motorrad Ideen zu verwirklichen bin ich jetzt auf ein Problem gestossen. Dieses Problem lautet E-Zeichen.
Beim Motorrad findet man solche Zeichen oft wenn man Zubehörblinker kauft etc. Beim Leon gibts die z.B. bei den Heckleuchten.
Wie sieht es jetzt aus wenn ich mir ein Zubehörteil bestelle das ein E-Zeichen hat. Darf ich es auch ohne ABE anbauen ? Gilt das dann nur als zulassungsfähig und kann eingetragen werden ? Was passiert wenn mich die Bullerei anhält und ich keine ABE vorweisen kann ?
 
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  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #2
Nur das Zeichen allein ist nicht zulässig.. man braucht eine gültige ABE oder halt nen Gutachten...

Viele Teile gibt es, die zwar das Zeichen haben, aber nimmer zulässig sind.. Nur das zeichen alleine ist keine Garantie für eine Betriebserlaubnis.
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #3
Aber z.B. die Klarglasleuchten werden doch auch nur mit dem Prüfzeichen geliefert ?!
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #4
.

Genau da liegt der feine Unterschied !

Ich liefere jedes Leuchtenset mit dem zugehörigen Zertifikat aus...


LG
Patrick :)
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #5
E-Zeichen Teile sind grundsätzlich eintragungsfrei und dürfen in jedem ECE/EWG-Land genutzt werden. Manchmal ist es jedoch ganz sinnvoll nen Zettel des Herstellers zu haben auf dem die Echtheit des Prüfzeichens bescheinigt wird - sollte jeder Hersteller eigentlich problemlos aushändigen können.

Gruss
TC
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #6
Die Blinker an meinem Motorrad z.B. sind solche Miniteile bei denen ich froh sein kann dass das E-Zeichen überhaupt draufpasst. Hab aber keinen Bock auf so ne Zettelwirtschaft. Es geht also auch ohne, seh ich das richtig ?
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #9
@maniac Hatte auf meinem mottorrad auch mini blinker mit E-Prüfzeichen.Hatte keine papiere dafür.Kannte das so,das ein E-Prüfzeichen die ABE ersetzt.Die polizei konnte nichts dagegen machen.Der TÜV hatte zwar gemekert aber trotzdem konnte er nix machen.An meinem alten golf hatte ich auch andere blinker mit E-zeichen ohne papiere.Kann mir nicht vorstellen das mann dafür irgendwelche papiere brauch,sonst hätte ich damals schon öfter einen aufn sack bekommen :D
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #10
Eben. Alleine wenn Du andere Heckleuchten, Blinker und/oder andere Birnen drin hast hätte man schon 3 Verstöße.
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #11
Hab jetzt die polizei schocker bestellt ,da soll auch ein E-zeichen drauf sein .Papiere gibts wahrscheinlich keine dafür.dh wenn die polizei dich anhält mußt du die birnen ausbauen.Haben die ein E-zeichen hast du glück ansonsten ....... 3 punkte +50 Tacken je nach anwalt :D
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #12
Keine Sorge, die haben ein E-Zeichen ! :D
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #13
Na dann . :D Aber bei meinem glück darf ich die nachts ausbauen und dem "netten mann in uniform"zeigen,oder gibts irgendwelche papiere für die birnen ? Soweit ich weiß nicht.
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #14
Ich hab keine. Hab ich auch noch nie gesehen. Allerdings musste ich meine auch noch nie ausbauen. Hab zur Not immernoch ein Stück der Blue-Vision-Packung beim Fahrzeugschein dabei ! :D
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #15
Auch keine schlechte idee .Werd mir auch noch was einfallen lassen . :D
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #16
So hab mich heut abend mit nem Kumpel, der bei den Grünen tätig ist, über das Thema unterhalten:
Fakt ist, dass die E-Prüfzeichen gelten, sobald sie in die Leuchte eingeprägt sind. Man braucht keine zusätzlichen Zettel oder sonst irgendwas. Das Problem ist nur, dass das viele Polizisten (seiner Aussage nach vor allem die etwas älteren ;) ) anscheinend nicht so recht wissen und besonders bei auffälligen Leuchen meinen, dass man dazu ne ABE oder zumindest irgend ein Zertifikat braucht. Also falls euch mal ein Grüner nach sowas fragen sollte, ruhig bleiben und dem netten Beamten einfach erklären, was es mit dem E-Prüfzeichen eigentlich auf sich hat! :))
Bis denn
Zornas
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #17
.

Nunja Zornas, damit wird aber leider auch viel Schindluder betrieben :( Dieses Zeichen muß ja noch lange nicht echt sein oder ? Es wurde auch längst nicht jedes auf dem Flohmarkt erhältliche Elektroteil vom VDE geprüft und das Zeichen ist trotzdem aufgedruckt.

Für die Leuchten z.B. ist ist dieses E-Mark-Zertifikat ein DIN A4 - Zettel und bevor man irgendwelche Diskussionen oder sonstwas führen muß lege ich mir den einfach ins Boardbuch. Ok, beim Motorrad würde mich das auch nerven... :D

LG
Patrick
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #18
Aber z.B. die FK-Leuchten haben eben nur ein eingeprägtes E-Zeichen.
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #19
Zusätzlich dazu aber auch eine Zahlenkombination. Bei den schwarzen z.B. 0613 bei den äußeren und 0614 bei den inneren.
Dies ist die Zulassungsnummer unter der das Gutachten geführt wird. Nur der E-Stempel auf der Leuchte kann normal nicht sein, dadurch allein kann das doch niemand zuaordnen.
 
  • E-Prüfzeichen gleich Freifahrtschein ? Beitrag #20
Original von schmpa
Zusätzlich dazu aber auch eine Zahlenkombination. Bei den schwarzen z.B. 0613 bei den äußeren und 0614 bei den inneren.
Dies ist die Zulassungsnummer unter der das Gutachten geführt wird. Nur der E-Stempel auf der Leuchte kann normal nicht sein, dadurch allein kann das doch niemand zuaordnen.

Das ist schon klar. Hab ich heut nacht nur verdaddelt zu erwähnen. Also nur das E-Symbol alleine bringt natürlich nix. Da müssen drumrum schon noch ein paar Zahlen stehen, eben die von Dir erwähnte Zulassungsnummer. Aber wenn die drauf ist, gilt das was ich oben schon gesagt habe. Es ist gesetzlich kein weiteres Zertifikat oder sonstiger Nachweis notwendig. (wobei man auch Zertifikate fälschen kann.)
Und wenn ein Polizist Zweifel hat, ist es eigentlich egal, ob er die zu überprüfende Zulassungsnummer direkt vom Scheinwerfer nimmt oder aus nem Zertifikat rausliest. :)
Bis denn
Zornas
 
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