Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug

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  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #1

weiberheld

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Importauto ist weniger wert

Günstig kaufen, teuer verkaufen? Die Rechnung geht für EU-Fahrzeuge nicht auf. Im Gegenteil.

12.11.2003 - Bonn/Düsseldorf Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert als in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (LG Düsseldorf, 24 S548/02, DAR 2003, 420).

Die Richter meinten, sowohl bei einem Jahreswagen als auch bei einem Neuwagen stelle die Tatsache des Imports einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden. Ohne nähere Hinweise dürfe ein deutscher Käufer darauf vertrauen, dass die Erstzulassung hier erfolgte. Daher müsse der Verkäufer ý ob Händler oder Privatmann ý darauf hinweisen, dass der Wagen aus dem Ausland kommt.

In dem Urteil ging es um einen Opel Zafira. Erst bei der Briefübergabe merkte der Käufer, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Deshalb forderte er einen Teil seines Geldes zurück. In der Berufung bekam der Kläger Recht: Die Richter setzten den Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1635 Euro des Kaufpreises zurück. Damit erhielt der Käufer in zweiter Instanz Recht. Das Amtsgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen.

Quelle: Autobild
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #2
aber für meinen holland-topsport tdi hat ja die erstzulassung in deutschland stattgefunden... gehts da vielleicht um gebraucht im ausland gekaufte autos? ?(
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #3
Hi,

na mal ganz ehrlich, wer sein Auto günstiger im Ausland kauft müsste doch damit einverstanden sein beim Verkauf auch weniger Geld zu sehen, oder? Finde ich zumindest fair.

Grüße,
Screamy
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #4
mal ganz davon abgesehen: wenn man gleich dazusagt, dass es ein import ist und es im kaufvertrag schriftlich festhält, gibts ja auch keine probleme. ich habs z. b. bei meinem alfa damals gleich bei mobile.de mit reingeschrieben. das geschick beim verkaufsgespräch muss dann natürlich ein wenig höher ausfallen, wenn man einen guten preis erzielen will...
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #5
Meiner Meinung nach ist es egal, wo das Auto gekauft wurde. Es hängt immer vom Typ, von der Motorisierung, von der Farbe und von der Ausstattung ab, wieviel beim Verkauf erzielt werden kann. Ich würde es einem potentiellen Käufer auch keinesfalls verschweigen und es auch im Vertrag vermerken (obwohl es auch eindeutig im Brief ersehen werden kann, wo das Auto herkommt. Schon aus diesem Grund würde ein Käufer jeden Prozess verlieren, auch ohne dass das Herkunftsland nochmal explizit im Kaufvertrag erwähnt ist).

Aber wie bereits gesagt ... wenn einer nicht bereit ist, den geforderten Preis zu zahlen, muss er sich eben woanders umschauen.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #6
Original von weiberheld
...Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert als in Deutschland zugelassene Fahrzeuge...
:D :D :D Ich lach mich schlapp... Was ist den nun mit solchen Fahrzeugen wie mein 20VT? Der ist importiert (weil ja in Spanien hergestellt) und in Deutschland zugelassen!
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #7
voellig bekloppt das Urteil weil das jedem seine Sache ist wo er sein Auto kauft. Der Wert kann nicht unterschiedlich sein wenn man zwei absolut identische Autos nebeneinander stellt.

Meine Meinung

MFG Uli
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #8
also wenn man jetzt nen auto im ausland für 15000 kauft und es dann verkaufen will für 13000 soll mann dann nur 11000 verlagen oder was wollen die damit aus sagen, aber ich hoff doch mal das sich das nur darauf bezieht wo die erstzulasssung war
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #9
Es ist ja nun andererseits auch kein Problem die Tatsache, dass es sich um einen EU-Import handelt im Kaufvertrag zu vermerken. Dann gibt es später auch keinen Streit darüber ob sich der Käufer im Klaren war, was er erworben hat.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #10
zudem ist bei meinem Importfahrzeug eine höherwertige Ausstattung drin !!
Da wäre es ja wiedersinnig, daß man dafür weniger Geld beim Wiederverkauf erzielt. ?(
Dann schenke ich es doch gleich unserem Sohn (er ist sowieso schon heiß auf meinen Topsport). :tongue:
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #11
Original von weiberheld
In dem Urteil ging es um einen Opel Zafira. Erst bei der Briefübergabe merkte der Käufer, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Deshalb forderte er einen Teil seines Geldes zurück. In der Berufung bekam der Kläger Recht: Die Richter setzten den Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1635 Euro des Kaufpreises zurück. Damit erhielt der Käufer in zweiter Instanz Recht. Das Amtsgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen.

Wo ist euer Problem?

Wenn mal als Verkäufer so dämlich ist und das nicht angibt hat man selber Schuld.

Sobald man das angibt bzw. in den Kaufvertrag schreibt ist man doch auf der sicheren Seite, dann kann einem der Verkäufer gar nichts mehr.

Und das mit der höherwertigeren Ausstattung mag bei Seat z.T. zutreffen, das ist aber noch lange nicht der Regelfall.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #12
Und das mit der höherwertigeren Ausstattung mag bei Seat z.T. zutreffen, das ist aber noch lange nicht der Regelfall.

Das denke ich auch. Ich bin über den momentanen Stand nicht genau informiert, aber vor ein paar Jahren fehlte bei manchen Reimporten so ein sicherheitsrelevantes Detail wie ABS.

Ich finde, solche Urteile haben ihre Berechtigung, auch wenn es auf Seat nicht zutrifft, dass die Autos "mangelhaft" sind. Jeder Käufer eines EU-Wagens sollte sich im Klaren sein, dass er beim Wiederverkauf eventuell Abstriche machen muss.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #13
Original von Falko
Ich finde, solche Urteile haben ihre Berechtigung, auch wenn es auf Seat nicht zutrifft, dass die Autos "mangelhaft" sind. Jeder Käufer eines EU-Wagens sollte sich im Klaren sein, dass er beim Wiederverkauf eventuell Abstriche machen muss.

Nein, solche Urteile haben solange keine Berechtigung wie es deutsche Händler gibt die Rabatte in ähnlicher Höhe wie EU-Importeure geben. Und wenn die Automobilkonzerne noch weiter die Preise harmonisieren, dass man gegenüber Deutschland überhaupt keinen Unterschied mehr gibt schon garnicht mehr.

Ich hoffe, dass die EU-Wettbewerbshüter diese ganzen Urteile kippen werden, denn es ist schlicht und ergreifend nur eine Behinderung des EU-Marktes.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #14
EU-Urteil

Wer einen importierten Wagen kauft und beim Verkauf so tun will, als hätte er in voller Höhe den Preis eines bei einem deutschen Händler gekauften Wagens bezahlt, der soll bitteschön auch bestraft werden durch dieses Urteil! -> Meine Meinung!

Der Wertverlust berechnet sich nun einmal prozentual vom Einkaufspreis, und wenn der durch einen Import gedrückt worden ist, dann MUSS der Verkaufswert auch geringer sein.

Ich weiß echt nicht, warum sich einige hier darüber so aufregen :dontknow:
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #15
RE: EU-Urteil

Original von Megaherz
Wer einen importierten Wagen kauft und beim Verkauf so tun will, als hätte er in voller Höhe den Preis eines bei einem deutschen Händler gekauften Wagens bezahlt, der soll bitteschön auch bestraft werden durch dieses Urteil! -> Meine Meinung!

Dann muss aber auch der deutsche Käufer mit seinem Rabatt auch bestraft werden!

Es kann nicht sein, dass ein EU-Import-Käufer seinen Rabatt beim Wiederverkauf durchreichen muss und der deutsche Käufer mit hohem Rabatt nicht. Such mal hier im Forum was einige für Rabatte beim deutschen Händler erhalten haben und dann überleg nochmal mit welcher Begründung diese die paar Tausend Euro nicht weiterreichen sollen.

