- Unterbodenlicht verboten oder nicht? Beitrag #1
toker
- Beiträge
- 1.484
- Reaktionen
- 0
(cool, das reihmt sich)
Hi Leutz,
also ich hab seit einiger Zeit ein Unterbodenlicht zusammen- und eingebaut und hab mich eigentlich damit abgefunden, dass sowas in D eh nicht erlaubt ist, wie so einiges!
?(
Aber manchmal denk ich, dass es doch net ganz so aussieht. :holy:
z.B. habe ich vor längerer Zeit mal meinen Onkel, der Polizist ist, danach gefragt. Er meinte dass nur blaues Licht ungern gesehen ist, zwecks Verwechslung mit Blaulich --> Amtsanmaßung.
Ist bei mir nicht der Fall, da meins Grün ist. :tongue:
Anderenfalls fährt mittlerweile mindestens jeder zweite LKW (neuerdings auch jeder zweite Golf
)mit solchen blauen Dioden, die man an die Windschutzscheibe hängt, rum - da kräht auch kein Hahn danach!
Im ADAC-Magazin steht dazu sinngem.: Es düfen keine Lichter nach außen strahlen und dabei andere gefährden, behindern oder belästigen (STVZO §30).
Nunja, behindern tut mein Licht auf keinen Fall, gefährten auch nicht und belästigen eigentlich auch nicht, weil es ja niemanden blendet, es schimmert ja nur unter der Stoßstange 8)
Weiter im Magazin steht, das sowas dann Konfesziert wird und ein Bußgeld erhoben wird (wenns weiter nix is)
Habe aber auch keine Lust beim TÜV vorbeizufahren und schlafende Hunde wecken! :trembling:
Würde gerne mal wissen was ihr darüber denk, hat jemand schonmal selber Erfahrungen gemacht oder vieleicht gibt es ja jemand der sich damit (beruflich) auskennt.
Vieleicht gibt es ja doch ne Möglichkeit mit TÜV, sowas wie ne Unbedenklichkeitsbescheinigung oder so :dontknow:
Hi Leutz,
also ich hab seit einiger Zeit ein Unterbodenlicht zusammen- und eingebaut und hab mich eigentlich damit abgefunden, dass sowas in D eh nicht erlaubt ist, wie so einiges!
Aber manchmal denk ich, dass es doch net ganz so aussieht. :holy:
z.B. habe ich vor längerer Zeit mal meinen Onkel, der Polizist ist, danach gefragt. Er meinte dass nur blaues Licht ungern gesehen ist, zwecks Verwechslung mit Blaulich --> Amtsanmaßung.
Ist bei mir nicht der Fall, da meins Grün ist. :tongue:
Anderenfalls fährt mittlerweile mindestens jeder zweite LKW (neuerdings auch jeder zweite Golf
Im ADAC-Magazin steht dazu sinngem.: Es düfen keine Lichter nach außen strahlen und dabei andere gefährden, behindern oder belästigen (STVZO §30).
Nunja, behindern tut mein Licht auf keinen Fall, gefährten auch nicht und belästigen eigentlich auch nicht, weil es ja niemanden blendet, es schimmert ja nur unter der Stoßstange 8)
Weiter im Magazin steht, das sowas dann Konfesziert wird und ein Bußgeld erhoben wird (wenns weiter nix is)
Habe aber auch keine Lust beim TÜV vorbeizufahren und schlafende Hunde wecken! :trembling:
Würde gerne mal wissen was ihr darüber denk, hat jemand schonmal selber Erfahrungen gemacht oder vieleicht gibt es ja jemand der sich damit (beruflich) auskennt.
Vieleicht gibt es ja doch ne Möglichkeit mit TÜV, sowas wie ne Unbedenklichkeitsbescheinigung oder so :dontknow: