@löwenart: da steht aber dabei das der in der stvzo (oder wie mans schreibt) nicht zugelassen ist... mein ich etz zu meinen ^^ hab da nämlich auch schon mal danach geschaut...
Für den Leon 1M mit ARL-Motor liegt dem K&N 57i-Kit ein Teilegutachten gem. §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO vom bei.
Mit dem Gutachten kann der Luftfilter problemlos eingetragen werden.
Einzige Auflage ist die Dämm-Matte, die der FR/TS sowieso serienmäßig drin hat.
Des weiteren steht unter Pkt. III des Gutachtens:
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen.
Damit darf der Luftfilter auch mit der ROAR-Abgasanlage gefahren werden.
Ich habe selbst auch eine ROAR-Anlage mit einem größeren Durchmesser ab Kat und eben den Filter.
Damit war ich vor zwei Wochen bei der Dekra.
Und obwohl der Prüfer keinerlei Verständnis für solche Umbauten wie den meinen hatte, meinte er, dass die Kombination so absolut legal ist.
Das gilt aber nur für den 1M. Wie es beim 1P aussieht, kann ich nicht sagen.
Für weitere Fragen an mich bitte
mein Thread nutzen, damit wir hier nicht so weit vom ROAR abschweifen und ich Ärger mir Christian bekomme.