Alles in Allem eine Diskriminierung des EU-Wettbewerbs.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #16
RE: EU-Urteil

Original von Megaherz...Der Wertverlust berechnet sich nun einmal prozentual vom Einkaufspreis, und wenn der durch einen Import gedrückt worden ist, dann MUSS der Verkaufswert auch geringer sein...
:D Klar doch. Dabei lautet doch das Grundgesetz im Kapitalismus möglichst billig einkaufen und teuer verkaufen.
Und jetzt auf einmal heißt es: Ach nee, doch nicht. :D :D :D ROFL

Ich bin dafür das billig im Ausland gekaufte Aktien gefälligst mit dem entsprechenden Abschlag auf den aktuellen Handelspreis zu verkaufen sind wenn an deutschen Börsen veräußert. ;)

EDIT:
Ich weiß echt nicht, warum sich einige hier darüber so aufregen
Wir regen uns nicht auf. Wir machen uns über so etwas weltfremdes lustig. :D

Habe mir übrigends letzte Woche eine Digicam für knapp 50% EVP gekauft. Wenn nach einem Jahr der Wert auf 50% sinkt darf ich dann nichts mehr bei einem Verkauf nehmen? *ROFL*
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #17
Also ich finde das Urteil sogar wie eine Lizenz zum Gelddrucken. 25% günstiger in Holland einkaufen und hier nur 10% billiger als den deutschen Wagen verkaufen? Also jedes Jahr kostenlos nen neues Auto...
Mir wurde auch nen gebr. Importwagen angeboten. Aber es gibt nur ne deutsche Zulassung und es war nicht zu ersehen wie lange das Teil in Spanien schon als Leihwagen oder ähnlich verheizt wurde! Und die Kilometerzahl... *lach*
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #18
Original von BÄRlinerLÖWE
Mir wurde auch nen gebr. Importwagen angeboten. Aber es gibt nur ne deutsche Zulassung und es war nicht zu ersehen wie lange das Teil in Spanien schon als Leihwagen oder ähnlich verheizt wurde! Und die Kilometerzahl... *lach*

Steht doch im KFZ-Brief - entweder Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #19
RE: EU-Urteil

Original von Megaherz
Wer einen importierten Wagen kauft und beim Verkauf so tun will, als hätte er in voller Höhe den Preis eines bei einem deutschen Händler gekauften Wagens bezahlt, der soll bitteschön auch bestraft werden durch dieses Urteil! -> Meine Meinung!

Der Wertverlust berechnet sich nun einmal prozentual vom Einkaufspreis, und wenn der durch einen Import gedrückt worden ist, dann MUSS der Verkaufswert auch geringer sein.

Ich weiß echt nicht, warum sich einige hier darüber so aufregen :dontknow:
Toll. Und wenn Du dein Auto in einer Verlosung gewinnst, darfst Du es danach nur noch verschenken, denn der Verkaufspreis darf ja dann nur unter den von Dir gezahlten 0 € liegen, oder?

Ja ne, is klar :D

Der Wiederverkaufswert hat nichts mit dem Neupreis zu tun sondern ergibt sich nur aus Angebot und Nachfrage.
 
  • Nächstes Gerichtsurteil wegen EU-Import Fahrzeug Beitrag #20
RE: EU-Urteil

Original von Alpha
Der Wiederverkaufswert hat nichts mit dem Neupreis zu tun sondern ergibt sich nur aus Angebot und Nachfrage.
Eben. Die imho einzige Instanz, die die Gebrauchtwagenpreise für Privatpersonen festlegt, ist mobile.de et al. Wer da zu hoch liegt, wird sein Auto nie los. Zeitung usw. kann man heutzutage getrost vergessen.
Die EUs haben den Gebrauchtpreis gedrückt, da haben die National-Käufer einfach Pech mit dem Wertverlust gehabt. So wird ein Schuh draus, und nicht andersrum.
 
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