Was ist ein "Unfallwagen"?

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  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #1

Mr.Lurchi

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Liebe Gemeinde. Schweren Herzens spiele ich mit dem Gedanken mich von meinem geliebten Leon zu trennen. Wegen des allgemeinen deutschen Straßenzustandes ists irgendwie immer nerviger ein tiefergelegtes Auto zu fahren und so'n Country Golf ist ja auch schick :cry:

Wie auch immer: Überlege grade, wieviel das Wägelchen noch wert ist. Das Problem: vor 2 Jahren hat so ein *#!!# TT-Fahrer unverhofft an der Tanke seine Fahrertür geöffnet, als ich gerade "in Schleichfahrt" an ihm vorbeiwollte. Ergebnis: hintere Tür völlig verdellt und verschraddelt. Hab das auf Versicherungskosten natürlich repariert bekommen, die Tür wurde getauscht - am hinteren Kotflügel war nur eine ganz kleine Lackausbesserung nötig. Da aber keine bleibenden Schäden hinterlassen wurden, frage ich mich inwieweit man das als "nicht unfallfrei" bezeichnen muss. Der Reparaturaufwand belief sich glaube ich auf über 1.500 Euros.

Preisfrage: von wann bis wann gilt "unfallfrei", was muss als "Unfallwagen" gelten?
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #2
Also rein nach Gefühl würde ich deswegen ein Auto noch nicht als Unfallwagen bezeichnen. Unter Unfall versteh ich normal, dass doch etwas mehr mit dem Auto passiert, also es einen "richtigen Unfall" gegeben hat. Wenn mir jemand die Tür ins Auto schlägt, seh ich das eher nicht als Autounfall an, ich denke da eher an Auffahrunfälle oder Leitplankenschrammen o.ä.
Ist jetz natürlich keine allgemeingültige Definition, sondern eher wie gesagt eben mein gefühlsmäßiges Verständnis des Begriffs "Autounfall".
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #3
Hast du dazu schonmal die Suche benutzt?
Vor nicht all zu langer Zeit gab es hier mal einen elendslangen Thread genau über das Thema. Ich hab den damals nicht mehr weiterverfolgt. Darum kann ich dir hier auch keine Kurzzusammenfassung bieten.
Die Suche sollte aber auf jeden Fall Abhilfe schaffen...;)


bc2k1
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #4
Sorry. Hab die Suche mit "Unfallwagen" benutzt aber nix gefunden. Hat mir jemand den Link???

danke
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #5
hab grad mal meinen chef gefragt, der ist staatlich anerkanter kfz sachverständiger...
der sagt es ist kein unfallwagen...
unfall wagen sind nur fahrzeuge wo tragende teile wie ramen usw. instandgesetzt wurden.

gruß eibi
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #6
. Wenn mir jemand die Tür ins Auto schlägt, seh ich das eher nicht als Autounfall an, ich denke da eher an Auffahrunfälle oder Leitplankenschrammen o.ä.

Neulich hat mir ein Kurierfahrer die Hecktür seines Sprinters (bzw. Ivecko oder so) in die Heckschürze gehauen.
An der Tür war die Rammschutzleiste abgeplatzt und ein paar Kratzer im Lack um die Befestigungslöcher herum, und am Löwen war erstmal nur ein dicker Kratzer im Plastikteil zu sehen, Dachte auch erst "gehste mit´m Stoßfänger beim Lackdoktor und gut"...

DENKSTE! Träger vom Stoßfänger krumm, Heckschürze innen gerissen, Lackabplatzer innen an der Kante der Heckklappe (die noch dazu leicht gerichtet werden muß), Lackschäden am Seitenblech usw. usf.
Laut KV ca. 1800 Euronen netto, und das war noch ein Freundschaftspreis.
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #7
DENKSTE! Träger vom Stoßfänger krumm, Heckschürze innen gerissen, Lackabplatzer innen an der Kante der Heckklappe (die noch dazu leicht gerichtet werden muß), Lackschäden am Seitenblech usw. usf.
Laut KV ca. 1800 Euronen netto, und das war noch ein Freundschaftspreis.

Gut, das höhnt dann der Bezeichnung etwas. Erst recht wenn man dran denkt, dass mir einer mit so nem alten Opel auf meinen damaligen Polo ganz schön flott hinten drauf gekracht ist und das ganze grad ma 300 Öre ausgemacht hat... - was ja nach meinem Verständnis eher ein Autounfall wäre, als das, was dir passiert ist...
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #8
Mir ist auch einer mit nem Geländewagen auf dem vereisten Parkplatz reingerutscht. Sieht zwar "nur" nach ner kleinen Beule aus, aber die Radaufhängung muss trotzdem gewechselt werden...
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #9
Kann denn einer definieren ab wann man ein Fahrzeug beim Verkauf als Unfallwagen angeben muss?

Muss ich angeben, dass eine Tür aufgrund von Vandalismus lackiert wurde?
Muss ich einen Wildunfall angeben, wenn er fachgerecht in einer Werkstatt repariert wurde und lediglich der Grill getauscht und die Stoßstange lackiert wurde?

Wo sind da die Grenzen?!?!
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #11
Das Thema kommt immer wieder hoch...

Man muss dabei auf ein oftmals für juristische Laien unverständliches Problem achten: Ein Fahrzeug, welches per Definition kein "Unfallwagen" ist, kann trotzdem in einen offenbarungspflichtigen Unfall verwickelt worden sein. Diese zuerst etwas unlogische Situation ist einmal auf die verschiedenen Entstehungswege der beiden Definitionen zurückzuführen. Außerdem wird der Begriff "Unfallwagen" immer wieder mit offenbarungspflichtigen Schäden gleichgesetzt. Ein Wagen der nicht als "Unfallwagen" gilt, soll also im Umkehrschluss "unfallfrei" sein. Und genau das ist der große Irrtum!

Die Definition "Unfallwagen" wurde durch Kfz-Sachverständige wie folgt gefasst:

Unfallwagen: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte".

Ein Unfall im Rechtssinne (also die juristische Definition von "Unfall") ist:

Unfall: Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand einwirkendes Ereignis einen nicht unerheblichen Schaden an der Sache hervorruft.

Unter den Begriff "Unfallschaden" im Rechtssinne fallen also alle Schäden, die an dem Fahrzeug jemals entstanden sind, sofern sie nicht unter die Bagatellgrenze fallen. Diese Grenze wird in der Rechtsprechung etwa zwischen 500,- und 750,- Euro gezogen.

Liegt ein Schaden vor, der über der Bagatellgrenze liegt, bei dem aber keine tragenden Teile beschädigt wurden, muss das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen" ausgewiesen werden, die Zusicherung der Unfallfreiheit darf aber auch nicht mehr erfolgen. Man muss den Käufer also auch auf diesen Schaden hinweisen.

Hierzu gab es in der Auto-Bild mal einen recht aufschlussreichen Artikel, den ich hier einmal auszugsweise wiedergeben möchte:

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Zusammenfassend kann man also sagen: Jeder Schaden über 500,- Euro sollte angegeben werden, um spätere Reklamationen mit all ihren rechtlichen Unsicherheiten zu vermeiden, als "Unfallwagen" per Definition gilt ein Wagen jedoch erst nach Beschädigung tragender Teile.

Ich hoffe, das hat geholfen... :p
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #12
Danke für diesen Artikel, sehr aufschlussreich. Hat alle meine Fragen beantwortet ;)



M.f.G....Indy
 
  • Was ist ein "Unfallwagen"? Beitrag #13
Gern geschehen! 8)
 
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